22-0071

Strecke der S5 im Bereich der Pinneberger Straße/Süntelstraße in Troglage führen Berücksichtigung bei den Planungen BV-Beschluss vom 30.05.2024 - Drs. 21-4814

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 08.08.2024 Hauptausschuss Ö 13.3

Sachverhalt

Sachverhalt:

Vor genau 14 Jahren hat die Bezirksversammlung letztmalig einen interfraktionellen Beschluss (Drucksache 1454/XVIII) gefasst, dass im Zuge des Neubaus und der Erweiterung der Gleisstrecke zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen im Bereich Süntelstraße die Schrankenanlage zu Gunsten einer Tieflage aufgegeben werden soll. Begründet wurde dies mit der möglichst barrierefreien Erreichbarkeit des Albertinen Krankenhauses.

 

Mittlerweile sind die Planungen vorangeschritten und Planungszeiten und Kosten des Ausbauprojektes haben sich deutlich erhöht. Noch ist nicht absehbar, wann tatsächlich die erste S-Bahn in Richtung Kaltenkirchen fahren kann.

 

Nachfragen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2019 offenbarten, dass der bestehende Beschluss der Bezirksversammlung keine Rolle spiele.

 

Die grundsätzliche Bewertung der Situation hat sich ggü. der vor 14 bzw. über 20 Jahren von der Grundausrichtung her nicht verändert. Allerdings hat sich das Verkehrsaufkommen durch den Wegzug von Pendlern ins Hamburger Umland in den letzten Jahren noch deutlich verstärkt.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Einbringung in das Projekt S5-Ausbau zu übermitteln, dass sowohl wegen der Erreichbarkeit des Albertinen Krankenhauses als auch im Sinne einer dauerhaften und nachhaltigen Verkehrsführung im Bereich des Knotenpunktes Süntelstraße/Pinneberger Straße/Discountermarkt eine grundsätzliche Überplanung gewünscht wird. Somit kann sowohl eine Schrankenfreiheit als auch eine dauerhafte Entlastung dieses Bereiches erzeugt werden.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Der genannte Sachverhalt wurde in der Drucksache 1454-XVIII bereits behandelt. Die seinerzeit zuständige Behörde r Stadtentwicklung und Umwelt hatte ablehnend Stellung genommen.

 

Die aktuell laufende Baumaßnahme „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 zwischen Hamburg Eidelstedt und Kaltenkirchen“ wurde für den Planfeststellungsabschnitt 1 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg am 1. November 2018 planfestgestellt. Im Zuge des Verfahrens wurde das o.g. Anliegen durch Einwender:innen folgendermaßen eingebracht: Die AKN-Trasse solle im Kreuzungsbereich Pinneberger Straße/ntelstraße am Bahnübergang Schnelsen tiefer gelegt undr die querenden Wege sollen Brücken errichtet werden. Der damit zu schaffende kreuzungsfreie Bahnübergang diene der Sicherheit des Zugverkehrs und längere Züge führten zu einer Häufung von Staus und Wartezeiten am Bahnübergang Schnelsen. Weiterhin sei die Erreichbarkeit des Albertinen-Krankenhauses im Status quo eingeschränkt.

 

Der Planfeststellungsbeschluss vom 1. November 2018 weist die Einwendung als unbegründet zurück. Er ist unter folgendem Link einsehbar:


https://www.akn.de/files/public/s21/PFB_Elektrifizierung_AKN_A1_S21_HH.pdf

 

An der o.g. Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.08.2024
Ö 13.3
Anhänge

keine

 

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