Struktureller Grundbedarf ignoriert: Träger schlagen Alarm Drs. 22-1516, Beschluss der BV vom 16.10.2025
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 6.12
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 erneut erhöht werden konnten und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittelzur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden.
Für den Bezirk Eimsbüttel wurden die drei gegenseitig deckungsfähigen Rahmenzuweisungen gegenüber den Planwerten 2024 um 428 Tsd. Euro auf 4.723 Tsd. Euro in 2025 und auf 4.866 Tsd. Euro in 2026 erhöht. Darin enthalten ist eine Steigerung der Rahmenzuweisung SAJF von 2024 auf 2025 in Höhe von 58 Tsd. Euro und von 2025 auf 2026 in Höhe von 19 Tsd. Euro. Zudem erhielt der Bezirk Eimsbüttel für die Sozialräumlichen Budgets (SAJF) von 2024 auf 2025 eine Mittelerhöhung (inkl. einer Haushaltsabsicherungssumme) von rd. 190 Tsd. Euro auf 3.329 Tsd. Euro. Im Haushalt 2026 ist aktuell die reguläre Steigerung von 3 % vorgesehen.
Die Bezirksämter melden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Die gemeldeten erhöhten Mittelbedarfe für die SAJF-Angebote wurden der zuständigen Fachbehörde bei den Controllinggesprächen mitgeteilt. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel. Die Mittelverwendung obliegt daraufhinjeweils den Bezirksämtern auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Einbezug der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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