Stellungnahme zur Schlussverschickung der Planung zur Veloroute 14 Abschnitt Elbgaustraße von Fangdieckstraße bis Furtweg
Die Schlussverschickung haben die Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel während der Sommerferien erhalten. Viele Anregungen auch aus dem Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2021 (Drs. 21-1842) wurden in die Planung aufgenommen und diese wurde an manchen Stellen grundlegend überarbeitet. Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass an vielen Lösungen gefeilt wurde, eine perfekte planerische Lösung, die den hohen Nutzungszahlen in idealer Weise gerecht wird, wird es in diesem engen Straßenverkehrsraum nicht geben.
Die Situation auf dem Abschnitt ist sehr eng und weißt für alle Verkehrsarten eine hohe Nutzung auf. Fußverkehr, Radverkehr, Busverkehr und Wirtschafts- und private Autoverkehre sind auf diese Wegeverbindung angewiesen. Alternative Verkehrsverbindungen gibt es im Umfeld nicht. Insbesondere Konflikte zwischen Radverkehr und Fußverkehr auf Fußwegen sollten planerisch möglichst gelöst werden, damit die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen (Fußgänger*innen, Kleinkinder, Schüler*innen, ältere Menschen, Menschen mit Gehbehinderung) dort eine gute und sichere Wegebeziehung zur S-Bahnstation und den angrenzenden Schulen und Einkaufsmöglichkeiten haben. Daher sollte der Radverkehr auf der Veloroute 14 planerisch eindeutig – für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erkennen – auf die Fahrbahn im Mischverkehr geführt werden.
Zwei Aspekte sollten in der Planung zugunsten des Fußverkehrs und einer möglichst weitgehenden Entflechtung einer gemeinsamen Nutzung des Fußweges berücksichtigt werden.
Zum ersten helfen Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn Radfahrende zu ermutigen auf der Fahrbahn zu fahren und Autofahrenden zu verdeutlichen, dass hier Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet. Das entlastet den Fußweg (Verkehrszeichen Fußweg, Radfahrende frei), so dass nur sehr unsichere Radfahrende und tlw. Schüler*innen diese mit dem Fahrrad nutzen werden. Auch Tempo 30 oder andere entschleunigende Maßnahmen würden stark helfen, dass sich Radfahrende in der hohen Verkehrsdichte sicherer fühlen und die Fahrbahn und nicht den stark frequentierten Fußweg wählen.
Zum zweiten führt der Schutzstreifen auf Blatt Nr. 11 auf der nördlichen Seite der Elbgaustraße von der Kreuzung Niekampsweg kommend Richtung AKN-Brücke direkt auf den Fußweg (Siehe Abbildung 1). Dies sollte geändert werden. Radfahrende sind hier regelkonform und eindeutig in den Mischverkehr zu leiten und nur als Alternative sollte ein abgesenkter Bordstein auf den der Fußweg führen. An dieser Kreuzung wird weiterhin der Links-Abbiegestreifen für entbehrlich eingeschätzt zu Gunsten einer erforderlichen eindeutigen Radverkehrsführung in den Mischverkehr und breiterer Nebenflächen an der Kreuzung vor der Grundschule, die auch durch Rad fahrende Kinder auf dem Fußweg erreicht wird (siehe Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel Drs. 21-1842, Petitum Nr. 8).
Abbildung 2 zu kurzer und nicht eindeutiger Einfädelungsbereich in den Mischverkehr
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten folgende Stellungnahme zur Schlussverschickung mit folgenden Petiten an die zuständige Fachbehörde als planungsverantwortende Stelle abzugeben:
Zugunsten der fußläufig stark genutzten Verbindung soll in der Planung der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet und dort ein Radfahren im Mischverkehr möglichst sicher und eindeutig für Radfahrende und den motorisierten Verkehr ermöglicht werden.
Jekaterina Weiner, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
keine