Stellungnahme zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Clearingstelle Erstversorgung Bismarckstraße 77- 79" für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Bezirk Eimsbüttel, Stadtteil Eimsbüttel
Mit Schreiben vom 26. April hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass zur Schaffung von dringend erforderlichen Plätzen zur Inobhutnahme von „unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ (UMA) ist geplant, in der Bismarckstraße 77-79 schnellstmöglich eine Clearingstelle Erstversorgung mit einer Kapazität von 30 Plätzen in Betrieb zu nehmen. Die Laufzeit des Standorts ist auf zwanzig Jahre ausgerichtet, mit Verlängerungsoptionen von zweimal zehn Jahren.
Die geplante Clearingstelle Erstversorgung ist im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Bestandsgebäudes vorgesehen. Die 645 qm große Fläche wurde vorher für Bürozwecke genutzt und soll durch den Eigentümer für die Nutzung durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) umgebaut werden. Vorabstimmungen für die Nutzungsänderung des circa 1922 erbauten Gebäudes hat der Eigentümer mit dem Bezirk und dem Denkmalschutzamt bereits mit positiven Ergebnissen geführt.
Die Fläche soll umfassend kernsaniert und nach den aktuellen Bauvorschriften und den
Bedarfen durch den Eigentümer erstellt, das Gebäude zudem durch einen Zaun und Einfriedungen räumlich von den umliegenden Wegen und Grundstücken abgetrennt werden.
Die Einrichtung im Erdgeschoss hat zwei Eingänge, einer davon barrierefrei, und wird
entsprechend der behördlichen Vorgaben für diesen Zweck ausgebaut. Es sollen 15
Doppelzimmer entstehen, dazu Büroräume, eine Gemeinschaftsküche sowie ausreichend
Badezimmer und Aufenthalts- und Schulräume. Soziale Angebote für die Jugendlichen werden in den großen Wohn- und Essbereichen der Wohnungen angeboten.
Die Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im jugendlichen Alter
nach § 42 SGB VIII (lnobhutnahme) rund-um-die-Uhr. Als Standard ist der Einsatz von
Fachkräften gemäß dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (1:3) zur
Betreuung der Jugendlichen vorgesehen. Zum Betreuungsteam gehören außerdem Sprach- sowie Kulturmittlerinnen und -mittler und zudem eine hauswirtschaftliche Fachkraft. Zusätzlich wird eine Nachtaufsicht (Sicherheitsdienst) eingerichtet werden. Die Aufenthaltsdauer eines Minderjährigen wird erfahrungsgemäß acht Monate betragen, bevor ein Wechsel in eine Hilfe zur Erziehung an einem anderen Ort erfolgt.
Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Errichtung und Inbetriebnahme der Clearingstelle Erstversorgung „Bismarckstraße 77- 79" folgende Stellungnahme zu übermitteln:
Gabor Gottlieb, Moritz Altner, Koorosh Armi, Ines Schwarzarius, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, Torge Urbanski, und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)
keine