21-2646

Stellungnahme des Unterausschusses Ombudsstelle zum Konzept von Ombud-schaften im Bezirk Eimsbüttel (Drs.: 21-2622)

Interfraktioneller Antrag

Letzte Beratung: 26.01.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel und insbesondere der Unterausschuss Ombudsstelle begrüßen die Fortschritte, auf dem Weg zur Implementierung einer Ombudsstelle für die Jugendhilfe im Bezirk Eimsbüttel.

 

 

Petitum/Beschluss

Zur vorgelegten Drucksache 21-2622 werden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

  1. Im Abschnitt Implementierung der Ombudsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel sollen folgende Sätze ergänzt werden:

a)   Die Information über die Ombudsstelle erfolgt zusätzlich über Plakate und Broschüren, die gut sichtbar in den Räumlichkeiten der Jugendhilfe und des Jugendamts platziert werden. Des Weiteren soll für die Fachstelle Ombudschaft eine Internetpräsenz eingerichtet werden, um den niedrigschwelligen Zugang zu Informationen weiter zu ergänzen. (Ergänzung am Ende des ersten Abschnitts)

b)   Dabei wird auch ein Augenmerk auf die Unabhängigkeit der Ombudspersonen gelegt. Die regelmäßige Teilnahme an internen Besprechungen oder die Mitwirkung von Ombudspersonen an Entscheidungen des Jugendamtes sind damit beispielsweise nicht vereinbar. (Ergänzung am Ende des dritten Abschnitts)

c)   Zu möglichen Fachveranstaltungen zum Thema Ombudsstelle ist nach Möglichkeit auch der Unterausschuss Ombudsstelle einzuladen. (Ergänzung am Ende des dritten Abschnitts)

  1. Im Abschnitt Zusammenwirken Beschwerdeverfahren und ombudschaftliche Beratung sind folgende Sätze abzuändern bzw. zu ergänzen:

a)   Fachkräfte sollen in allen Beratungs- und Hilfeplanverfahren oder familiengerichtlichen Verfahren die betroffenen Bürger*innen und jungen Menschen regelhaft und frühzeitig, auch mit Hilfe von schriftlichem Informationsmaterial auf die Möglichkeit der ombudschaftlichen Beratung hinweisen. Im Rahmen von Beschwerdeverfahren soll die Kontaktaufnahme empfohlen werden. (Ersetzt den ersten Abschnitt)

b)  Nach Möglichkeit, sollten Ombudspersonen Ratsuchende standardmäßig im Tandem beraten und begleiten. Gerade in der Anfangsphase wäre hier die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Ombudspersonen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Fachstelle wünschenswert. (Ergänzung nach dem dritten Abschnitt)

  1. Am Ende des Abschnitts Auswertung und Reflexion der Ombudstätigkeit im Bezirksamt wird folgender Satz ergänzt:

a)   Auch hierzu wird regelmäßig im Jugendhilfeausschuss bzw. dem zuständigen Unteraus­schuss berichtet.

Kathrin Warnecke, Janina Satzer, Philipp Heißner, Manuela Pagels, Hannelore Krüger, Sabine Rolfes, Romy Wagner, Jennifer Wiebe

 

 

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