Stellungnahme zu Kinderarmut in Hamburg von der Arbeitsgemeinschaft § 78 OKJA/JSA in Eimsbüttel
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 10.22
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.- Nr. |
Ergebnis |
JHA (Antrag Träger, Die GRÜNEN, SPD, DIE LINKE) |
24.09.2025 |
6 |
22-1454 |
beschlossen bei punktweiser Abstimmung: 1: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 2: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 3: 9 Ja-Stimmen 4: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 5: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 6: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 7: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) 8: 9 Ja-Stimmen |
Als einkommensarm gilt, wer nicht mehr als 60% des gewichteten Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat (relative Einkommensarmut / Armutsgefährdungsquote). Häufig wird sich auch auf die sozialstaatlich definierte Armutsgrenze des soziokulturellen Existenzminimums und des entsprechenden Sozialleistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) bezogen.
Für einen Ein-Personen-Haushalt lag im Jahr 2024 die Armutsgrenze bei einem Einkommen (inklusive Transferleistungen) von 1.378 Euro (2023: 1 314 Euro). Ein Paar-Haushalt mit 2 Kindern unter 14 Jahren benötigte dagegen ein Einkommen von über 2 893 Euro im Monat (2023: 2 759 €), um nicht unter die Armutsschwelle zu geraten.
Mit einer Armutsgefährdungsquote von 19,4 Prozent im Jahr 2023 ist die relative Armut in Hamburg besonders hoch. (Deutschlandwert 16,6% / laut Statist.Bundesamt)
Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern. Damit bestätigt sich der vielfach beschriebene Sachverhalt, dass die Armut der Kinder in erster Linie die Armut der Eltern ist. Jeder vierte junge Mensch unter 18 Jahre in Hamburg gilt als von Armut betroffen oder gefährdet! Und das bereits seit Jahren. Bei den 18-25-Jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote sogar noch höher.
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kommen die jungen Menschen hungrig in die Einrichtungen.
Inflation, steigende Mietbelastungen und anhaltend geringe Einkommen sind Ursachen für verschärfte Armutslagen.
Langanhaltende Armutserfahrungen beeinträchtigen die Entwicklung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nachteilig. Mit der dauerhaften eingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werden zudem in den Familien auch andere Armutsdimensionen verschärft.
Die geplanten Änderungen bei den Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung- und Asylbewerberleistungen treffen Kinder und Jugendliche am ärgsten.
Dies gilt beispielhaft für die geplanten Änderungen im SGB II bei den Sanktionen, die Mietkostendeckelung, der Vorrang von Arbeit vor Ausbildung, die Vermögensanrechnung oder der Einfrierung der Regelleistungsbeträge für 2026 anstelle der Anpassung an die tatsächlichen Kosten des Lebens, aber auch die Erschwerung von Zugängen durch Digitalisierung. Diese Maßnahmen verschärfen weiter die Armutslage von Kindern und Jugendlichen!
Jedes Kind, dem auf diese Weise die Entwicklungs- und Bildungschancen nachhaltig verbaut werden, ist eines zu viel!
Gerade Kinder aus armutsbetroffenen Familien brauchen eine starke Lobby.
Setzen Sie sich daher entschlossen für diese Kinder und Jugendliche ein!
Treffen sie die richtigen Entscheidungen für Menschlichkeit und Solidarität! Setzen Sie der Spaltung unserer Gesellschaft etwas entgegen.
Helfen Sie langfristige Kosten der Armutsfolgen zu vermeiden! Dies betrifft auch die Kosten der Jugendhilfe.
:
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Bezirksversammlung,
den Vorsitzenden der Bezirksversammlung zu ersuchen die zuständige Behörde zu bitten, sich
auf Bundes- und Landesebene mutig und entschlossen für gute Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Familien gegenüber Politik, Verwaltung, Jobcentern einzusetzen und
1.
auf Sanktionen im SGB II zu verzichten bzw. diese nicht zu verschärfen (siehe auch Verfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019- 1BvL 7/16),
2.
weiterhin tatsächliche Mietkosten zu übernehmen und die Mietobergrenzen stärker an den Neuvermietungspreisen zu orientieren,
3.
verstärkt auf Ausbildung und Weiterbildung zu setzen und einen direkten Zugang für alle zum Arbeitsmarkt schaffen,
4.
die Vermögensanrechnung nicht zu verschlechtern,
5.
die Berechnungsformeln der Regelbedarfe zu überarbeiten und in den Kinderbedarfen gerechtere Bildung und Teilhabe zu schaffen (z.B. Kinderspielzeug und -bücher als Bedarf anzuerkennen), die besondere Situation von Familien berücksichtigen, Strom tatsächlich übernehmen, die Regelsätze an den tatsächlichen Kosten des Lebens anpassen und in allen Transferleistungen gleiche Regelsatzbedarfe leisten!
6.
Einmalige Bedarfsleistungen bei der Erstausstattung der Wohnung und im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt zu erhöhen,
7.
alle Haushalte mit digitalen Endgeräten auszustatten,
8.
neben den digitalen Zugängen auch weiterhin persönliche/papierne Zugänge eröffnen.
keine
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