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Tempo 30 in der Wendlohstraße

Antrag

Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 16.9

Sachverhalt

Nach der Änderung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Ver­kehrseinrichtungen (HRVV) in § 45 (9) kommen weitere Standorte zur Anordnung von strecken­bezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h vor öffentlichen Einrichtungen in Eimsbüttel in Betracht. In der HRVV heißt es nun:

„Die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung sollte sich unabhängig von der postalischen Anschrift der Einrichtung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten und vom Einrichtungsträger zur Verfügung gestellten Eingänge für zu Fuß Gehende und Radfahrende erstrecken.“

Konkret heißt das, dass mit der Änderung Tempo-30-Strecken nicht nur eingerichtet werden können, wenn „die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen“, sondern auch, wenn „im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kriti­schen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.“

In Altona wurde diese neue Regelung mit dem Argument „Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern“ schon erfolgreich für die Blankeneser Landstraße im Bereich der Kirschtenstraße angewandt und von den zuständigen Behörden genehmigt.

Für die Wendlohstraße auf Höhe Hadermanns Weg und Herzog-Bruno-Weg lässt sich aufgrund der Verkehrszählungen der letzten Jahre ebenfalls von einer Pulkbildung ausgehen. Die Bezirkspolitik hofft, dass so die seit Jahrzehnten kritisierte Sicherheitssituation nicht zuletzt für Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu den unmittelbar angrenzenden Einrichtungen am Bindfeldweg verbessert werden kann. Ohne die andauernde Prüfung auf Einrichtung eines Zebrastreifens vorwegzunehmen, werden deswegen die zuständigen Behörden gebeten, hier Tempo 30 anzuordnen.

 

Petitum/Beschluss

Mit der oben genannten Begründung wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, die zuständige Behörde für Inneres und Sport zu bitten, in der Wendlohstraße auf Höhe Hadermanns Weg und Herzog-Bruno-Weg eine Tempo-30-Strecke anzuordnen und die entsprechende Beschilderung einzurichten. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, das Verfahren durch das Bezirksamt unterstützen zu lassen.

Sebastian Dorsch, Robert Klein und GRÜNE-Fraktion

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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