20-2420

Teilhabe-, Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität von Senioren und Seniorinnen in Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

13.07.2017

Lfd. Nr. 115 (20)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Fraktion DIE LINKE der Bezirksversammlung Eimsbüttel


„Teilhabe-, Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität von Senioren und Seniorinnen in Eimsbüttel“

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Am 01. Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als Nutzer und Nutzerinnen von Wohn- und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen. Der Bezirk Eimsbüttel hat ca. 262.000 Einwohner und Einwohnerinnen, davon sind ca. 50.000 Einwohner und Einwohnerinnen (19%) 65 Jahre alt und älter. [1]

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Allgemeine Fragen

 

  1. In der Drucksache 20/14261 „Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes“ wird eine wissenschaftliche Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter für Anfang 2017 angekündigt.
    Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor? Wenn ja, bitte beifügen.  Wenn nein, warum nicht und wann soll sie erscheinen?

 

Die Evaluation des Senats liegt dem Bezirksamt nicht vor. Es wird auf die zuständige Fachbehörde (BGV) verwiesen.

 

  1. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen.

Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zur Zeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?

 

Die Bezirksamtsleitung unterstützt die im Koalitionsvertrag angestrebte Intensivierung der Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht.

Zur Teilfrage welche Maßnahmen zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen werden, wird auf die zuständige Fachbehörde verwiesen.“

 

  1. Wie viele Einrichtungen unterliegen in Eimsbüttel der Wohn-Pflege-Aufsicht?

Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste.

Bitte für die jeweiligen Gruppen – falls möglich – die Platzzahlen angeben.

Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen.

 

117 Einrichtungen:

  • 19 Wohneinrichtungen für Senioren
  • 26 Servicewohnanlagen
  • 2 Wohngemeinschaften
  • 13 Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe
  • 6 Gasteinrichtungen
  • 51 Pflegedienste

 

 

 

Fragen zur personellen Ausstattung

 

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht in Eimsbüttel?

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auf diesen Stellen beschäftigt?

Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen.

 

2 Mitarbeiter, jeweils in Vollzeit.

 

  1. Wurden im Bereich der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt Eimsbüttel in den Jahren 2015 und 2016 und in den ersten Monaten des Jahres 2017 Überlastungsanzeigen gestellt?

Wenn ja, bitte auflisten.

Wenn ja, wie lange bestanden diese, bzw. bestehen sie immer noch?

Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?

 

Nein.

 

  1. Welche Methoden und internen Berichtswege existieren innerhalb der Wohn-Pflege-Aufsicht, um Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen anzuzeigen?

Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?

 

Bei hohem Arbeitsaufkommen durch eine Vielzahl anlassbezogener Prüfungen auf Grund eingehender Beschwerden, wird in Absprache mit der Abteilungs- und der Fachamtsleitung eine Prioritätenliste erstellt.

 

  1. Wie hoch ist der Krankenstand in den letzten vier Jahren in der bezirklichen Wohnpflege-Aufsicht im Bezirksamt Eimsbüttel gewesen?

Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Aus Datenschutzgründen können für jeweils nur zwei Beschäftigte keine Krankenstände angegeben werden.

 

 

Fragen zur Überprüfung der Einrichtungen

 

  1. Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 überprüft?

Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte.

 

2015:

Im Jahr 2015 erfolgte die Prüfung von folgenden Einrichtungen:

 

Aktiv Service

Pflegedienst

BSB

Pflegedienst

Johann-August-Gärtner Stiftung

Servicewohnanlage

Haus am Wehbers Park

Wohneinrichtung (WE)

ASH Haus Vitalis

WE

Pro Seniore

WE

K.D. Feddersen Stiftung

WE

Elim Seniorencentrum

WE

Haus Burgwedel

WE

Bischof-Ketteler-Haus

WE

Albertinen-Haus

WE

Seniorenresidenz Eidelstedt

WE

Diesterweg Stiftung

WE

Seniorenresidenz an der Mühlenau

WE

AWO Seniorezentrum Hagenbeckstraße

WE

 

2016:

Im Jahr 2016 erfolgte die Prüfung von folgenden Einrichtungen:

 

Renafan Eimsbüttel

Pflegedienst (PD)

Mission Pflegedienst

PD

Ambulante Pflege St. Markus

PD

Pflegeteam Nord West

PD

DRK Sozialstation Eimsbüttel

PD

DRK Sozialstation Lokstedt/Stellingen

PD

Diakoniestation Niendorf

PD

Wohngruppe Grundstraße

Wiedereingliederungshilfe

Elim Seniorencentrum

Wohneinrichtung (WE)

Seniorenresidenz an der Mühlenau

WE

Pro Seniore

WE

K.D. Feddersen Stiftung

WE

Haus am Wehbers Park

WE

Servicewohnen Wiebischenkamp

Servicewohnen

Bischof-Ketteler-Haus

WE

ASH Haus Vitalis

WE

Kollaustraße

Wohngemeinschaft

Kursana Residenz

WE

Haus Burgwedel

WE

AWO Seniorenzentrum Hagenbeckstr.

WE

Diesterweg Stiftung

WE

Seniorenstift Garstedter Weg

WE

Haus St. Johannis

WE

 

Die Durchführung der Prüfungen richtet sich nach §30 HmbWBG.

 

 

  1. Wie viele Mängel sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in den Einrichtungen festgestellt worden?

Welche Mängel wurden festgestellt und welche sind wiederholt aufgetreten?

Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen.

 

Im Jahr 2015 wurden in Wohneinrichtungen für Senioren zwei Mängel festgestellt. Hierbei handelte es sich um eine Abweichung von der gesetzlich festgelegten Fachkraftquote und das Nichteinhalten bestehender Verfahrensanweisungen.

Im Jahr 2016 waren es insgesamt sechs Mängel.

Hier entfallen vier Mängel auf Wohneinrichtungen für Senioren und ein Mangel auf eine Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe. Es handelte sich hierbei um Pflegefehler, fehlerhafte Dokumentationen, Unterschreitung der Fachkraftquote, fehlende Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohnern sowie ein Mangel im Umgang mit Medikamenten.

Ein Mangel bezog sich auf fehlerhafte Tourenpläne eines Pflegedienstes.

 

  1. Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um diese abzustellen?

Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen.

 

Bei allen aufgetretenen Mängeln hat die zuständige Wohn-Pflege-Aufsicht eine Vereinbarung zur Beseitigung von Mängeln gemäß § 32 HmbWBG mit dem betreffenden Betreiber geschlossen.

 

  1. Wurden in den Jahren 2015 und 2016 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle nicht beseitigt waren?

Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?

 

Nein.

 

  1. Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Behörde nach § 32 eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen.

Wie viele solcher Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen?

 

Siehe Antwort zu Frage 9 in Verbindung mit Antwort zu Frage 10.

 

Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft?

Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, warum nicht?

 

Alle Mängelvereinbarungen wurden überprüft.

 

  1. Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen und wie viele Stichprobenprüfungen in ambulanten Pflegediensten wurden im Jahr 2016 und 2017 von Januar bis Mai durchgeführt?
    Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?

 

Im Jahr 2016 wurden 2 Wohneinrichtungen regelhaft geprüft. Ein Pflegedienst wurde einer stichprobenhaften Prüfung unterzogen. Es hätten 31 Einrichtungen regelhaft geprüft werden müssen. Es hätten 3 ambulante Dienste stichprobenhaft überprüft werden müssen.

Im Jahr 2017 wurden bis einschließlich Mai 8 Einrichtungen regelhaft geprüft. Es müssen in diesem Jahr 32 Einrichtungen regelhaft überprüft werden. Im Jahr 2017 müssen 3 ambulante Dienste stichprobenhaft überprüft werden.

 

  1. In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2016 und werden 2017 geprüft?

Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/ Prüffelder?

 

Im Jahr 2016 und im Jahr 2017 wird das Prüfmodul „Selbstbestimmung und Teilhabe“ geprüft. Die Vorgabe des Moduls erfolgt durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

 

  1. Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsverordnung?
    Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten.

 

Eine Regelprüfung dauert inklusive Vorbereitung, Nachbereitung und Erstellung des Prüfberichtes derzeit im Schnitt 46 Stunden. Es kann hier nicht nach Platzzahl der Einrichtung oder Prüffeld differenziert werden. Für alle Einrichtungen gelten die gleichen Prüfvorgaben der BGV wie beispielsweise mindestens 10 Prozent der Bewohner zu befragen jedoch maximal 9. Die Fragebögen für Einrichtungsleitungen oder Pflegedienstleitungen haben in allen Einrichtungen den gleichen Umfang.

 

  1. Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von Nutzer und Nutzerinnen, deren Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst.

Wie viele Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und
worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?

 

Im Jahr 2015 gab es für alle Einrichtungen, die unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz fallen 20 Beschwerden. Im Jahr 2016 waren es 40 Beschwerden.

Der Inhalt der Beschwerden erstreckt sich von fehlender Bewohnerkleidung, Personalmangel, Pflegefehler, Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, fehlende Hilfsmittel bis hin zum Speiseangebot in den Einrichtungen.

 

  1. Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden.

Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor?

Wenn ja, bitte beifügen.

Wenn nein, warum nicht?

 

Es liegen für die angefragten Jahre keine Veröffentlichungen vor. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat bisher keine Plattform für Transparenzberichte zur Verfügung gestellt.

 

 

  1. Nach dem HmbWBG (§ 6 und § 13) können in Wohneinrichtungen Wohn- oder Angehörigenbeiräte und in Servicewohnanlagen Hausbeiräte gebildet werden.

Von welchen Hausbeiräten / Mitwirkungsgremien weiß das Bezirksamt Eimsbüttel?

Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien?

Wenn ja, in welcher Form und zu welchen?

Wenn nein, warum nicht?

 

Die Wohneinrichtungen des Bezirkes halten, gemäß HmbWBG, Wohnbeiräte vor. Deren Größe variiert mit der Größe der Wohneinrichtung. Der Kontakt zur Wohn-Pflege-Aufsicht erfolgt mittels Beratung des Mitwirkungsgremiums und in der Bereitstellung von Literatur. Aktuelle Anfragen und Kontakte bestehen zu den Wohnbeiräten der K.D. Feddersen Stiftung, der Seniorenresidenz an der Mühlenau, der Ombudsperson des Haus Burgwedels und den Hausbeiräten der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

 

 

Fragen zur offenen Senior*innen-Arbeit

 

  1. Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Seniorenarbeit im FA Sozialraummanagement?
    Bitte nach Vollzeitäquivalenten und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen.

 

31.12.2016    1 VZ Stelle/A 12

31.05.2017    1 VZ Stelle/A 12

 

  1. Wie viele Seniorentreffs- und –kreise gibt es im Bezirk Eimsbüttel zum Stichtag 31.05.2017?

 

10 Seniorentreffs, 26 Seniorenkreise.

 

  1. Mit Haushaltsmitteln bzw. Zuschüssen in welcher Höhe werden die Seniorentreffs- und –kreise im Bezirk Eimsbüttel insgesamt finanziert?

Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen.


Für die Offene Seniorenarbeit im Bezirk Eimsbüttel sind Mittel als Rahmenzuweisung auf der Grundlage des § 71 SGB XII veranschlagt. Für die Finanzierung von Seniorentreffs und -kreisen wurden im Bezirk folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

 

2015:  252.830,00 €

2016:  258.330,00 €

2017:  281.563,00 €  (Stichtag 30.6.2017)

 

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine