21-0984

Stärkung des Eimsbütteler Gastgewerbes in Zeiten der Corona-Krise

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.10
Sachverhalt

Für viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler ist ein Restaurantbesuch, der Gang in die Bar / das Café um die Ecke oder das Verweilen an sonnigen Tagen in der Lieblingseisdiele eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Das soll auch nach der aktuell andauernden Corona-Krise wieder so sein!

 

Das Gastgewerbe in Hamburg mit seinen knapp 4.000 Gastronomiebetrieben* trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Standortattraktivität unserer schönen Hansestadt bei. Die Branche ist in ihrer Vielfalt ein unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens und bietet vielen tausend Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz. Ihre Bedeutung speist sich aber nicht nur aus ihrer Wirtschaftskraft und Dynamik, sie leistet darüber hinaus auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

 

Gerade in den citynahen Lagen unseres beliebten Bezirkes Eimsbüttel gibt es traditionell – beispielsweise im Grindelviertel oder entlang der Osterstraße – viele Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Eisdielen oder andere Betriebe mit einer Außengastronomie, welche ihre Gäste auf die verschiedenste Weise verwöhnen. Aber auch in den Zentren wie u.a. dem Eidelstedter Platz, der Frohmestraße, der Grelckstraße oder dem Tibarg schätzen die Menschen solche Betriebe. Sie machen das besondere Flair unseres Bezirks aus. Ob morgens ein Kaffee mit Franzbrötchen beim Bäcker, mittags eine leckere Pizza beim Italiener, nachmittags ein fruchtiges Eis in der Sonne oder abends ein Glas Wein beim freundlichen Griechen – für jeden Geschmack ist das richtige Angebot dabei. Diese Betriebe sind nun seit dem Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung ihrer (Außen-)Gastronomie, mit Ausnahme von Lieferdiensten oder der Abholung von Speisen durch die Kunden selbst, von erheblichen Umsatzeinbußen betroffen. Ihre wirtschaftliche Existenz ist ggf. akut gefährdet.

 

Nach den Corona-Soforthilfe-Programmen des Bundes und der Stadt Hamburg über die Investitions- und Förderbank (IFB) braucht das lokale Gastgewerbe zusätzliche Liquiditätshilfen. Eine effektive Unterstützung für die weiter anfallenden Betriebskosten (z.B. Raummieten oder Energie- und Personalkosten). Als Bezirksversammlung Eimsbüttel sind wir mit den vielen Gastronomieunternehmen in unseren Stadtteilen solidarisch und im Rahmen unserer Möglichkeiten verpflichtet zu handeln und schwer getroffenen Gastronomen eine Perspektive zur Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit aufzuzeigen.

 

Einen konkreten Ansatzpunkt bieten hierbei die bezirklichen Gebühren auf das Außenbewirtungsangebot gastronomischer Betriebe, welche für die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Verkehrsflächen erhoben werden.

 

Anhänge

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