Stellungnahme zu Planungen zur Veloroute 14 HA-Beschluss vom 13.02.2020 - Drs. 21-0779
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Für die Überplanung des Bereichs Spanische Furt – Graf-Johann-Weg – Heidlohstraße ist im Zusammenhang mit der ersten Verschickung keine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen. Geplant ist eine Vorstellung der Planung im zuständigen Ausschuss – im Rahmen dieser Sitzung kann sich auch die interessierte Öffentlichkeit über das Vorhaben informieren. Der LSBG bietet an, die angesprochenen Organisationen und Gruppierungen gesondert auf den Ausschusstermin und auf die Online-Verfügbarkeit der Planungsunterlagen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Baubeginn sieht der LSBG vor, die lokalen Institutionen über eine Anliegerinformation hinausgehend zu dem Projekt zu informieren. In diesem Zusammenhang kann auch die Lösungsvariante für den Planungsraum noch mal dargelegt werden. Derzeit ist eine Teilnahme des LSBG in der Sitzung des Regionalausschusses am 4. Mai 2020 geplant, sofern diese stattfindet.
Bei der Stellungnahme handelt es sich um die erste Verschickung. Hierbei werden die Anregungen und Bedenken der bei der Planung involvierten Personen und Institutionen abgefragt. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann entsprechend in den Planungsprozess einfließen. Die abgewogene Planung wird in der Schlussverschickung dargestellt.
Die erste Verschickung steht online unter https://lsbg.hamburg.de/np-service/7521122/planungen/ (alphabetische Sortierung) für alle Interessierten zur Verfügung.
Zur Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur Planung der Veloroute auf dem Unterabschnitt Spanische Furt bis Heidlohstraße wird folgendermaßen Stellung genommen:
Zu 1.:
Die in den Grundlagen und Leitlinien für Velorouten in Hamburg genannten Entwurfselemente sind stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen in einer gebauten Umgebung anzuwenden. Kompromisse können daher abschnittsweise, wie im Falle der Heidlohstraße, notwendig werden. Das Ergebnis der vorliegenden Planung ist eine Abwägung vieler unterschiedlicher Belange, wie beispielsweise Einschränkungen durch Grundstücksflächen, vorhandene Bäume, der Wunsch nach Stellplätzen, ÖPNV-Linienwegen sowie Vorgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
Zu 2.:
Standorte für Fahrradbügel wurden sorgfältig geprüft und an geeignet erscheinenden Standorten Bügel vorgesehen. Bei weiterem Bedarf können Wünsche und Vorschläge gerne im Rahmen der Verschickung geäußert werden.
Zu 3.a.:
Grundsätzlich ist am Knoten Holsteiner Chaussee/Spanische Furt/Eidelstedter Brook das Versetzen der Aufleitung möglich. Es wird jedoch keine Problematik erkannt, die dadurch gelöst würde. Der Bus und der Radverkehr werden sich weiterhin dort kreuzen. Das Thema wird jedoch nochmals intern geprüft.
Die neuen Fahrgaststände sind im Plan mit den Umrissen des Daches eingezeichnet. In beengten Verhältnissen verfügen die Unterstände nur über 60cm-Seitenwände. Somit steht eine durchgängige Gehwegbreite von 2m und mehr zur Verfügung. Grundsätzlich kann das westliche Wartehäuschen versetzt werden in Bereiche, in denen mehr Fläche zur Verfügung steht. Damit wäre es allerdings um einige Meter weiter vom Einstiegsbereich entfernt.
Zu 3.b.:
Die neuen Fahrgaststände sind im Plan mit den Umrissen des Daches eingezeichnet. In beengten Verhältnissen verfügen die Unterstände über 60cm-Seitenwände. Somit steht eine durchgängige Gehwegbreite von 2m und mehr zur Verfügung. Grundsätzlich kann auch das östliche Wartehäuschen versetzt werden in Bereiche, in denen mehr Fläche zur Verfügung steht. Damit wäre es allerdings um einige Meter weiter vom Einstiegsbereich entfernt.
Zu 4.a./b.:
Eine Einrichtung einer Fahrradstraße in der Spanische Furt/Graf-Johann-Weg wäre auch aus Sicht der Veloroutenplanung wünschenswert. Der in einer Fahrradstraße vermehrt auftretende nebeneinanderfahrende Radverkehr erscheint jedoch nicht mit dem Senatsziel vereinbar, den Busverkehr zu optimieren. Um die Bedingungen für den Radverkehr dennoch wesentlich zu verbessern, wurde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone abgestimmt. Angesichts des vergleichsweise geringen Kfz-Aufkommens kann der Radverkehr auch so sicher, zügig und komfortabel im Mischverkehr geführt werden.
Zu 5.a./b.:
Die Überlegungen, am Knoten Heidlohstraße/Graf-Johann-Weg/Wählingsweg einen Kreisverkehr einzurichten, waren nicht Bestandteil des Planungsprozesses.
Begründung hierfür ist vor allem der Fahrkomfort im Zuge der Metrobuslinie, der nicht eingeschränkt werden sollte.
Im Rahmen der Erstellung der verkehrstechnischen Unterlagen und der Steuerung für die Ampel werden sowohl die Belange der Radfahrenden als auch der Fußgänger berücksichtigt. Der Hinweis wird aufgenommen.
Zu 5.c.:
Ein Kompromiss der Planung war, dem ÖPNV möglichst einen reibungsfreien Verkehrsfluss zu ermöglichen, dafür aber die Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h herabzusetzen. Hierfür wurde der Linksabbieger integriert.
Grundsätzlich könnte der Abbieger entfallen, dies würde aber bei den Abbiegevorgängen zu Verzögerungen im ÖPNV führen. Des Weiteren wurde der Linksabbieger als ein Element der Veloroute integriert, um das direkte Linksabbiegen besser zu ermöglichen.
Zu 5.d.:
Voraussetzung dafür, dass die Mehrzahl der Radfahrerinnen und Radfahrer einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen nutzen kann, sind lange Sperrzeiten (Rotphasen). Daher sollen aufgeweitete Radaufstellstreifen gemäß der bundesweit gültigen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vorrangig in untergeordneten Knotenpunktzufahrten eingerichtet werden. Die vorliegende Planung richtet sich nach diesen Empfehlungen.
Zu 5.e.:
Eine Begrenzung der Geschwindigkeit im Bereich Graf-Johann-Weg 3 bis zum Knoten wurde vom zuständigen Polizeikommissariat (PK) abgelehnt. Bei der Heidlohstraße handele es sich um eine wichtige Ost-West-Verbindung mit hohem Verkehrsaufkommen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung behindert den Verkehrsfluss.
Zu 6.a.:
Der Knoten Heidlohstraße/Röthmoorweg/Vogt-Kock-Weg kürzlich im Rahmen des A7-Deckels überplant und erneuert. Zudem liegt er nicht im Plangebiet. Sofern eine interne Prüfung ergibt, dass der Knoten in das Plangebiet aufgenommen werden soll, kann eine Überplanung des Knotens erfolgen.
Zu 6.b.:
Laut Bebauungsplan steht für die Straßenverkehrsfläche wesentlich mehr Raum zur Verfügung als heute genutzt wird. Bei der Abwägung der verschiedenen Belange kam ein Grunderwerb mit teilweise Entfernung der Vorgärten sowie die komplette Entfernung des gesamten Baumbestandes der Straße nicht in Frage.Eine Lösung über Beschilderung, beispielsweise Warnhinweise, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Markierungen auf der Fahrbahn wurden vom PK abgelehnt.
Zu 6.c.:
In der Heidlohstraße gilt als zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 50, was zur Folge hat, dass separate Radverkehrsanlagen notwendig sind. Auf die geplanten Baumfällungen kann derzeit allerdings nicht verzichtet werden, da für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde und somit der mögliche Entfall von Radverkehrsanlagen die rechtlichen Grundlagen gem. StVO nicht gegeben sind. Grundsätzlich wird immer geprüft, ob Ersatzpflanzungen mindestens im gleichen Maße vor Ort bzw. in unmittelbarer Umgebung vorgenommen werden können.
Zu 6.d.:
Die Einrichtung einer Querungshilfe wurde geprüft und ist planerisch möglich. Grundsätzlich ist die Querungshilfe dort jedoch zu hinterfragen. Sollte eine 30-km/h-Lösung umgesetzt werden, ist die Querungshilfe entbehrlich.
Bei der Einrichtung einer Querungshilfe werden aus Platzgründen Baumpflanzungen und Stellplätze voraussichtlich in folgendem Umfang entfallen:
- Bestand Heidlohstraße: 38 PKW-Stellplätze
- Planung vom 17.12.2019: 44 PKW-Stellplätze
- Planung einer Mittelinsel ohne Schutzstreifen: 40 PKW-Stellplätze
- Planung einer Mittelinsel mit Schutzstreifen: 30 PKW-Stellplätze
Zu 6.e.:
Die Verbreiterung der Gehwege zu Lasten der Stellplätze wurde geprüft. Es ergäbe sich ein Bereich von ca. 100m ohne Stellplätze (im Bereich 415-515), wodurch allerdings 32 PKW-Stellplätze verloren gehen würden. Diese Option wird nach Eingang aller Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung ggf. in den weiteren Planungsprozess einfließen. Bei der Verbreiterung der Gehwege ergeben sich:
- Bestand Heidlohstraße: 38 PKW-Stellplätze
- Planung vom 17.12.2019: 44 PKW-Stellplätze
Zu 6.f.:
In der Frohmestraße und im Knoten Frohmestraße/Heidlohstraße sind die Lichtsignalanlagen (LSA) und der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Gesonderte Radverkehrsanlagen existieren nicht. Aus diesen Bereichen kommende Radfahrer müssen die Möglichkeit haben, auf die Fahrbahn der Heidlohstraße zu wechseln. Hierbei handelt es sich um eine Übergangslösung bis zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Frohmestraße.
Zu 6.g.:
Der einzig lokalisierte Standort, an dem ein Gebäude in die Straßenverkehrsfläche hineinragt, ist in dem Bereich der Haus-Nr. 3. Allerdings sind in diesem Bereich derzeit keine Parkplätze vorhanden und sind auch nicht geplant. In diesem Bereich sollen Fahrradbügel in Längsaufstellung angeordnet werden, um den Gehweg vor Falschparkern freizuhalten. Die lichte Durchgangsbreite beträgt daher in diesem Bereich über 2,40m.
Zu 7.:
Ein Umbau des Knotens Frohmestraße kann erst nach Fertigstellung diverser anderer Maßnahmen erfolgen, da er Teil der Umleitungsstrecken ist. Im Rahmen des Veloroutenausbaus soll der Knoten Heidloh-/Frohmestraße über den (bereits fertiggestellten Knoten) Schleswiger Damm, Wendlohstraße bis Jägerdamm erfolgen. Ein hierfür vorgesehenes Baufenster steht vom 01.03.2024 bis 01.09.2024 zur Verfügung. Mit der Planung hierfür wurde noch nicht begonnen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine