Standortbündelung am Grindelberg - hier: Anhörung der Bezirksversammlungen Eimsbüttel § 26 BezVG
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 4.1
Durch den Auszug des HamburgService aus dem Hauptstandort des Bezirksamtes Eimsbüttel Grindelberg 66 (siehe u. a. Drs. 22-1154) wird Mietfläche in erheblichem Umfang frei. Dies ermöglicht es dem Bezirksamt zwei Außenstandorte aufzugeben und die Dienstleistungen (wieder) am Grindelberg anzubieten: Einerseits der im Bezirk Mitte gelegene Standort Millerntorplatz 1, wohin während der Pandemie bzw. mit Blick auf das räumlich angewachsene Gesundheitsamt die Abteilung Amtsvormundschaften / Beistandschaften temporär ausgelagert worden war. Andererseits geht es um den bisherigen Standort Osterstraße 116, in welchem bisher der Pflegekinderdienst und eine innerstädtische Erziehungsberatungsstelle lokalisiert waren. Diese beiden Standorte sollen nach Auszug zunächst unter- und dann abgemietet werden. Ziel ist es dabei den freiwerdenden Raum am Grindelberg effizient zu nutzen, so dass Haushaltsmittel und C02 (Stichwort: graue Energie / Minimierung Flächenverbrauch) gegenüber der sonst entstehenden Leerstand eingespart werden. Die beiden bisherigen Außenstandorte sollen so dem Gewerbeimmobilienmarkt Hamburgs wieder zur Verfügung gestellt werden. Der Umzug ist im Laufe des Jahres 2026 geplant (nachdem die notwendigen Rück- und Umbauten am Standort Grindelberg stattgefunden haben). Eine Einschränkung des Leistungsangebotes des Bezirksamtes Eimsbüttel ist mit dieser Standortverlagerung natürlich nicht verbunden. Die Erreichbarkeit der Dienstleistungen wird dagegen insb. mit Blick auf den bisherigen Standort Millerntorplatz für Eimsbütteler Bürgerinnen und Bürger tendenziell verbessert. Der Standort Grindelberg ist bekanntermaßen gut angebunden.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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