21-3276

Stellungnahme zur Teilschlussverschickung des LSBG zum Veloroutenausbau auf dem Abschnitt Spanische Furt–Graf-Johann-Weg (hier Veloroute 14)

Antrag

Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 12.2

Sachverhalt

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 28. Oktober 2021/Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-2416) sowie auf Bitten der GRÜNEN-Bezirksfraktion in der August-Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) wurde dem Ausschuss in der September-Sitzung die o.g. Teilschlussverschickung zur Verfügung gestellt. Mit Verwunderung nimmt die Bezirks­politik davon Kenntnis, dass die im April abgeschlossenen Planungen schon Anfang Mai durch das Polizeikommissariat genehmigt wurden, dass aber die Bezirkspolitik nicht durch den Vorhabenträger (LSBG) umgehend informiert wurde, obwohl schon im Oktober mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll. Sie bittet um schnellstmögliche Einbeziehung der im Petitum genannten Kritikpunkte in die Umsetzung der Baumaßnahme sowie um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin der/die über den Planungsstand der nicht schlussverschickten Abschnitte berichten möge.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten schnellstmöglich über die zuständige Fachbehörde

1) den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) aufzufordern, die folgenden Aspekte in der vorgesehenen Umbaumaßnahme gemäß der oben genannten Teilschlussverschickung umzusetzen:

  1. den Ermessenspielraum zu nutzen und die besonders schutzbedürftigen Zu-Fuß-Gehenden Kindern als „begründete Ausnahme­fälle“ nach R-FGÜ 2001, § 2.3, Punkt 3 zu verstehen und damit den Zebra­streifen vor der Kindertagesstätte zu erhalten.

    „Bei Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone ist für vorhandene FGÜ zu prüfen, ob die Kriterien für den Erhalt des FGÜ vorliegen. Da der FGÜ im Kurvenbereich liegt und die erforderlichen Verkehrsstärken nicht erreicht werden, ist der geplante FGÜ unter Zurückbau der Querungshilfe nicht zustimmungsfähig. Alternativ ist die Querungshilfe für Besucher der anliegenden Kita und Nutzer des Wanderwegs zu erhalten und der bestehende FGÜ zu entfernen.“ (S. 8)
  2. Die Fahrbahnverengungen und ihre entschleunigende Wirkung zu erhalten und damit drei weitere Bäume nicht zu fällen.
  3. die Baumaßnahme – ähnlich wie beim Veloroutenausbau in der Paul-Sorge-Straße – in Einzelmaßnahmen zu unterteilen, um die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs zu vermeiden und eine möglichst unbeschränkte Zugänglichkeit der dortigen Stellplätze (etwa der Kita am Graf-Johann-Weg, den SAGA Häusern im Graf-Johann-Weg 77, aber auch vieler Stellplätze auf privatem Grund) zu gewährleisten,
  4. sofern sich die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs nicht vermeiden lässt, die Anwohner*innen so bald wie möglich über die Planungen und die damit verbundenen (Verkehrs-)Einschränkungen zu informieren und zudem den direkten Kontakt zur Kita am Graf-Johann-Weg, zur SAGA, zum KiFaZ Schnelsen sowie zu den weiteren dort ansässigen öffentlichen Einrichtungen zu suchen.

2) den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin in eine der kommenden Sitzungen des RaLoNiS zu bitten. Der/Die Referent*in möge den aktuellen Sachstand zu den restlichen Abschnitten der Planung für die Veloroute 14 in Schnelsen vorstellen. Dabei ist auch auf den von der Bezirks­versammlung geforderten Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knoten Graf-Johann-Weg/Heidlohstraße und der folgenden Aussage aus dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht einzugehen: „Angemerkt wird auch, dass ein Minikreis aus hiesiger Sicht nicht befürwortet wird, da die Mittelinsel durch Schwerlastverkehr, Busse und LKW über­fahren werden muss. Erfahrungsgemäß ist dies mit einer wesentlichen Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden. Das würde bei den Anwohnern gerade nach Fertigstellung des Deckels Schnelsen auf wenig Verständnis stoßen." (S. 10). Es wird darum gebeten, folgenden Fragen zu beantworten:

  1. auf welcher Grundlage die „erfahrungsgemäß … wesentliche Lärmbelästigung“ durch das Überfahren von Kreisverkehren beruht?
  2. Überwiegt die Lärmbelästigung die gesteigerte Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden, nicht zuletzt von Schulkindern der umliegenden Schulen, durch einen Kreisverkehr?

Sebastian Dorsch, Robert Klein und GRÜNE-Fraktion
Koorosh Armi und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.09.2022
Ö 12.2
Lokalisation Beta
Paul-Sorge-Straße Heidlohstraße Heidlohstraße Spanische Furt Graf-Johann-Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.