22-0538

Stromversorgung bei Stadtteilfesten

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

09.09.2024

Lfd. Nr. 2 (22)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Oehlmann, Ina Dinslage und Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

 

Stromversorgung bei Stadtteilfesten

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Als Netzbetreiberin ist die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) für den Anschluss an das Nie-derspannungsverteilnetz zuständig. Als verantwortliche Messstellenbetreiberin stellt SNH einen sogenannten „Wander“-Zähler für die Abrechnung des Stromverbrauchs zur Verfügung.

Alle weiteren Ausführungen nach Wunsch der Kundin bzw. des Kunden sowie die Stromversorgung werden von der jeweiligen Vertragsfirma (Installateur) übernommen. SNH hat derzeit mit fünf Installationsfirmen Rahmenverträge zur Durchführung der temporären Niederspannungsstromversorgung („Wander“-Zähler-Anschlüsse) abgeschlossen.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der (SNH) die o.g. Anfrage wie folgt:

 

Sachverhalt

Die Eimsbütteler Stadtteil- und Straßenfeste bereichern das öffentliche Leben in unserem Bezirk. Sie bieten wertvolle Gelegenheiten der Begegnung und des Austauschs und haben damit eine hohe integrative Wirkung, die den Zusammenhalt und die Gemeinschaft stärkt.

Die Durchführung solcher Feste ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist dabei die Stromversorgung. Dabei macht der tatsächliche Stromverbrauch nur einen kleinen Teil aus, während die Netzanschlusskosten, die von Stromnetz Hamburg in Rechnung gestellt werden, einen großen Teil der Kosten verursachen.

So liegen die Zähleranschlusskosten, die an jedem Anschlusspunkt anfallen, im vierstelligen Bereich, ohne dass ersichtlich ist, wofür diese Kosten erhoben werden. Um eine ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten, müssen bei größeren Straßen-/Stadtteilfesten oft mehrere Anschlusspunkte in Betrieb genommen werden so dass die Kosten teilweise im fünfstelligen Bereich liegen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Welche spezifischen Kostenfaktoren entstehen bei der Bereitstellung der Stromversorgung für Straßenfeste durch Stromnetz Hamburg und wie setzen sich diese zusammen?

 

Seitens SNH ergeben sich zwei Kostenpositionen:

  • Eine Pauschale für den Anschluss an das Niederspannungsnetz in Höhe von 445 € netto. Diese Pauschale beinhaltet Kostenbestandteile für Planung und Projektierung sowie Schaltarbeiten und Dienstleisteraufwendungen.
  • Zusätzlich das Messentgelt für den „Wander“-Zähler (Höhe gemäß Messstellenbetriebsgesetz: 20 € pro Jahr, wird für die Dauer der Nutzung zeitanteilig berechnet).

 

  1. Welche konkreten technischen und logistischen Maßnahmen müssen von Stromnetz Hamburg für die Stromversorgung bei Straßen- und Stadtteilfesten durchgeführt werden?

 

Die folgenden drei Schritte sind seitens SNH durchzuführen:

  • Ermittlung des möglichen Netzverknüpfungspunktes für den jeweiligen Veranstaltungsort.
  • Prüfung und Planung der erforderlichen Schaltarbeiten.
  • Anschluss des „Wander“-Zählers an den jeweiligen Netzverknüpfungspunkt (Netzstation oder Kabelverteilerschrank).

 

  1. Welcher zeitliche und materielle Aufwand entsteht für Stromnetz Hamburg durch die Einrichtung eines Anschlusspunktes an das Stromnetz für solche Veranstaltungen?

 

SNH stellt ein entsprechendes Angebot für einen Netzanschluss an den Installateur innerhalb von zehn Tagen. Die Umsetzung erfolgt dann innerhalb von 14 Tagen.

Ein materieller Aufwand (Aufstellung eines „Wander“-Zählerschrankes) entsteht beim Installateur.

 

  1. Wie variieren die Kosten und der Aufwand für die Stromversorgung in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der Anzahl und Lage der Anschlusspunkte / Kabelverteilerschränke am Veranstaltungsort?

 

Der Installateur stellt am Netzverknüpfungspunkt den „Wander“-Zählerschrank auf. Die Kosten für den Netzanschluss variieren je nach Abhängigkeit der jeweils erforderlichen Leistung:

100 A: Hier gilt die Pauschale von 445 € netto.

> 100A: Hier handelt es sich um einen Baustromanschluss, die Pauschale beträgt 1.100  netto.

gliche weiterführende Aufwendungen nach dem Netzverknüpfungspunkt, die durch die Umsetzung individueller Kundenwünsche entstehen (Ausgestaltungen am Veranstaltungsort), liegen in der Verantwortung des Installateurs.

 

  1. Ist es möglich, alle im öffentlichen Raum vorhandenen Kabelverteilerschränke für die Stromversorgung von öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten zu nutzen?

 

In der Regel kann nach vorheriger Netzprüfung die Versorgung aus allen Kabelverteilerschränken erfolgen.

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten, die den Veranstaltern für die Stromversorgung entstehen, zu reduzieren?

 

SNH sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, die eigenen Kostenanteile weiter zu reduzieren. Der Preis für den Netzanschluss wurde im Jahr 2022 deutlich reduziert. Eine weitere Reduktion ist wirtschaftlich derzeit nicht darstellbar.

 

  1. nnen die unter 6. genannten Kosten durch die feste Installation zusätzlicher Anschlusspunkte im Umfeld häufig genutzter Veranstaltungsflächen gesenkt werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wären dafür erforderlich und welche Kosten würden dadurch entstehen?

 

r eine permanent verfügbare Versorgung ist ein „Wander“-Zähler nicht geeignet. Esnnte eine Zähleranschluss-Säule im öffentlichen Grund errichtet werden. Die Kosten ergeben sich hierfür gemäß dem Preisblatt für Niederspannungs-Anschlüsse aus Länge und Leistung des Anschlusses. Dieses Preisblatt ist auf der Internetseite von SNH unterhttps://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-partner/stromlieferanten/netzentgelte veröffentlicht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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