Stellungnahme nach §28 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur Nutzung der Immobilie Kollaustraße 15 für das Winternotprogramm
Auf dem Grundstück Kollaustraße 15 betreibt das städtische Unternehmen f&w fördern und wohnen seit Ende 2016 eine öffentlich-rechtliche Folgeunterkunft für Geflüchtete mit 168 Plätzen in sieben doppelstöckigen Wohncontainermodulen.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat mit Schreiben vom 14. August nun das Auslaufen der Nutzung zum 31. August angekündigt. Stattdessen sollen die dann freigewordenen Containerbauten laut Mitteilung zunächst vom 1. November 2018 bis zum 31. März 2019 für die Einrichtung eines Erfrierungsschutzes im Rahmen des Hamburger Winternotprogramms um- und weitergenutzt werden. Vorgesehen sind laut Mitteilung 252 Schlafplätze, die Belegung soll bis auf maximal 336 Plätze aufgestockt werden können. Um die Buslinie 5 und die U-Bahn-Linie U2 im morgendlichen Berufsverkehr zu entlasten, soll die morgendliche Schließungszeit bis 9.30 Uhr verlängert werden.
Der nächtliche Erfrierungsschutz nimmt Menschen auf, die nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft in Winternächten schützen zu können. Er bietet niedrigschwellige und unkomplizierte Hilfe für Menschen in Not. Angesichts der hohen Zahl wohnungsloser Menschen in Hamburg ist die Aufrechterhaltung der Übernachtungsmöglichkeit auf dem bundesweit als vorbildlich anzusehenden Niveau trotz der durch das Auslaufen des Mietvertrages bedingten Schließung des Standortes Schaarsteinweg zu begrüßen.
Mit Schreiben vom 14. August hat die Bezirksversammlung gemäß §28 BezVG Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, dem Senat in der Stellungnahme zur geplanten Umnutzung des Standorts Kollaustraße 15 für das Winternotprogramm mitzuteilen:
1. Die Bezirksversammlung erwartet eine weitgehende Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Unternehmen. Neben der bereits durchgeführten öffentlichen Informationsveranstaltung gehört dazu der Hinweis auf Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber der Unterkunft, um mögliche Schwierigkeiten beseitigen zu können und die Akzeptanz der geplanten Nutzung für das Winternotprogramm im Stadtteil zu erhöhen.
2. Die Bezirksversammlung unterstützt die Anstrengungen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die bisherige Unterbringungskapazität des Winternotprogramms zu erhalten. Jedoch sollte im Sinne einer guten Nachbarschaft und angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung der Fläche als Flüchtlingsunterkunft ein grundsätzlicher Verzicht auf die Nutzung der unmittelbar an die Stapelstraße angrenzenden Container als Schlafcontainer geprüft werden. Darüber hinaus soll nach Möglichkeit der bisherige Zugang zur Stapelstraße geschlossen werden.
3. Die Bezirksversammlung bittet die zuständigen Stellen darum, das zusätzliche Angebot eines Bus-Shuttles morgens von der Unterkunft in der Kollaustraße zu den Tagesaufenthaltsstätten in der Innenstadt sowie abends in der gegengesetzten Richtung zu prüfen.
4. Die Bezirksversammlung erwartet, dass eine Inbetriebnahme erst nach Klärung aller rechtlichen Fragen, etwa hinsichtlich der Gültigkeit der Baugenehmigung bei der geplanten Nutzungsänderung, erfolgt.
5. Auf eine Nutzung der Gebäude in den Sommermonaten sollte verzichtet werden. Eine Nutzung über die Wintermonate hinaus soll nur mit Zustimmung der Bezirksversammlung Eimsbüttel erfolgen können.
6. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass das Grundstück angesichts des anhaltenden Bedarfs an Wohnraum perspektivisch, in jedem Fall aber mit dem Ablauf der Baugenehmigung zum 11. Mai 2021, unter der Voraussetzung, dass das Grundstück nicht in den Bau der U-Bahnlinie 5 einbezogen wird, für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden sollte.
Ernst Christian Schütt, Rüdiger Rust, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
Falk Schmidt-Tobler, Lisa Kern und GRÜNE-Fraktion
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