21-3851

Stand der Umsetzung zu Drucksache 21-3288 „Den Eimsbütteler Marktplatz neugestalten“

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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23.05.2023
Sachverhalt

Der Eimsbütteler Marktplatz ist eine der allerletzten großen städtischen Entwicklungsflächen im Bezirk Eimsbüttel. Er liegt zudem in bester, zentraler Lage im Südwesten des Stadtteils Eimsbüttel in der Nähe des künftigen Fernbahnhofs Diebsteich. Es besteht Einigkeit zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und der Bezirksversammlung Eimsbüttel, dass dieses Potenzial in den nächsten Jahren zu entwickeln und nutzen ist.

Die zurzeit größte Herausforderung besteht in der Entscheidung, welche Flächen langfristig für verkehrliche Belange zur Verfügung stehen müssen. Die Straßenverkehrsflächen Kieler Straße und Eimsbütteler Markt sind als Übergeordnete Straßen in der Verantwortung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die BVM hat in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass der Verkehrsknoten aktuell funktioniert und dies auch weiterhin gewährleistet sein muss. Auch die erheblichen durch einen Umbau entstehenden Kosten seien zu beachten und können nicht durch die BVM finanziert werden.

In einem zweiten Schritt gilt es eine angesichts der zentralen Lage angemessene bauliche Dichte und Nutzungsmischung für Wohnen, Gewerbe, Soziale Einrichtungen, Fuß- und Radverkehr unter Erhalt eines möglichst großen Anteils des Baumbestandes zu entwickeln. Die Einbeziehung weiterer Flächen ist hierbei noch zu klären.

Das Bezirksamt weist schon seit längerem auf das Entwicklungspotenzial des Eimsbütteler Marktplatzes hin. Bei der Abstimmung des Rahmenplans Diebsteich im Jahr 2018/2019 war aufgrund der damaligen Einschätzung der zu der Zeit bestehenden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) keine Entscheidung zu Gunsten der Auflösung von Fahrspuren möglich. 

Im Jahr 2019 wurde die Fläche ins Wohnungsbauprogramm aufgenommen. Die angegebene Zahl von 250 bis 500 Wohneinheiten wurde aufgrund von Annahmen in Relation zur Flächengröße ermittelt und muss im weiteren Planungsprozess angepasst werden. Die Fläche wurde bisher nur im Entwurfsstatus in die gesamtstädtische Datenbank der Wohnungsbaupotenzialflächen (Paul) übernommen, da die BVM und BWI die Fläche ablehnen.

Eimsbütteler Marktplatz und Masterplan Magistralen

Der Eimsbütteler Marktplatz ist auch Bestandteil des Masterplan Magistralen, welcher aktuell von der BSW bearbeitet wird. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat die Anforderungen der Bezirksversammlung an die Entwicklung des Eimsbütteler Markts gemäß Drucksache daher bereits an die BSW übermittelt.

Am 27. Juni werden Vertreter:innen der BSW im Stadtplanungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über den Stand und das weitere Vorgehen zum Masterplan Magistralen berichten.

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt bringt die inhaltlichen Punkte des Antrags in die Erarbeitung des Masterplans Magistralen ein und es wird erst nach Bearbeitung der Schwerpunkträume über den weiteren Prozess (Beteiligung, Bauforum, weitere bezirkliche Gutachten) mit dem Ausschuss Stadtplanung entschieden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird regelmäßig im Stadtplanungsausschuss über die Bearbeitungsstände informieren.

 

Anhänge

keine