Taktile Beschilderung von Straßen, Wegen und Gebäuden für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung
Letzte Beratung: 30.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 7.1
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so schreibt es der Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes vor. Plakativ kann man auch sagen: „Behindert ist man nicht, behindert wird man.“
Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung haben oft Schwierigkeiten, sich in der Stadt und in öffentlichen Gebäuden zurechtzufinden. Zusätzlich zu visuellen Leit- und Orientierungssystemen benötigen sie haptische Parameter als Orientierungshilfe, um selbstständig den Weg zu finden. Eine taktile Beschilderung von Straßen, Wegen, Gebäuden und Räumen ist deshalb eine unschätzbare Hilfe bei der Verbesserung der Orientierungsfähigkeit.
Taktile Schilder sind so konzipiert, dass sie wichtige Informationen wie Straßennamen, Raumnummern, Stockwerke und andere Wegweiser haptisch darstellen. Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können sich so leichter und selbständiger zurechtfinden, da sie sich auch tastend orientieren können. Diese Schilder haben in der Regel erhabene Buchstaben und/oder Braille-Zeichen sowie spezifische visuelle Hinweise, um sicherzustellen, dass sie von Personen mit unterschiedlichem Grad der Sehbehinderung leicht erkannt werden können. Leit- und Orientierungssysteme für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können dabei grundsätzlich mit zwei speziellen Schrifttypen versehen werden, der Braille- und der Pyramidenschrift.
Die Pyramidenschrift kann von Menschen mit Blindheit ertastet, von Menschen mit Sehbehinderung gelesen oder ertastet und von sehenden Menschen ganz normal gelesen werden. Sie spricht gleichermaßen alle Sehtypen an und eignet sich von daher sowohl für öffentliche Gebäude und Einrichtungen, als auch für Straßenschilder. Tastbare Straßenschilder können leicht und kostengünstig an bestehende Pfosten der Straßenbeschilderung angebracht werden. Sie sind vor allem für blinde und sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger hilfreich, die über kein Smartphone verfügen und vorhandene akustische Orientierungs-Apps nicht nutzen wollen oder können.
Durch die taktile Beschilderung von Straßen, Wegen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen kann die Sicherheit und Unabhängigkeit von blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden. Sie hilft, sich in unbekannten Gebieten besser zurechtzufinden, bestimmte Orte zu finden und sich leichter mit anderen Menschen über ihren Standort zu verständigen. Sie trägt zudem dazu bei, Unfälle wie Treppenstürze oder Zusammenstöße mit Hindernissen zu vermeiden.
Die flächendeckendere Einführung taktiler Leit- und Orientierungssysteme in Eimsbüttel ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer inklusiveren und barrierefreien Umwelt, sondern auch eine wertvolle Investition in die Sicherheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Bürgerinnen und Bürger.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertreterin/einen Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sowie eine Vertreterin/einen Vertreter des Eimsbütteler Inklusionsbeirats in den zuständigen Fachausschuss einzuladen, um über die für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung nötige taktile Beschilderung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
Die Bezirksamtsleiterin wird nach Vorstellung der Bedarfe taktiler Beschilderung und möglicher Formen taktiler Beschilderung durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sowie den Inklusionsbeirat gebeten,
Janina Satzer, Koorosh Armi und SPD-Fraktion
keine
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