21-0659

Tauschhaus, wie geht es weiter?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

18.11.2019

Lfd. Nr. 37 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Benjamin Schwanke und Klaus Krüger (FDP-Fraktion)

 

Tauschhaus, wie geht es weiter?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In einer Gruppe „Eimsbüttel“ der sozialen Medien wurde berichtet, dass am Sonnabendabend, den 2. November 2019, auf dem Eimsbütteler Teil des „Platz ohne Namen“ / Glücksburger Platz / Pinneberger Weg Ecke Sandweg das Tauschhaus – vermutlich durch Brandstiftung – zerstört worden ist. – Siehe anliegendes Foto.

Tauschhäuser beinhalten neben den sehr wichtigen sozialen Aspekten einer zu fördernden nachbarschaftlichen Solidarität auch eine besondere Form der Nachhaltigkeit, weil Gegenstände, Bücher, Kleidung, die keinen besonderen persönlichen Nutzen mehr hat, von anderen weiter verwendet werden können.

 

Vor diesem Hintergrund frage die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Ist der Sachverhalt bekannt?

 

Nein, nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Altona ist auch dort der aktuelle Sachverhalt nicht bekannt. Das Tauschhaus ist grundsätzlich durch das Bezirksamt Altona genehmigt. Der Standort liegt irrtümlicherweise auf Eimsbütteler Gebiet.

 

  1. Wer ist der/die Betreiber des Tauschhauses gewesen?

 

Der Betreiber ist dem Bezirksamt Altona bekannt, hier gelten die Richtlinien des Datenschutzes.

 

  1. Besteht die Absicht, das Haus wieder aufzubauen?

 

Siehe 1.

 

3.1. Sind etwaige Kosten bekannt?

3.2. Wurde das Tauschhaus vorher schon mal mit Sondermitteln des Bezirksamtes unterstützt?

 

Entfällt.

 

  1. Gab es Beschwerden über das Tauschhaus?

 

Nein, auch dem Bezirksamt Altona liegen keine Beschwerden vor.

 

4.1.  Wenn ja, welche und in welchem Umfang und welchen Inhalts?

 

Entfällt.

 

  1. Wie viele Tauschhäuser gibt es im Bezirksamtsbereich Eimsbüttel?

 

1 Tauschhaus im Stellinger Weg Hellkamp mit entsprechender Sondernutzungsgenehmigung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine