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Stellungnahme nach §28 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur Nutzung der Immobilie Kollaustraße 15 für das Winternotprogramm

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Kollaustraße 15 betreibt das städtische Unternehmen f&w fördern und wohnen seit Ende 2016 eine öffentlich-rechtliche Folgeunterkunft für Geflüchtete mit 168 Plätzen in sieben doppelstöckigen Wohncontainermodulen.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat mit Schreiben vom 14. August nun das Auslaufen der Nutzung zum 31. August angekündigt. Stattdessen sollen die dann freigewordenen Containerbauten laut Mitteilung zunächst vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 für die Einrichtung eines Erfrierungsschutzes im Rahmen des Hamburger Winternotprogramms um- und weitergenutzt werden. Vorgesehen sind laut Mitteilung 252 Schlafplätze, die Belegung soll bis auf maximal 336 Plätze aufgestockt werden können. Um die Buslinie 5 und die U-Bahn-Linie U2 im morgendlichen Berufsverkehr zu entlasten, soll die morgendliche Schließungszeit bis 9.30 Uhr verlängert werden.

Der nächtliche Erfrierungsschutz nimmt Menschen auf, die nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft in Winternächten schützen zu können. Er bietet niedrigschwellige und unkomplizierte Hilfe für Menschen in Not. Angesichts der hohen Zahl wohnungsloser Menschen in Hamburg ist die Aufrechterhaltung der Übernachtungsmöglichkeit auf dem bundesweit als vorbildlich anzusehenden Niveau trotz der durch das Auslaufen des Mietvertrages bedingten Schließung des Standortes Schaarsteinweg zu begrüßen.

Mit Schreiben vom 14. August hat die Bezirksversammlung gemäß §28 BezVG Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

 

Anhänge

keine