Tempo 30 für Eimsbüttel: Neue Rahmenbedingungen nutzen Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-3930
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu den nach § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG beschlossenen Empfehlungen nach § 27 Absatz 2 Satz 2 BezVG Folgendes mit:
Die Beschlussempfehlung kann nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden, Wege aufzuzeigen, wie bestimmte Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen sind.
Sofern den Straßenverkehrsbehörden Anträge auf Verkehrsbeschränkungen vorliegen, erfolgt eine Prüfung auf Grundlage der gegenwärtig geltenden Straßenverkehrs-Ordnung.
Ergänzung:
Die Bundesregierung hat am 21. Juni 2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen und zugleich den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Kenntnis genommen. Das StVG muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. In einem zweiten Schritt wird die neue Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der genannten konkreten Maßnahmen durch eine Verordnung ausgefüllt, die die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt. Das BMDV hat hierzu einen entsprechenden StVO-Entwurf erarbeitet, der nun mit den Ländern abgestimmt wird. Ziel ist eine Verabschiedung im Bundesrat noch in diesem Jahr (vgl. BMDV - Kabinett beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (bund.de)).
Das Verfahren bleibt abzuwarten
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine