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Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Aufstockung der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel 29 HA-Beschluss vom 20.07.2023 - Drs. 21-4015

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2023
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sowohl dem Bezirksamt als auch der Bezirksversammlung Eimsbüttel gilt großer Dank für die Solidarität mit den Asyl- und/oder Schutzsuchenden und die damit verbundene Unterstützung nicht zuletzt im Zuge der Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Schmiedekoppel 29. Damit leistet der Bezirk Eimsbüttel einen weiteren wichtigen Beitrag, dass es Hamburg gelingt, erforderliche Kapazitäten zu realisieren und den Asyl- und/oder Schutzsuchenden einen Unterbringungsplatz anzubieten und damit einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Die zuständigen Behörden und F&W werden in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Bezirksamtes Eimsbüttel sowie des Ehrenamtes, der Träger und der Vereine gemeinsam dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden für ein adäquates und friedliches Zusammenleben am Standort und mit der Nachbarschaft, damit eine gute Integration und Anbindung an die soziale Infrastruktur gelingt. 

 

Die zuständigen Behörden die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Sozialbehörde, die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und das Bezirksamt Eimsbüttel (BA E) sowie Fördern & Wohnen A.ö.R. (F&W) sind im Hinblick auf die Erweiterung der EA Schmiedekoppel 29 im stetigen und engen Austausch.

 

In einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. Juni 2023 wurde die aktuelle Situation am Standort aus Sicht der Fachbehörden und des Betreibers detailliert dargestellt und diskutiert.

 

Darüber hinaus stehen die BIS, F&W und die Sozialbehörde mit der Nachbarschaft auch in Bezug auf Beschwerden, die das gesellschaftliche und nachbarschaftliche Zusammenleben betreffen im engen Dialog und entwickeln gemeinsam abgestimmte Lösungen.

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen des Hamburger Senats, die humanitäre Situation von Geflüchteten sowie Schutzsuchenden zu verbessern und auch künftig ausreichende Kapazitäten zur Unterbringung von Menschen bereitzustellen. Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

 

  1. Die Bezirksversammlung erwartet im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine aktive und aktuelle Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie der anliegenden Betriebe und Unternehmen in einem großen Umkreis hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Standorts Schmiedekoppel 29.

 

Die möglichst frühzeitige und gute Information über standortbezogene Veränderungen im Bezirk und im Quartier sind eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Akzeptanz in und Unterstützung aus dem Quartier und sind regelhaft durch die jeweils zuständigen Behörden und F&W vorgesehen.

F&W hat am 5. Juli 2023 den Runden Tisch Niendorf (zusammengesetzt aus Kirche, Parteien, Verbänden und Einrichtungen) über die geplante Aufstockung und damit verbundenen Veränderungen informiert. Darüber hinaus wurde in der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. Juni 2023 unter anderem die geplante Erweiterung und Maßnahmen zur Unterstützung am Standort und im Umfeld erörtert.

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat ergänzend und in enger Abstimmung mit der BIS und der Sozialbehörde die anliegenden Gewerbetriebe und Unternehmen sowie nochmals den Runden Tisch Niendorf am 15. August 2023 per Informationsschreiben über die geplante Aufstockung in Kenntnis gesetzt.

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass innerhalb und außerhalb der Einrichtung weiterhin auf eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung im Sinne der UNICEF-Standards von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hingewirkt wird. Es muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ansprechpartner beider Geschlechter (also auch Ansprechpartnerinnen) in der Unterkunft antreffen. Gleiches gilt für den Sicherheitsdienst, dieser sollte auch durchgehend mit Sicherheitspersonal beider Geschlechter besetzt sein.

 

Der zu jeder Tages- und Nachtzeit am Standort Schmiedekoppel 29 eingesetzte Sicherheitsdienst arbeitet stets in gemischtgeschlechtlichen Teams. Dies wird über die Schichtplanung des beauftragten Dienstes gesteuert und sichergestellt.

 

Auch die Schichtplanung des Teams der Betreiberin F&W ist entsprechend gestaltet. Aktuell ist am Wochenende keine ständige Geschlechtermischung der anwesenden Mitarbeitenden gegeben, da zu diesen Zeiten nur eine Anwesenheitsvertretung von F&W in Form einer einzelnen Person am Standort eingesetzt ist.

 

Hinsichtlich der durch die Vielzahl neuer Standorte gestiegenen Personalbedarfe u. a. bei F&W und daraufhin getroffener Maßnahmen hat der Senat bereits umfänglich geantwortet, siehe Drs. 22/9968.

 

  1. In den Einrichtungen sollten darüber hinaus zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten werden: Darunter Betreuung, ärztliche Versorgung insb. für Frauen sowie für Mütter und Kinder, Kfte zur Trauma-Bewältigung, Dolmetsch-Angebote, Sozialarbeit, zur schulischen Betreuung und zur Arbeitsvermittlung sowie Kinderbetreuung soweit es keine externen Angebote gibt. Für die Angebote in der Unterkunft soll ein Teil der Aufstockungen der Nummer 29 genutzt werden können.

 

Der Aufenthalt in EA ist zeitlich begrenzt und grundsätzlich nur für eine kurze Dauer vorgesehen. Dementsprechend sind die Strukturen und Abläufe für befristete Verweildauern ausgelegt. Jedoch sind die in EA untergebrachten Personen in der Regel erst seit kurzer Zeit in Deutschland und befinden sich überwiegend noch im Ankunfts- und Orientierungsprozess. Daher ist eine Anbindung an Beratung und zielgruppenspezifische Angebote wichtig. Die Angebote in der EA Schmiedekoppel 29 und 30 sollen für die untergebrachten Personen an beiden Standortteilen nutzbar sein. Die BIS und F&W prüfen die strukturellen und organisatorischen Möglichkeiten der Aufstockung mit dem Ziel, einen Teil der Erweiterungen auch für Angebote zu nutzen.

 

Betreuung

 

Das Unterkunfts- und Sozialmanagement ist vor Ort, um die untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden zu beraten und auf Angebote im Sozialraum hinzuweisen (siehe auch Beratung - Fördern & Wohnen (foerdernundwohnen.de). Eine Betreuung im engeren Wortsinn findet allerdings nicht statt; die in der Unterkunft untergebrachten Menschen sind eigenverantwortlich. Zur Kinderbetreuung siehe die gesonderten Ausführungen unten.

 

Ärztliche Versorgung insbesondere für Frauen sowie für Mütter und Kinder

 

Personen, die in EA untergebracht sind, haben grundsätzlich Zugang zu medizinischen Regelangeboten. Zusätzlich gibt es spezifische Angebote in der Unterkunft Schmiedekoppel, die wie z. B. auch die Hebammensprechstunden, von der BIS finanziert werden. Zur medizinischen Versorgung siehe im Übrigen das Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz.

 

Darüber hinaus gibt es Angebote, die über die Stärkung des Integrationsnetzwerkes (sog. SIN-Mittel siehe auch Ausführungen zu 5./6.) durch das Bezirksamt Eimsbüttel finanziert werden, beispielsweise das Schwangerschaftsberatungsangebot „Sicher Ankommen Eimsbüttel“ (Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hamburg) oder das Elternunterstützungsangebot „Frühe Hilfen Eimsbüttel“ (Träger Der Kinderschutzbund Landesverband Hamburg e.V.). Zu den SIN-Mitteln siehe im Übrigen Antwort zu 6.

 

Kräfte zur Trauma-Bewältigung

 

Seit 2015 bietet der Träger Stabil und gesund GbR in einigen EA, darunter auch die Schmiedekoppel 29/30, eine sogenannte Stabilisierungssprechstunde an, in der ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten traumatisierte Asyl- und/oder Schutzsuchende individuell stabilisierend begleiten. Es handelt sich um ein aufsuchendes Angebot, das auf freiwilliger Basis von den erwachsenen Personen vor Ort angenommen werden kann und beispielsweise zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz genutzt werden kann. Belastete Personen können zudem die unterkunftsübergreifenden Angebote des Regelsystems in Anspruch nehmen. So bietet beispielsweise Centra, das Koordinierende Zentrum für traumatisierte Geflüchtete, Spezialambulanz für Traumafolgestörungen sowie traumatherapeutische Akuthilfe an. Centra vermittelt wiederum optional in ambulante Psychotherapie.

 

r Kinder besteht ein gesondertes Angebot von der Flüchtlingsambulanz am UKE. Dort gibt es u.a. Diagnoseplätze zur Vorsondierung, die einen Beratungsumfang von ca. fünf Stunden beinhalten und ebenfalls der Stabilisierung dienen.

 

Die genannten Träger bieten die Möglichkeit, die Beratungen durch versierte Sprachmittler:innen begleiten zu lassen.

 

r von Beziehungsgewalt, sexualisierter Gewalt oder Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität betroffene Asyl- und/oder Schutzsuchende besteht das Beratungsangebot der Koordinierungsstelle savia-steps against violence. Die Koordinierungsstelle ist regelmäßig in verschiedenen Unterkünften für Asyl- und/oder Schutzsuchende vor Ort und stellt dort ihre Arbeit vor. Sie berät, ebenfalls mehrsprachig, aufsuchend im Rahmen von Erstintervention und leitet Betroffene bei weiterem Bedarf an die Opferhilfelandschaft in Hamburg weiter. So verweist sie z.B. in Fällen von Häuslicher Gewalt oder Zwangsheirat an die interkulturellen Beratungsstellen i.bera und Lale, in Fällen von sexualisierter Gewalt an den Frauennotruf Hamburg e.V.

 

Dolmetsch-Angebote

 

Es besteht die Möglichkeit für Beratungsangebote vor Ort einen Telefondolmetscher-Dienst mit vielen verschiedenen Sprachen zu nutzen. Für Dolmetscheinsätze bei externen Arztterminen etc. kann bei Bedarf auf den F&W-Sprachmittler:innen-Pool zurückgegriffen werden.

 

Sozialarbeit

 

Siehe Antwort zum Thema Betreuung oben.

 

Schulische Betreuung

 

Die in der Unterkunft Schmiedekoppel untergebrachten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden zeitnah nach dem Einzug beschult. Dazult die für Bildung zuständige Behörde für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 ein Beschulungsangebot auf dem Gelände der Unterkunft Schmiedekoppel 29/30 vor. Die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 3 werden in Willkommensklassen an den allgemeinbildenden Schulen und ab 16 Jahren an berufsbildenden Schulen zugeschult.

 

Die beabsichtigte Unterbringung weiterer 176 Asyl- und/oder Schutzsuchender wird rechnerisch die Beschulung von rd. 30 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern erfordern. Die vorhandenen schulischen Angebote sind für alle Jahrgänge quantitativ auskömmlich, um zusätzliche Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen zuzuschulen.

 

Mit F&W sowie der Behörde für Inneres und Sport (SFA und Amt für Migration) wurde durch die Behörde für Schule und Berufsbildung vereinbart, die schulischen Angebote für die Jahrgänge 1 und 2 zukünftig räumlich auf dem Gelände Schmiedekoppel 30 zu konzentrieren. Die Behörde für Inneres und Sport hat den dazu erforderlichen Umbau geeigneter und vereinbarter Flächen zugesagt. Durch diese Maßnahme kann die Beschulung weiterer Kinder dieser Altersgruppe vor Ort sichergestellt werden. Hierzu stehen F&W, die Schulbehörde und die BIS in einem engen Austausch.

 

Im Übrigen hält der Standort Schmiedekoppel 29 aktuell weitere zielgruppenspezifische interne Angebote, wie zum Beispiel Deutsch- und Alphabetisierungskurse, Bildungsberatung für 17 bis 25-Jährige etc. vor.

 

Arbeitsvermittlung

 

Zum Thema Arbeitsvermittlung bzw. Arbeitsmarktintegration ist das Personal des Unterkunfts- und Sozialmanagements in allen Unterkünften zur Unterbringung Asyl- und/oder Schutzsuchender (auch in der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel) informiert, dass hierzu bei Bedarf immer auf die niedrigschwellig zugängliche Einrichtung des Hamburg Welcome Center verwiesen werden kann. Dies gilt auch ausdrücklich für Menschen mit einem (noch) ungesichertem Aufenthaltsstatus, deren Betreuung durch das Regelsystem Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC) oder Agentur für Arbeit noch ungeklärt ist. Auch sie erhalten dort Unterstützung bis hin zur Arbeitsvermittlung, wenn ein Recht auf Arbeitsmarktzugang individuell besteht. Die im HWC vorhandene ausländerrechtliche Beratung/Clearingstelle kann auch im Einzelfall zur Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis beraten.

 

Grundsätzlich gilt für alle Bewohner:innen der Unterkünfte, die JC-Kunden sind, dass der jeweilige JC-Standort für die Arbeitsmarktintegration zuständig ist.

 

Kinderbetreuung

 

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in einer EA leben, erst ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sobald sie das Ankunftszentrum verlassen haben, spätestens jedoch nach sechs Monaten in einer EA. Um Familien mit Kindern im Kita-Alter, die länger als sechs Monate in der EA Schmiedekoppel untergebracht sind, bei der Suche nach einem Platz in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen, hat die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde Kitas im Umfeld über die EA informiert und für die Aufnahme von Kindern mit Fluchthintergrund sensibilisiert (s. u. Frage 6).

 

Vor Ort am Standortteil Schmiedekoppel 30 ist ein Halboffenes Kinderbetreuungsangebot (HOB) für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht eingerichtet. Damit soll Kindern unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Verweildauer ein niedrigschwelliger Zugang zu Betreuungsangeboten ermöglicht werden.

 

Die HOB in der Unterkunft Schmiedekoppel 30 wird auch von Familien aus der Unterkunft Schmiedekoppel 29 genutzt. In der bestehenden HOB in der Unterkunft Schmiedekoppel 30 wurde in der ersten Jahreshälfte 2023 zudem ein Bewegungsraum für Kinder eingerichtet.

 

Hinsichtlich der Belegung mit vielen Familien mit Kindern unter sechs Jahren und dem geplanten Ausbau der Unterkunft Schmiedekoppel 29 wird derzeit die Einrichtung einer HOB in dieser Unterkunft geprüft. Bei Umsetzung würde die EA somit über zwei HOB verfügen, eine HOB am Standortteil Schmiedekoppel 30 und eine weitere am Standortteil Schmiedekoppel 29.

 

Zudem wird die Einrichtung eines Elterncafés in der Unterkunft Schmiedekoppel 29 geprüft. Dieses Angebot richtet sich an Schwangere sowie Eltern mit Kindern unter sechs Jahren und bietet u. a. Beratungsmöglichkeiten für Eltern und Spielgelegenheiten für Kinder an. Das Elterncafére offen für Familien beider Standortteile und würde voraussichtlich nachmittags (zeitversetzt zur HOB) stattfinden.

 

Die in zumutbarer Entfernung liegenden Kitas wurden von der Sozialbehörde über die EA Schmiedekoppel 29/30 informiert. Der Unterkunft wurden die Adressen der entsprechenden Kitas zur Verfügung gestellt, sodass Familien bspw. im Zuge der Sozialberatung bei Bedarf die Kontaktdaten der Kitas im Umfeld erfahren können. Eine Abfrage zur Belegung der Kitas im Juni 2023 ergab mehrere freie Plätze in den Kitas.

 

Im Übrigen hält der Standort Schmiedekoppel 29 aktuell weitere zielgruppenspezifische interne Angebote, wie zum Beispiel eine Bastel- und Spielgruppe und Musik- und Tanzgruppe vor.

 

  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in der Mehrzahl neu im Stadtteil und sollen mit Unterstützung von Fördern & Wohnen die Erreichbarkeit und Vielfalt der umliegenden sozialen Infrastruktur kennenlernen. Insbesondere die Angebote von „Wir für Niendorf“ und deren Kooperationspartner in der Alten Schule am Tibarg.

 

  1. Vor diesem Hintergrund der geplanten Aufstockung wird es als nötig erachtet, die ansässigen Institutionen und Einrichtungen zu unterstützen und Beratungsangebote sowie die soziale Infrastruktur zeitnah bedarfsgerecht zu erweitern. Dazu sollen Mittel für das sozialräumlichen Netzwerk der Alten Schule entsprechend der Drucksache 22/11483 genutzt werden.

 

Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden für das Jahr 2023 die Mittel im Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) bereits mehrfach aufgestockt. Die SIN-Angebote zielen darauf ab, geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, öffentlich-rechtlicher Unterbringung, in Hotels und in Privathaushalten leben, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt den Bezirksämtern auf der Basis der Förderrichtlinie der zuständigen Fachbehörde. Dem Bezirksamt Eimsbüttel wurde für das Jahr 2023 ein Mehrbedarf für SIN in Höhe von rd. 247 Tsd. Euro zugesagt. Im Rahmen der Angebotsplanung für SIN durch das Bezirksamt wurde der Standort Schmiedekoppel berücksichtigt und bestehende sozialräumliche Angebote verstärkt. Zur Verstärkung der Arbeit von Familienteams und Elternlotsenprojekten am Standort Schmiedekoppel 29 konnten dem Bezirksamt bereits zusätzliche Mittel bewilligt werden.

 

Über die Verwendung der Mittel bzw. konkrete Angebote, die darüber finanziert werden, kann das Bezirksamt Eimsbüttel berichten.

 

F&W strebt eine Ausweitung der Angebotsstruktur des Standortes Schmiedekoppel 29 an. Die Orientierungsberatung durch die Mitarbeitenden von F&W soll die Anbindung der Bewohner:innen an das reguläre Hilfesystem und den Sozialraum der Umgebung unterstützen. Die Fachkräfte haben hierbei eine vermittelnde Rolle inne, arbeiten bedarfsgerecht und aktivieren die Eigeninitiative der Ratsuchenden.

Die Bewohner:innen der Schmiedekoppel nutzen die Angebote von „Wir für Niendorf e.V.“ bereits. Im Rahmen der Netzwerkarbeit des F&W Teams der Einrichtung fand vor Kurzem ein erneutes Austauschtreffen mit dem Verein statt. Ergebnis dieses Treffens war eine am 07. Juli 2023 getroffene Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Sport- und Freizeitangeboten sowie Ausflügen für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene durch den Verein.

F&W hat zusätzlich mit einigen weiteren Vereinen und Trägern Kooperationsvereinbarungen getroffen (etwa dem „Jugendsozialarbeit Schanzenviertel e.V.“ und „Herzliches Lokstedt e.V.“), um den Bewohner:innen der EA Schmiedekoppel den Zugang zu einem umfangreichen Freizeitangebot im Bezirk zu erleichtern.

Darüber hinaus steht F&W in engem Austausch mit dem Fachamt für Sozialraummanagement des Bezirks Eimsbüttel zu den entsprechenden Bedarfen der Bewohner:innen.

 

  1. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen ein wichtiger Faktor für eine gelingende Unterbringung an den Eimsbütteler Standorten ist. Diese funktionierende Helfer:innen-Community im Stadtteil gilt es zu stärken. Im Sinne einer guten Nachbarschaft hält es die Bezirksversammlung für geboten, die ehrenamtlichen Strukturen weiter zu fördern und auszubauen. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Sozialbehörde fördert das freiwillige Engagement in den Hamburger Bezirken mit insgesamt 1.000 Tsd. Euro über die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken. Zu den Zuwendungszwecken zählen bspw. Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von lokalen Akteuren des freiwilligen Engagements unterstützen oder auch Freiwilligenprojekte, die zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Zugewanderten beitragen. Mittels Fremdbewirtschaftungsvereinbarung im Rahmen der oben genannten Förderrichtlinie stehen dem Bezirksamt Eimsbüttel für 2023 und 2024 jeweils 127 Tsd. Euro zur Förderung zur Verfügung.

 

Sofern im aktuellen Kontext der Unterbringung von Schutzsuchenden und Geflüchteten in einzelnen Bezirken weitere Mittel zur Förderung des freiwilligen Engagements benötigt werden, können diese zunächst aus nicht verbrauchten Restmitteln anderer Bezirke ausgeglichen werden. Sollte die verfügbare Gesamtsumme von 1.000 Tsd. Euro im Jahresverlauf nicht ausreichen, wird die Sozialbehörde einen Mehrbedarf beantragen, um auch weiterhin eine flexible Nutzung zwischen den Bezirksämtern zu ermöglichen.

 

  1. Nicht nur für Geflüchtete, die darauf angewiesen sind, Kontakt in die Heimat zu halten und die aktuelle Lage zu verfolgen, ist eine ausreichende Internetanbindung unerlässlich. Eine Internetverbindung sollte daher zeitnah und in allen zur Verfügung stehenden Räumen eingerichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Räume in denen die Beschulung der ABC/IV-Klassen stattfindet.

 

Die EA Schmiedekoppel 29 ist bereits komplett mit einem WLAN-Zugang für die Bewohner:innen ausgestattet. Eine Verstärkung dieses WLAN-Netzwerkes für die nun neu aufgestockten Containermodule ist geplant. Für die Lehr- u. Lerntätigkeit ist eine separate WLAN- gebundene Internetverbindung vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine