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Stellungnahme zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Clearingstelle Erstversorgung „Bismarckstraße 77- 79" für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Bezirk Eimsbüttel, Stadtteil Eimsbüttel

Antrag

Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26. April hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass zur Schaffung von dringend erforderlichen Plätzen zur Inobhutnahme vonunbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) ist geplant, in der Bismarckstraße 77-79 schnellstmöglich eine Clearingstelle Erstversorgung mit einer Kapazität von 30 Plätzen in Betrieb zu nehmen. Die Laufzeit des Standorts ist auf zwanzig Jahre ausgerichtet, mit Verlängerungsoptionen von zweimal zehn Jahren.

 

Die geplante Clearingstelle Erstversorgung ist im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Bestandsgebäudes vorgesehen. Die 645 qm große Fläche wurde vorher für Bürozwecke genutzt und soll durch den Eigentümer für die Nutzung durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) umgebaut werden. Vorabstimmungen für die Nutzungsänderung des circa 1922 erbauten Gebäudes hat der Eigentümer mit dem Bezirk und dem Denkmalschutzamt bereits mit positiven Ergebnissen geführt.

 

Die Fläche soll umfassend kernsaniert und nach den aktuellen Bauvorschriften und den

Bedarfen durch den Eigentümer erstellt, das Gebäude zudem durch einen Zaun und Einfriedungen räumlich von den umliegenden Wegen und Grundstücken abgetrennt werden.

 

Die Einrichtung im Erdgeschoss hat zwei Eingänge, einer davon barrierefrei, und wird

entsprechend der behördlichen Vorgaben für diesen Zweck ausgebaut. Es sollen 15

Doppelzimmer entstehen, dazu Büroräume, eine Gemeinschaftsküche sowie ausreichend

Badezimmer und Aufenthalts- und Schulräume. Soziale Angebote für die Jugendlichen werden in den großen Wohn- und Essbereichen der Wohnungen angeboten.

 

 

Die Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im jugendlichen Alter

nach § 42 SGB VIII (lnobhutnahme) rund-um-die-Uhr. Als Standard ist der Einsatz von

Fachkräften gemäß dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (1:3) zur

Betreuung der Jugendlichen vorgesehen. Zum Betreuungsteam gehören außerdem Sprach- sowie Kulturmittlerinnen und -mittler und zudem eine hauswirtschaftliche Fachkraft. Zusätzlich wird eine Nachtaufsicht (Sicherheitsdienst) eingerichtet werden. Die Aufenthaltsdauer eines Minderjährigen wird erfahrungsgemäß acht Monate betragen, bevor ein Wechsel in eine Hilfe zur Erziehung an einem anderen Ort erfolgt.

 

Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Petitum/Beschluss

:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Errichtung und Inbetriebnahme der Clearingstelle Erstversorgung „Bismarckstraße 77- 79" folgende Stellungnahme zu übermitteln:
 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt die Bemühungen des Hamburger Senats, die notwendigen Kapazitäten an Unterbringungs- und Betreuungsplätzen für Schutzsuchende und Flüchtlinge, insbesondere auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sicherzustellen und alles Notwendige zu tun, um die humanitäre Situation der Schutzsuchenden zu verbessern. Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.
     
  2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt, dass für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Clearingstelle Erstversorgung Räumlichkeiten im Eimsbütteler Kerngebiet gefunden wurden und lt den Standort Bismarckstraße 77- 79 aufgrund der guten stadtteilbezogenen Anbindung in einem klassischen Wohngebiet sowie der sozialräumlichen Infrastruktur für geeignet, um eine gute Integration der dort untergebrachten Jugendlichen zu gewährleisten.
     
  3. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel erwartet im Sinne größtmöglicher Transparenz eine aktive und aktuelle Information der angrenzenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie der benachbarten Einrichtungen und Betriebe im weiteren Umkreis.
     
  4. Hinsichtlich der sozialen Angebote im Umfeld der neu zu errichtenden Clearingstelle Erstversorgung wird die Sozialbehörde gebeten, mit den entsprechenden Einrichtungen im Umfeld, insbesondere den umliegenden Schulen, dem ETV, dem SC Victoria, dem SV Grün-Weiß Eimsbüttel sowie dem Jugendclub Eimsbüttel Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, möglichst umfangreiche und niedrigschwellige Freizeit-, Begegnungs- und Sportangebote für die Bewohner der Clearingstelle zu entwickeln.
     
  5. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, das Helene-Lange-Gymnasium, das Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium sowie die Ida-Ehre-Schule. Im Hinblick auf die Beschulung der zukünftigen Bewohner der Clearingstelle Erstversorgung sollen alle diese Schulen mit einbezogen werden.

 

 

 

 

  1. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ein wichtiger Faktor für eine gelingende Unterbringung an den Eimsbütteler Standorten ist. Soweit es für diese spezielle Einrichtung im Rahmen des Sozialkonzeptes sinnvoll und hilfreich sein kann, wird die Behörde gebeten, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine solche Helfer:innen-Community im Stadtteil aufzubauen.
     
  2. Gerade unbegleitete minderjährige Ausländer sind darauf angewiesen, mit ihrer Heimat und ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben und die aktuelle Situation zu verfolgen. Ein Internetanschluss ist daher unerlässlich und sollte zeitnah in allen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten eingerichtet werden. Dies gilt insbesondere für die dort vorgesehenen Schulräume.

     

Gabor Gottlieb, Moritz Altner, Koorosh Armi, Ines Schwarzarius, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, Torge Urbanski, und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 9.7
Anhänge

keine

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