22-0763

Straßenschäden im Bereich Mittelweg 22 und 24

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

21.02.2025

Lfd. Nr. 63 (22)

Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)

Straßenschäden im Bereich Mittelweg 22 und 24

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt

Im Mittelweg auf Höhe der Hausnummern 22 und 24 sind mehrere Gehwegplatten aufgrund des instabilen Untergrundes beschädigt. Sie stehen hervor und stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar.

Der Schaden wurde bereits am 10. Dezember 2024 über den „Melde-Michel“ gemeldet. Laut Rückmeldung der Verwaltung soll die Situation im Rahmen eines Ortstermins begutachtet und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen eingeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

  1. Wurde die Gehwegschädigung im Bereich Mittelweg 22 und 24 inzwischen begutachtet?

Die Melde-Michel Meldung wurde am 17.12.2024 durch den zuständigen Wegewart begutachtet.

  1. Gibt es bereits einen Zeitplan für die Instandsetzung der Gehwegschäden?
    1. Falls ja, wann ist mit der Beseitigung der Schäden zu rechnen?

Es wurde eine Firma beauftragt, den Gehwegschaden zu beseitigen. Für diesen Bereich gibt es aktuell bis zum 30.04.2025 eine Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelleneinrichtungsfläche. Sobald die Sondernutzungserlaubnis abgelaufen ist, wird der Gehwegschaden beseitigt.

  1. Falls nein, aus welchen Gründen wurde bisher kein Zeitplan erstellt?

Entfällt.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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