Stromversorgung bei Stadtteilfesten
09.09.2024
Lfd. Nr. 2 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Oehlmann, Ina Dinslage und Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Stromversorgung bei Stadtteilfesten
Die Anfrage wird – von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Als Netzbetreiberin ist die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) für den Anschluss an das Nie-derspannungsverteilnetz zuständig. Als verantwortliche Messstellenbetreiberin stellt SNH einen sogenannten „Wander“-Zähler für die Abrechnung des Stromverbrauchs zur Verfügung.
Alle weiteren Ausführungen nach Wunsch der Kundin bzw. des Kunden sowie die Stromversorgung werden von der jeweiligen Vertragsfirma (Installateur) übernommen. SNH hat derzeit mit fünf Installationsfirmen Rahmenverträge zur Durchführung der temporären Niederspannungsstromversorgung („Wander“-Zähler-Anschlüsse) abgeschlossen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der (SNH) die o.g. Anfrage wie folgt:
Sachverhalt
Die Eimsbütteler Stadtteil- und Straßenfeste bereichern das öffentliche Leben in unserem Bezirk. Sie bieten wertvolle Gelegenheiten der Begegnung und des Austauschs und haben damit eine hohe integrative Wirkung, die den Zusammenhalt und die Gemeinschaft stärkt.
Die Durchführung solcher Feste ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist dabei die Stromversorgung. Dabei macht der tatsächliche Stromverbrauch nur einen kleinen Teil aus, während die Netzanschlusskosten, die von Stromnetz Hamburg in Rechnung gestellt werden, einen großen Teil der Kosten verursachen.
So liegen die Zähleranschlusskosten, die an jedem Anschlusspunkt anfallen, im vierstelligen Bereich, ohne dass ersichtlich ist, wofür diese Kosten erhoben werden. Um eine ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten, müssen bei größeren Straßen-/Stadtteilfesten oft mehrere Anschlusspunkte in Betrieb genommen werden so dass die Kosten teilweise im fünfstelligen Bereich liegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Seitens SNH ergeben sich zwei Kostenpositionen:
Die folgenden drei Schritte sind seitens SNH durchzuführen:
SNH stellt ein entsprechendes Angebot für einen Netzanschluss an den Installateur innerhalb von zehn Tagen. Die Umsetzung erfolgt dann innerhalb von 14 Tagen.
Ein materieller Aufwand (Aufstellung eines „Wander“-Zählerschrankes) entsteht beim Installateur.
Der Installateur stellt am Netzverknüpfungspunkt den „Wander“-Zählerschrank auf. Die Kosten für den Netzanschluss variieren je nach Abhängigkeit der jeweils erforderlichen Leistung:
≤ 100 A: Hier gilt die Pauschale von 445 € netto.
> 100A: Hier handelt es sich um einen Baustromanschluss, die Pauschale beträgt 1.100 € netto.
Mögliche weiterführende Aufwendungen nach dem Netzverknüpfungspunkt, die durch die Umsetzung individueller Kundenwünsche entstehen (Ausgestaltungen am Veranstaltungsort), liegen in der Verantwortung des Installateurs.
In der Regel kann – nach vorheriger Netzprüfung – die Versorgung aus allen Kabelverteilerschränken erfolgen.
SNH sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, die eigenen Kostenanteile weiter zu reduzieren. Der Preis für den Netzanschluss wurde im Jahr 2022 deutlich reduziert. Eine weitere Reduktion ist wirtschaftlich derzeit nicht darstellbar.
Für eine permanent verfügbare Versorgung ist ein „Wander“-Zähler nicht geeignet. Es könnte eine Zähleranschluss-Säule im öffentlichen Grund errichtet werden. Die Kosten ergeben sich hierfür gemäß dem Preisblatt für Niederspannungs-Anschlüsse aus Länge und Leistung des Anschlusses. Dieses Preisblatt ist auf der Internetseite von SNH unterhttps://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-partner/stromlieferanten/netzentgelte veröffentlicht.
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