Tempo 30 und Überholverbot in Niendorfer Straße umsetzen
Letzte Beratung: 21.03.2022 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 16.1
Die Niendorfer Straße verbindet die Kollaustraße mit dem Oddernskamp sowie mit dem neuen alten Zentrum Grelckstraße und erlebt somit viel Durchgangsverkehr. Gleichzeitig leben an ihr und in ihrem Umfeld aufgrund reger Bautätigkeiten in den letzten Jahren immer mehr Menschen – sie ist zu einer belebten und beliebten Wohnstraße geworden. Hinzu kommt, dass durch sie im nordwestlichen Abschnitt die Veloroute 3 läuft, die derzeit ausgebaut wird.
Schon während des Beteiligungsprozesses zur Veloroute 3 wurde der Wunsch nach Verkehrsberuhigung vorgebracht. Zum Thema „Anordnung von Tempo 30“ im Bereich der besonders kritischen Stelle bei der Querung des Kollauwanderweges im Bereich der Eisenbahnbrücke heißt es dazu in einer Mitteilung der Verwaltung von 2019 (Drs. 20-3664): „Die Anordnung von Tempo 30 ist nicht möglich, da die Kriterien nach § 45 StVO nicht erfüllt sind.“ Und weiter „Mit Blick auf die vorhandenen Sichtweiten, welche mit 74 m deutlich über den erforderlichen Richtwerten von 47 m gem. ReStra liegen, ist die Verkehrssicherheit im Bestand und auch zukünftig gegeben (s. beigefügter Lageplan Haltesichtweiten).“
Seit dieser Aussage gab es erste kleine Reformen an der Straßenverkehrsordnung. Die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) wurde zur Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. So müssen zum Schutz von Radfahrerenden motorisierte Verkehrsteilnehmende beim Überholen von Zweirädern innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Bisher war lediglich ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben.
Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen, also zum Beispiel von Fahrrädern. Auch Tempo 30 kann leichter eingeführt werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber der zuständigen Innenbehörde (BIS) darauf hinzuwirken,
1) dass entlang der Niendorfer Straße Tempo 30 angeordnet wird und
2) dass auf dieser Straße zudem (oder alternativ) ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen wird.
3) Wenn beide Maßnahmen nicht auf der gesamten Strecke der Niendorfer Straße umgesetzt werden können, soll dies für den Bereich der Veloroute 3 (Kreisverkehr Rütersbarg bis Kollaustraße) und wenn nicht dort für die oben beschriebene kritische Stelle geprüft werden.
Sebastian Dorsch und GRÜNE-Fraktion
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