21-4018

Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie Verbindungsbahnentlastungstunnel Beschluss der BV vom 01.06.2023 - Drs. 21-3812

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.07.2023
Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Deutschlandtaktes ist eine höhere Kapazität auf der Verbindungsbahn nötig, um die Angebotsqualität im Umweltverbund zu verbessern. Dies soll durch die Verlagerung des S-Bahn-Verkehrs in den sogenannten Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) erreicht werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden technisch grundsätzlich mögliche Varianten ermittelt und im Stadtplanungsausschuss (StaPla) vorgestellt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten nach bisherigem Kenntnisstand bezüglich Kosten, Nachfragewirkung, Erschließungsqualität, und Fahrtzeit nicht wesentlich unterscheiden. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde gebeten, zu der Machbarkeitsstudie und den aufgezeigten Trassen eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

Stellungnahme:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss auf Grundlage von Informationen der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt Stellung:

 

 Petitum

 

Der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Stellungnahme an die BVM zu übermitteln:

 

  1.  

 

a)      Der geplante Bau der Synagoge am Bornplatz ist und mit höchster Priorität wichtig, und darf durch den Bau des VET nicht beeinträchtigt werden, weil beim Synagogenbau auch Planungen für unterirdische Nutzung der Fläche vorgesehen sind.

 

Die DB ist sich bewusst, dass es sich bei dem geplanten Bau der Synagoge am Bornplatz um ein bedeutsames und sensibles Vorhaben handelt. Sollte die nördliche Linienführung für den VET im Rahmen der nächsten Planungsphase weiterverfolgt werden, würden die Pläne für den Synagogenbau hierbei berücksichtigt werden und es würde darauf hingearbeitet werden, etwaige Beeinträchtigungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

b)      In der Realisierungsphase des VET darf es zu keinen Beeinträchtigungen/Verzögerungen des Baus der neuen U-Bahnlinie U5 kommen.

 

Zwischen der Hochbahn U5 Projekt GmbH und der DB findet bereits jetzt ein regelmäßiger und intensiver Austausch zu Schnittstellen zwischen der U5 und dem VET statt, um die Planungen aufeinander abzustimmen. Dies gilt sowohl für die variantenabhängigen als auch für die variantenunabhängigen Abschnitte des VET. Das Ziel ist es, potenzielle Synergien zu nutzen und Beeinträchtigungen zu minimieren.

 

  1.  

a)      Der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist besonders wichtig, dass weiterhin die Haltestellen Holstenstraße und Sternschanze angefahren werden und die Anbindung der Stationen für die Erschließung der Quartiere und hinsichtlich der Netzwerkeffekte erhalten bleiben. Daher halten wir im Falle der Basisvarianten 1 oder 2 einen Halt der Regionalbahn an der Sternschanze für relevant.

 

 

b)      Es muss sichergestellt sein, dass ein engmaschiger Regionalbahnverkehr im Sinne des Deutschlandtaktes mit Halt an der Sternschanze, Holstenstraße und am Dammtor möglich ist. Die bisherigen Aussagen, die eine enge Taktung als wahrscheinlich darstellen, reichen für eine ausreichende Anbindung dieser Stationen nicht aus.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den VET wurden sowohl Linien ermittelt, die weiterhin S-Bahn-Halte an der Sternschanze und der Holstenstraße vorsehen, als auch die mögliche Einrichtung neuer Regionalhalte entlang der Verbindungsbahn in technischer Hinsicht geprüft.

In der weiteren Planung wird je nach betrachteter Variante auch eine zukunftsgerichtete Anbindung der genannten Stationen detailliert geprüft.

 

 

c)      Während der Bauphase ist sicherzustellen, dass der Verkehr auf der Verbindungsbahn nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

Der Betrieb auf der Verbindungsbahn wird während der Bauzeit für den VET weitgehend aufrechterhalten. Keine der möglichen Linien verläuft so nah an der Verbindungsbahn, dass hier mit größeren Einschränkungen zu rechnen wäre. Lediglich vor der Inbetriebnahme kann es zu Beeinträchtigungen kommen, da der neue Tunnel an seinen Anfangs- und Endpunkten in die Bestandsstrecke einfädeln muss.

 

d)      Es ist wichtig, dass es zu keinen substanziellen Beeinträchtigungen der Bauarbeiten an der Haltestelle Schlump für die U2/U3 sowie dieses Verkehrsknotenpunktes kommt.

 

Sollte die nördliche Linienführung für den VET in den kommenden Planungsphasen weiter betrachtet werden, werden in Abstimmung mit allen Beteiligten Lösungen erarbeitet, um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren.

 

  1. Wir bitten die Deutsche Bahn, mit den beteiligten Institutionen, der zuständigen Fachbehörde, dem HVV, der Hochbahn, der Universität, der Jüdischen Gemeinde und den betroffenen Bezirken, z.B. im Rahmen einer zeitlich auf die Planungs- und Bauphase begrenzte Kommission, in einer der Fluglärmschutzkommission ähnlich strukturierten Form, in regelmäßige Gespräche zu gehen.

 

 

  1. Im Ausschuss für Mobilität ist regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den

Beratungsstand in der eingesetzten Kommission zu berichten.

 

Bereits jetzt besteht ein enger Austausch des DB-Projektteams sowie der BVM mit städtischen Fachbehörden auf Landes- und Bezirksebene, dem HVV, der HOCHBAHN und vielen weiteren Stakeholdern. Die DB und die BVM stehen gerne weiterhin für einen regelmäßigen Austausch zur Verfügung. Abhängig davon, welche Linien im Rahmen der Vorplanung weiterverfolgt werden, wird die DB als Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der BVM zudem die Gespräche mit Stakeholdern entlang der jeweiligen Strecke aufnehmen bzw. intensivieren. Die Einrichtung einer gesonderten Kommission ist daher nicht erforderlich, eine regelmäßige Berichterstattung in bezirklichen Gremien und bürgerschaftlichen Ausschüssen wird erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Rahmen des Deutschlandtaktes ist eine höhere Kapazität auf der Verbindungsbahn nötig, um die Angebotsqualität im Umweltverbund zu verbessern. Dies soll durch die Verlagerung des S-Bahn-Verkehrs in den sogenannten Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) erreicht werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden technisch grundsätzlich mögliche Varianten ermittelt und im Stadtplanungsausschuss (StaPla) vorgestellt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten nach bisherigem Kenntnisstand bezüglich Kosten, Nachfragewirkung, Erschließungsqualität, und Fahrtzeit nicht wesentlich unterscheiden. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde gebeten, zu der Machbarkeitsstudie und den aufgezeigten Trassen eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

Stellungnahme:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss auf Grundlage von Informationen der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt Stellung:

 

 

 

Der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Stellungnahme an die BVM zu übermitteln:

 

  1.  

 

a)      Der geplante Bau der Synagoge am Bornplatz ist und mit höchster Priorität wichtig, und darf durch den Bau des VET nicht beeinträchtigt werden, weil beim Synagogenbau auch Planungen für unterirdische Nutzung der Fläche vorgesehen sind.

 

Die DB ist sich bewusst, dass es sich bei dem geplanten Bau der Synagoge am Bornplatz um ein bedeutsames und sensibles Vorhaben handelt. Sollte die nördliche Linienführung für den VET im Rahmen der nächsten Planungsphase weiterverfolgt werden, würden die Pläne für den Synagogenbau hierbei berücksichtigt werden und es würde darauf hingearbeitet werden, etwaige Beeinträchtigungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

b)      In der Realisierungsphase des VET darf es zu keinen Beeinträchtigungen/Verzögerungen des Baus der neuen U-Bahnlinie U5 kommen.

 

Zwischen der Hochbahn U5 Projekt GmbH und der DB findet bereits jetzt ein regelmäßiger und intensiver Austausch zu Schnittstellen zwischen der U5 und dem VET statt, um die Planungen aufeinander abzustimmen. Dies gilt sowohl für die variantenabhängigen als auch für die variantenunabhängigen Abschnitte des VET. Das Ziel ist es, potenzielle Synergien zu nutzen und Beeinträchtigungen zu minimieren.

 

  1.  

a)      Der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist besonders wichtig, dass weiterhin die Haltestellen Holstenstraße und Sternschanze angefahren werden und die Anbindung der Stationen für die Erschließung der Quartiere und hinsichtlich der Netzwerkeffekte erhalten bleiben. Daher halten wir im Falle der Basisvarianten 1 oder 2 einen Halt der Regionalbahn an der Sternschanze für relevant.

 

 

b)      Es muss sichergestellt sein, dass ein engmaschiger Regionalbahnverkehr im Sinne des Deutschlandtaktes mit Halt an der Sternschanze, Holstenstraße und am Dammtor möglich ist. Die bisherigen Aussagen, die eine enge Taktung als wahrscheinlich darstellen, reichen für eine ausreichende Anbindung dieser Stationen nicht aus.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den VET wurden sowohl Linien ermittelt, die weiterhin S-Bahn-Halte an der Sternschanze und der Holstenstraße vorsehen, als auch die mögliche Einrichtung neuer Regionalhalte entlang der Verbindungsbahn in technischer Hinsicht geprüft.

In der weiteren Planung wird je nach betrachteter Variante auch eine zukunftsgerichtete Anbindung der genannten Stationen detailliert geprüft.

 

 

c)      Während der Bauphase ist sicherzustellen, dass der Verkehr auf der Verbindungsbahn nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

Der Betrieb auf der Verbindungsbahn wird während der Bauzeit für den VET weitgehend aufrechterhalten. Keine der möglichen Linien verläuft so nah an der Verbindungsbahn, dass hier mit größeren Einschränkungen zu rechnen wäre. Lediglich vor der Inbetriebnahme kann es zu Beeinträchtigungen kommen, da der neue Tunnel an seinen Anfangs- und Endpunkten in die Bestandsstrecke einfädeln muss.

 

d)      Es ist wichtig, dass es zu keinen substanziellen Beeinträchtigungen der Bauarbeiten an der Haltestelle Schlump für die U2/U3 sowie dieses Verkehrsknotenpunktes kommt.

 

Sollte die nördliche Linienführung für den VET in den kommenden Planungsphasen weiter betrachtet werden, werden in Abstimmung mit allen Beteiligten Lösungen erarbeitet, um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren.

 

  1. Wir bitten die Deutsche Bahn, mit den beteiligten Institutionen, der zuständigen Fachbehörde, dem HVV, der Hochbahn, der Universität, der Jüdischen Gemeinde und den betroffenen Bezirken, z.B. im Rahmen einer zeitlich auf die Planungs- und Bauphase begrenzte Kommission, in einer der Fluglärmschutzkommission ähnlich strukturierten Form, in regelmäßige Gespräche zu gehen.

 

 

  1. Im Ausschuss für Mobilität ist regelmäßig über den Fortgang der Planungen und den

Beratungsstand in der eingesetzten Kommission zu berichten.

 

Bereits jetzt besteht ein enger Austausch des DB-Projektteams sowie der BVM mit städtischen Fachbehörden auf Landes- und Bezirksebene, dem HVV, der HOCHBAHN und vielen weiteren Stakeholdern. Die DB und die BVM stehen gerne weiterhin für einen regelmäßigen Austausch zur Verfügung. Abhängig davon, welche Linien im Rahmen der Vorplanung weiterverfolgt werden, wird die DB als Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der BVM zudem die Gespräche mit Stakeholdern entlang der jeweiligen Strecke aufnehmen bzw. intensivieren. Die Einrichtung einer gesonderten Kommission ist daher nicht erforderlich, eine regelmäßige Berichterstattung in bezirklichen Gremien und bürgerschaftlichen Ausschüssen wird erfolgen.

 

 

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