Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Aufstockung der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel 29
Letzte Beratung: 20.07.2023 Hauptausschuss Ö 10.1
Mit der Drucksache 21-3963 hat die Behörde für Inneres und Sport darüber informiert, dass angesichts der steigenden Zahl von Menschen, die in Hamburg Schutz vor Krieg und Vertreibung suchen, und der damit verbundenen Auslastung des Gesamtsystems der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich seien, um die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden sicherzustellen. Dazu gehört auch der Ausbau an Standorten, die dies strukturell und baulich zulassen. Dies betrifft auch den Standort Schmiedekoppel 29, für den eine bauliche Erweiterung der Sollkapazität um weitere 176 Plätze geplant ist.
Aufgrund der unverändert bestehenden Dringlichkeit der Schaffung weiterer Unterkunftsplätze wurde entschieden, den Standort Schmiedekoppel 29 im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) aufzustocken. Ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren wird parallel zur baulichen Planung und Umsetzung eingeleitet.
Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Inneres und Sport hinsichtlich der baulichen Aufstockung des EA-Standorts Schmiedekoppel 29 folgende Stellungnahme zu übermitteln:
Ines Schwarzarius, Torge Urbanski, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)
keine
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