Teilhabe-, Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität von Senioren und Seniorinnen in Eimsbüttel
13.07.2017
Lfd. Nr. 115 (20)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Fraktion DIE LINKE der Bezirksversammlung Eimsbüttel
„Teilhabe-, Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität von Senioren und Seniorinnen in Eimsbüttel“
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Am 01. Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als Nutzer und Nutzerinnen von Wohn- und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen. Der Bezirk Eimsbüttel hat ca. 262.000 Einwohner und Einwohnerinnen, davon sind ca. 50.000 Einwohner und Einwohnerinnen (19%) 65 Jahre alt und älter. [1]
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Allgemeine Fragen
Die Evaluation des Senats liegt dem Bezirksamt nicht vor. Es wird auf die zuständige Fachbehörde (BGV) verwiesen.
Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zur Zeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?
Die Bezirksamtsleitung unterstützt die im Koalitionsvertrag angestrebte Intensivierung der Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht.
Zur Teilfrage welche Maßnahmen zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen werden, wird auf die zuständige Fachbehörde verwiesen.“
Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste.
Bitte für die jeweiligen Gruppen – falls möglich – die Platzzahlen angeben.
Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen.
117 Einrichtungen:
Fragen zur personellen Ausstattung
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auf diesen Stellen beschäftigt?
Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen.
2 Mitarbeiter, jeweils in Vollzeit.
Wenn ja, bitte auflisten.
Wenn ja, wie lange bestanden diese, bzw. bestehen sie immer noch?
Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?
Nein.
Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?
Bei hohem Arbeitsaufkommen durch eine Vielzahl anlassbezogener Prüfungen auf Grund eingehender Beschwerden, wird in Absprache mit der Abteilungs- und der Fachamtsleitung eine Prioritätenliste erstellt.
Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Aus Datenschutzgründen können für jeweils nur zwei Beschäftigte keine Krankenstände angegeben werden.
Fragen zur Überprüfung der Einrichtungen
Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte.
2015:
Im Jahr 2015 erfolgte die Prüfung von folgenden Einrichtungen:
Aktiv Service |
Pflegedienst |
BSB |
Pflegedienst |
Johann-August-Gärtner Stiftung |
Servicewohnanlage |
Haus am Wehbers Park |
Wohneinrichtung (WE) |
ASH Haus Vitalis |
WE |
Pro Seniore |
WE |
K.D. Feddersen Stiftung |
WE |
Elim Seniorencentrum |
WE |
Haus Burgwedel |
WE |
Bischof-Ketteler-Haus |
WE |
Albertinen-Haus |
WE |
Seniorenresidenz Eidelstedt |
WE |
Diesterweg Stiftung |
WE |
Seniorenresidenz an der Mühlenau |
WE |
AWO Seniorezentrum Hagenbeckstraße |
WE |
2016:
Im Jahr 2016 erfolgte die Prüfung von folgenden Einrichtungen:
Renafan Eimsbüttel |
Pflegedienst (PD) |
Mission Pflegedienst |
PD |
Ambulante Pflege St. Markus |
PD |
Pflegeteam Nord West |
PD |
DRK Sozialstation Eimsbüttel |
PD |
DRK Sozialstation Lokstedt/Stellingen |
PD |
Diakoniestation Niendorf |
PD |
Wohngruppe Grundstraße |
Wiedereingliederungshilfe |
Elim Seniorencentrum |
Wohneinrichtung (WE) |
Seniorenresidenz an der Mühlenau |
WE |
Pro Seniore |
WE |
K.D. Feddersen Stiftung |
WE |
Haus am Wehbers Park |
WE |
Servicewohnen Wiebischenkamp |
Servicewohnen |
Bischof-Ketteler-Haus |
WE |
ASH Haus Vitalis |
WE |
Kollaustraße |
Wohngemeinschaft |
Kursana Residenz |
WE |
Haus Burgwedel |
WE |
AWO Seniorenzentrum Hagenbeckstr. |
WE |
Diesterweg Stiftung |
WE |
Seniorenstift Garstedter Weg |
WE |
Haus St. Johannis |
WE |
Die Durchführung der Prüfungen richtet sich nach §30 HmbWBG.
Welche Mängel wurden festgestellt und welche sind wiederholt aufgetreten?
Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen.
Im Jahr 2015 wurden in Wohneinrichtungen für Senioren zwei Mängel festgestellt. Hierbei handelte es sich um eine Abweichung von der gesetzlich festgelegten Fachkraftquote und das Nichteinhalten bestehender Verfahrensanweisungen.
Im Jahr 2016 waren es insgesamt sechs Mängel.
Hier entfallen vier Mängel auf Wohneinrichtungen für Senioren und ein Mangel auf eine Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe. Es handelte sich hierbei um Pflegefehler, fehlerhafte Dokumentationen, Unterschreitung der Fachkraftquote, fehlende Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohnern sowie ein Mangel im Umgang mit Medikamenten.
Ein Mangel bezog sich auf fehlerhafte Tourenpläne eines Pflegedienstes.
Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen.
Bei allen aufgetretenen Mängeln hat die zuständige Wohn-Pflege-Aufsicht eine Vereinbarung zur Beseitigung von Mängeln gemäß § 32 HmbWBG mit dem betreffenden Betreiber geschlossen.
Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?
Nein.
Wie viele solcher Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen?
Siehe Antwort zu Frage 9 in Verbindung mit Antwort zu Frage 10.
Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft?
Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, warum nicht?
Alle Mängelvereinbarungen wurden überprüft.
Im Jahr 2016 wurden 2 Wohneinrichtungen regelhaft geprüft. Ein Pflegedienst wurde einer stichprobenhaften Prüfung unterzogen. Es hätten 31 Einrichtungen regelhaft geprüft werden müssen. Es hätten 3 ambulante Dienste stichprobenhaft überprüft werden müssen.
Im Jahr 2017 wurden bis einschließlich Mai 8 Einrichtungen regelhaft geprüft. Es müssen in diesem Jahr 32 Einrichtungen regelhaft überprüft werden. Im Jahr 2017 müssen 3 ambulante Dienste stichprobenhaft überprüft werden.
Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/ Prüffelder?
Im Jahr 2016 und im Jahr 2017 wird das Prüfmodul „Selbstbestimmung und Teilhabe“ geprüft. Die Vorgabe des Moduls erfolgt durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).
Eine Regelprüfung dauert inklusive Vorbereitung, Nachbereitung und Erstellung des Prüfberichtes derzeit im Schnitt 46 Stunden. Es kann hier nicht nach Platzzahl der Einrichtung oder Prüffeld differenziert werden. Für alle Einrichtungen gelten die gleichen Prüfvorgaben der BGV wie beispielsweise mindestens 10 Prozent der Bewohner zu befragen jedoch maximal 9. Die Fragebögen für Einrichtungsleitungen oder Pflegedienstleitungen haben in allen Einrichtungen den gleichen Umfang.
Wie viele Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und
worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?
Im Jahr 2015 gab es für alle Einrichtungen, die unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz fallen 20 Beschwerden. Im Jahr 2016 waren es 40 Beschwerden.
Der Inhalt der Beschwerden erstreckt sich von fehlender Bewohnerkleidung, Personalmangel, Pflegefehler, Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung, fehlende Hilfsmittel bis hin zum Speiseangebot in den Einrichtungen.
Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor?
Wenn ja, bitte beifügen.
Wenn nein, warum nicht?
Es liegen für die angefragten Jahre keine Veröffentlichungen vor. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat bisher keine Plattform für Transparenzberichte zur Verfügung gestellt.
Von welchen Hausbeiräten / Mitwirkungsgremien weiß das Bezirksamt Eimsbüttel?
Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien?
Wenn ja, in welcher Form und zu welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Wohneinrichtungen des Bezirkes halten, gemäß HmbWBG, Wohnbeiräte vor. Deren Größe variiert mit der Größe der Wohneinrichtung. Der Kontakt zur Wohn-Pflege-Aufsicht erfolgt mittels Beratung des Mitwirkungsgremiums und in der Bereitstellung von Literatur. Aktuelle Anfragen und Kontakte bestehen zu den Wohnbeiräten der K.D. Feddersen Stiftung, der Seniorenresidenz an der Mühlenau, der Ombudsperson des Haus Burgwedels und den Hausbeiräten der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.
Fragen zur offenen Senior*innen-Arbeit
31.12.2016 1 VZ Stelle/A 12
31.05.2017 1 VZ Stelle/A 12
10 Seniorentreffs, 26 Seniorenkreise.
Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen.
Für die Offene Seniorenarbeit im Bezirk Eimsbüttel sind Mittel als Rahmenzuweisung auf der Grundlage des § 71 SGB XII veranschlagt. Für die Finanzierung von Seniorentreffs und -kreisen wurden im Bezirk folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
2015: 252.830,00 €
2016: 258.330,00 €
2017: 281.563,00 € (Stichtag 30.6.2017)
ohne
keine
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