20-2584

„Tempo 30 im Wördemanns Weg ausweiten“ Drs. 20-2509 - Beschluss der BV vom 28.09.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 27 nimmt die Verkehrsdirektion 51 zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Der Wördemanns Weg verbindet die Kieler Straße mit dem Gazellenkamp und dient damit als Verbindung zwischen den Stadtteilen Eidelstedt/Stellingen und Lokstedt. Der gesamte Straßen-zug hat durch die Baumaßnahmen an der Anschlussstelle Stellingen und zum Bau des „Deckels“ über die BAB A 7 noch weiter an Bedeutung gewonnen. Die Straße wird zusätzlich als Alternativroute genutzt, um den stauanfälligen Knoten Kieler Straße/ Sportplatzring/ Volksparkstraße zu umfahren. Dies wirkt sich erhöhend auf die tägliche zu bewältigende Verkehrsmenge aus.

Demgegenüber stehen die Ergebnisse der Überprüfung der Verkehrsunfalllage und der im Be-reich der Tempo 30-Strecke durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Beides ist als unauf-fällig zu bewerten und bietet keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Temporeduzierung im gesamten Verlauf der Straße. Gemäß § 45, Abs. 9, Satz 2 StVO dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhält-nisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Nach Einführung einer Verfahrensrichtlinie durch BIS/A 3 werden die Inhalte der im Jahr 2017 verabschiedeten Neuregelung zur Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im unmit-telbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, all-gemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern geprüft und ggf. umgesetzt.

Wie bereits beschrieben, liegt im Wördemanns Weg weder eine signifikant erhöhte Verkehrsun-fall- noch eine sonstige Gefahrenlage vor. Eine Verkehrsbeschränkung hätte überdies negative Auswirkungen auf die dort verkehrenden Buslinien 181 und 281. Die Forderung nach der Aus-weitung der Tempo 30-Strecke wird daher vorerst abgelehnt.

 

Anhänge

keine