Tempo 30 an den Kitas im Heußweg 3 und 25 einrichten Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 01.06.2023 - Drs. 21-3863
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 23 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die Bezirksversammlung (BV) Eimsbüttel spricht sich in ihrer Drucksache (Drs.) 21-3863 dafür aus, dass entweder zur Vermeidung eines "Flickenteppichs" auf der gesamten Strecke des Heußweg zwischen Fruchtallee und Osterstraße Tempo 30 angeordnet wird, sollte dies nicht möglich sein, wird die Einführung einer Tempo-30-Strecke an den Kitas im Heußweg Nr. 3 und Nr. 25 gefordert.
Stellungnahme
Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.
Die beiden o.g. Kita wurden sowohl von der StVB des PK 23, als auch von Seiten der VD 51 im Zusammenhang mit der o.g. Vorschrift betrachtet. Hierbei wurde festgestellt, dass bei beiden Kita eine Streckenanordnung geboten ist. Durch die sich aus beiden Strecken ergebenen Längen wird sich durch die Anordnung eine Geschwindigkeitsreduzierung im Heußweg zwischen der Fruchtallee und der Osterstraße ergeben.
Fazit
Die Anordnung einer Tempo 30-Strecke für den Heußweg zwischen der Fruchtallee und der Osterstraße ist rechtlich möglich und geboten. Die StVB des PK 23 wird zeitnah eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung fertigen und diese zwecks Umsetzung dem Bezirk übersenden.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine