22-1539.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Neuer Sozialindex und die Auswirkungen für die Harburger Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 29.06.2026 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 3.1

Sachverhalt


Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat den Sozialindex (ehemaliger KESS-Index) der allgemeinen Schulen wissenschaftlich überprüfen und neu justieren lassen. Der Sozialindex bildet die soziale Lage der Schülerschaft jeder Schule auf einer sechsstufigen Skala von 1 (stark belastete soziale Lage) bis 6 (bevorzugte soziale Lage) ab. Je nach Einstufung werden einer Schule unterschiedlich viele Lehrkräfte für kleinere Klassen sowie für sprachliche und sonderpädagogische Förderung zugewiesen.
Der aktuelle Index für den Bezirk Harburg liegt bei 2,8 und ist im Vergleich zu früheren Erhebungen gesunken. Damit liegt der Wert etwa 0,9 Punkte unter dem hamburgweiten Durchschnitt. Dies deutet darauf hin, dass der Bezirk Harburg im Vergleich zu anderen Hamburger Bezirken stärker von sozialen Herausforderungen geprägt ist und insgesamt eher zu den sozial schwächeren Bezirken zählt.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich der KESS-Index Hamburg weit insgesamt nicht verschlechtert hat. Die Entwicklung in Harburg ist daher Bezirks spezifisch zu betrachten und wirft Fragen nach den Ursachen sowie nach den möglichen Folgen für Schulen im Bezirk auf. Daber hinaus können Veränderungen der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft und der Sozialstruktur eines Bezirks auch Auswirkungen auf die Stadtentwicklung haben. Schulen sind ein zentraler Standortfaktor für Familien und spielen eine wichtige Rolle für die Attraktivität von Quartieren sowie für die soziale Durchmischung in Stadtteilen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Auswirkungen die Neujustierung des Sozialindexes auf die Schulen im Bezirk Harburg sowie auf die weitere Entwicklung der Stadtteile haben kann.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertretung der Behörde für Schule und Berufsbildung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport einzuladen. Sie sollen darüber berichten, wie sich die Veränderungen des jeweiligen Sozialindexes derzeit und künftig auf die Schulen im Bezirk Harburg auswirken insbesondere im Hinblick auf Personalzuweisungen,
Klassengrößen sowie Förder- und Unterstützungsangebote.

Hamburg, am 09.03.2026

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

26. Juni 2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22-1539) wie folgt Stellung:

Die in der Anfrage verwendete Bezeichnung „KESS-Index“ bezieht sich auf eine frühere Systematik, deren Berechnung auf Daten der Panelstudie „Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern“ (KESS, 20032012) basierte. Der KESS-Index wurde 2013 durch den Sozialindex abgelöst.

Die neuen und alten Sozialindices aller Hamburger Schulen sind dargestellt in der SKA Drs. 23/3547. Dargestellt sind dort zudem die sich hieraus ergebenden Personalressourcenzuweisungen auf Basis einer Modellrechnung mit Schülerzahlen Stand 1. Februar 2026. Die sich tatsächlich aus den neuen Sozialindices auf Basis der aktuellen Schülerzahlen ergebendenRessourcenzuweisungen zum 1. August 2026 sind noch nicht abschließend berechnet. Grundsätzlich hat der Sozialindex Auswirkungen auf folgende Zuweisungen:

  • Personalbedarf für den Unterricht: Grund- und Stadtteilschulen mit einem Sozialindex von 1 oder 2 erhalten mehr Personal, damit sie in den Klassenstufen 1 bis 4 kleinere Klassen bilden können.
  • Ganztag: An Grund- und Stadtteilschulen mit Sozialindex 1 und 2 steht für das Ganztagsangebot in den Klassenstufen VSK bis 4 mehr Personal zur Verfügung, um auch am Nachmittag kleinere Gruppen zu bilden.
  • Additive Sprachförderung: An Grund- und Stadtteilschulen (VSK bis Klassenstufe 10) hängen zusätzliche Lehrerstellen von der Schülerzahl und dem Sozialindex ab: Je niedriger der Sozialindex, desto mehr Personalstunden stehen für die additive Sprachförderung zur Verfügung.
  • Inklusion: In den Klassenstufen VSK bis 4 steht für die sonderpädagogische Förderung in den Bereichen „Lernen, Sprache, emotionalen und sozialen Entwicklung“ (LSE) umso mehr Personal zur Verfügung, je niedriger der Sozialindex ist. In den Klassenstufen 5-10 wird das Personal schülerbezogen zugewiesen, d.h. entsprechend des jeweiligen Anteils an Schüler*innen mit LSE-Diagnose. Diese Zuweisung ist an Schulen mit Sozialindex 1 und 2 höher als Schulen mit Sozialindex 3 bis 6.
  • Schulsozialarbeit: Grundschulen mit Sozialindex 1 und 2, Stadtteilschulen und Gymnasien erhalten Personalressourcen für Schulsozialarbeit. Die Zuweisung orientiert sich an der jeweiligen Schulform, dem Sozialindex und der Schüler*innenzahl.
  • Schulbüro: Die Personalausstattung der Schulbüros an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien hängt vom Sozialindex (sowie der Schülerzahl und der Anzahl an Schüler*innen, die am Ganztag teilnehmen) ab: Je niedriger der Sozialindex, desto mehr Personalstunden stehen zur Verfügung.
  • Vorstellung der Viereinhalbjährigen: Die Höhe der Lehrerstellenzuweisung für die Durchführung der Sprachstandsfeststellung für Viereinhalbjährigen ist abhängig vom Sozialindex: Schulen mit niedrigem Sozialindex erhalten eine höhere Zuweisung.
  • Außerdem wird der Sozialindex auch für die Berechnung „fairer Vergleichswerte“, z. B. im Rahmen von KERMIT genutzt.

Zum 1. August 2026 werden die Zuweisungen für Inklusion (Förderschwerpunkte LSE), für die Sprachförderung und für die Vorstellung der Viereinhalbjährigen angepasst. Außerdem erfolgt eine Anpassung der Zuweisung für Schulsozialarbeit. Zum 1. Februar 2027 werden die neuen Sozialindizes bei der Berechnung der Schulbürokräfte berücksichtigt. Ab dem 1. August 2027 erfolgen hrlich aufwachsend die Einrichtung der neuen Klassenstufe 1 und die Zuweisungen für den GTS-Ganztag (Klassenstufen 1 bis 4) auf Grundlage der neuen Sozialindizes. Dies bedeutet, dass die Ressourcenanpassung für diese Schulen zum 1. August 2030 abgeschlossen ist. Der Ressourcenabbau ist grundsätzlich auf jährlich 2,5 Prozent der Gesamtzuweisung gedeckelt. Eine höhere Bedarfsabsenkung führt zu einerausgleichenden Anpassungszuweisung.

Siehe auch SKA 23/3547 und FAQ zum Hamburger Sozialindex | IfBQ.

gez. hm

f.d.R.

Hypko

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