22-1334.1.1

Tempo 30 in der Alten Wöhr und Springinsel am Übergang zwischen Pergolenviertel und Spielplatz Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden (insbesondere

HVV, Landesbetrieb Straßen, sowie Polizei) zu prüfen und umzusetzen:

- Tempo 30 auf der Straße „Alte Wöhr“ zwischen Rübenkamp und Saarlandstraße

Das zuständige Polizeikommissariat wird gebeten zu prüfen, ob die Straße „Alte Wöhr“

zwischen Rübenkamp und Saarlandstraße in eine Tempo 30 Strecke umgewandelt werden

kann.

Begründung:

Am östlichen Rand von Winterhude entstanden in den letzten Jahren mit dem Alten Güterbahnhof und dem Pergolenviertel zwei sehr große neue Wohngebiete, die durch die Straße Alte

hr getrennt werden.

Auf dieser Straße gilt Tempo 50. Auf der gegenüberliegenden Seite des geplanten Zugangs

vom Pergolenviertel zur Alten Wöhr liegt ein großer neuer Spielplatz „Am Park“r alle

Altersklassen.

Leider ist ein sicherer Übergang nur am Rübenkamp bzw. an der Saarlandstraße möglich. Um

Zeit zu sparen wird deshalb die Straße direkt am Spielplatz gequert und es kommt zu

gefährlichen Situationen zwischen Fußngern und Rad- und Autofahrern.

Im Rahmen der jetzt startenden Maßnahme zum Endausbau Pergolenviertel Süd wird eine

Sprunginsel auf Höhe des Spielplatzes errichtet.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Bei der Straße Alte hr“ handelt es sich um eine Bezirksstraße der Belastungsklasse 1,8 (mithin zwischen Wohnstraße und Verbindungsstraße) und einer Verkehrsstärke von 7500/ 8000 KFZ je Richtung pro Tag.

Beidseitig befinden sich eigenständige und in sich abgeschlossene neue Wohngebiete (Tempo-30-Zonen; jeweils auch quartierseigene Spielplätze vorhanden). Radfahrstreifen sind in beide Richtungen vorhanden.

Die beampelten Querungsmöglichkeiten befinden sich in ca. 120m/230m Entfernung zur Einmündung Feldahornweg, bzw. 170m/180m zur Einmündung Alter Güterbahnhof. Zwischen der Saarlandstraße und dem Pergolenviertel d gibt es einen weiteren Fußweg, der ca. 30m von der beampelten Einmündung der Saarlandstraße entfernt ist und dessen Nutzung sich r Bewohner der beiden westlichen En- sembles an der Stelle nahezu auch anbietet. Eine zusätzliche Sprunginsel wird im Rahmen des Endausbaus des Pergolenviertels Süd als Verbindung der beiden Wohnquartiere errichtet.

Querungsmöglichkeiten sind nach hiesiger Einschätzung final ausreichend und in zumutbaren Entfernungen vorhanden.

Grundsätzlich ist eine Fahrbahnquerung durch Fußnger zulässig. Der Vorrang des Fließverkehrs ist zu beachten, der Querungsvorgang kurz und zügig zu halten.

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung unterliegen stets der Annahme eines normkonformen Verhaltens der Verkehrsteilnehmer. Gefährliche Situationen entstehen überwiegend durch unachtsames oder regelwidriges Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer. Eine Unfallauswertung stellt querende Fußngerverkehr bisher nicht kritisch (gemäß EUSKA kein Unfall mit Fußngern).

Zur Prüfung der Geschwindigkeitsreduktion:

Gemäß Verwaltungsvorschrift (VwVO) zu § 45 (9) StVO können Tempo-30-Strecken vor sozialen Einrichtungen (auch Spielplätzen) mit direktem Straßenzugang eingerichtet werden.

Der in Rede stehenden Spielplatz „Am Park“ verfügt nicht über einen solchen direkten Zugang zur Straße „Alte Wöhr“.

Optional kann gemäß VwVO im Nahbereich der zu betrachtenden Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (hier z. B. häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger) ein Prüfkriterium darstellen.

Da die Treppen-/Rampenführung aus dem Pergolenviertel Süd zu der späteren Sprunginsel noch nicht hergestellt wurde, kann eine solche Pulkbildung oder häufige Fußgängerquerung an einem bestimmten Punkt bisher polizeilich nicht festgestellt werden.

Darüber hinaus liegt eine Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) nach StVO-Novelle zu den aufgeführten Punkten als normgebende Vorschrift bisher nicht vor.

Mithin liegt aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht in der aktuellen Situation noch keine Begründung einer Tempo-30-Strecke vor.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien