Streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptstraßen; hier: Straßenzug Steenwisch/Lutherothstraße/Eidelstedter Weg Zusatz-Antrag zur Drucksache20-2521
Am 14. Dezember 2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten.
Damit wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem insoweit geändert, dass
für eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptstraßen, die bisher hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) abgesenkt wurde. Ziel ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
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