21-4083

Stellungnahme zur Schlussverschickung der Planung zur Veloroute 14 – Abschnitt Elbgaustraße von Fangdieckstraße bis Furtweg

Antrag

Letzte Beratung: 14.09.2023 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Die Schlussverschickung haben die Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel während der Sommerferien erhalten. Viele Anregungen auch aus dem Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2021 (Drs. 21-1842) wurden in die Planung aufgenommen und diese wurde an manchen Stellen grundlegend überarbeitet. Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass an vielen Lösungen gefeilt wurde, eine perfekte planerische Lösung, die den hohen Nutzungszahlen in idealer Weise gerecht wird, wird es in diesem engen Straßenverkehrsraum nicht geben.

Die Situation auf dem Abschnitt ist sehr eng und weißt für alle Verkehrsarten eine hohe Nutzung auf. Fußverkehr, Radverkehr, Busverkehr und Wirtschafts- und private Autoverkehre sind auf diese Wegeverbindung angewiesen. Alternative Verkehrsverbindungen gibt es im Umfeld nicht. Insbesondere Konflikte zwischen Radverkehr und Fußverkehr auf Fußwegen sollten planerisch möglichst gelöst werden, damit die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen (Fußnger*innen, Kleinkinder, Schüler*innen, ältere Menschen, Menschen mit Gehbehinderung) dort eine gute und sichere Wegebeziehung zur S-Bahnstation und den angrenzenden Schulen und Einkaufs­glichkeiten haben. Daher sollte der Radverkehr auf der Veloroute 14 planerisch eindeutig r alle Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erkennen auf die Fahrbahn im Mischverkehr geführt werden.

Zwei Aspekte sollten in der Planung zugunsten des Fußverkehrs und einer möglichst weit­gehenden Entflechtung einer gemeinsamen Nutzung des Fußweges berücksichtigt werden.

Zum ersten helfen Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn Radfahrende zu ermutigen auf der Fahrbahn zu fahren und Autofahrenden zu verdeutlichen, dass hier Radverkehr auf der Fahr­bahn stattfindet. Das entlastet den Fußweg (Verkehrszeichen Fußweg, Radfahrende frei), so dass nur sehr unsichere Radfahrende und tlw. Schüler*innen diese mit dem Fahrrad nutzen werden. Auch Tempo 30 oder andere entschleunigende Maßnahmen würden stark helfen, dass sich Radfahrende in der hohen Verkehrsdichte sicherer fühlen und die Fahrbahn und nicht den stark frequentierten Fußweg wählen.

Zum zweiten führt der Schutzstreifen auf Blatt Nr. 11 auf der nördlichen Seite der Elbgaustraße von der Kreuzung Niekampsweg kommend Richtung AKN-Brücke direkt auf den Fußweg (Siehe Abbildung 1). Dies sollte geändert werden. Radfahrende sind hier regelkonform und eindeutig in den Mischverkehr zu leiten und nur als Alternative sollte ein abgesenkter Bordstein auf den der Fußweg führen. An dieser Kreuzung wird weiterhin der Links-Abbiegestreifen für entbehrlich eingeschätzt zu Gunsten einer erforderlichen eindeutigen Radverkehrsführung in den Misch­verkehr und breiterer Nebenflächen an der Kreuzung vor der Grundschule, die auch durch Rad fahrende Kinder auf dem Fußweg erreicht wird (siehe Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel Drs. 21-1842, Petitum Nr. 8).

 

Abbildung 2 zu kurzer und nicht eindeutiger Einfädelungsbereich in den Mischverkehr

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten folgende Stellungnahme zur Schluss­verschickung mit folgenden Petiten an die zuständige Fachbehörde als planungsverantwortende Stelle abzugeben:

Zugunsten der fußufig stark genutzten Verbindung soll in der Planung der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet und dort ein Radfahren im Mischverkehr möglichst sicher und eindeutig für Radfahrende und den motorisierten Verkehr ermöglicht werden.

  1. Auf der Fahrbahn sollen „Sharrows“ markiert werden. Dies sind Fahrradpiktogramme wie sie auch für die Elbchaussee geplant sind.
  2. Die Aufleitung auf Blatt 11 des Schutzstreifens auf den Fußweg ist planerisch zu überarbeiten und in eine regelkonforme Überleitung in den Mischverkehr anzupassen. Der Linksabbiegestreifen auf der Fahrbahn wird hierfür als entbehrlich erachtet und der Platz kann anteilig breiteren Nebenflächen an der Kreuzung vor dem Grundschulstandort zugeschlagen werden.
  3. Die Einfädelung auf Blatt 9 des Schutzstreifens in den Mischverkehr ist ebenfalls eindeutig so zu gestalten, dass Radfahrende auch für den motorisierten Verkehr deutlich sichtbar - in den Mischverkehr und nicht auf den Fußweg geleitet werden.
  4. An Engstellen insbesondere, wenn sich Radverkehr in Mischverkehr einfädeln soll, ist bei der starken Verkehrsstärke aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 erforderlich.

Jekaterina Weiner, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion

 

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keine      

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