20-2898

Stadtplatz Grundstraße

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Das o.g. Grundstück ist von der Stadt im Jahr 2007 zum Bau einer Tiefgarage verkauft worden. Im damals geschlossenen Städtebaulichen Vertrag wurde vereinbart, dass die privaten Grundeigentümer drei Jahre nach Fertigstellung des Stadtplatzes die Bewirtschaftung übernehmen. Im KGA vom 01.09.2014 wurde mitgeteilt, dass diese Vertragsintention nun endlich umgesetzt werden soll.

 

Die Notwendigkeit dieser Umsetzung ergibt sich daraus, dass die Kosten für die Verkehrssicherung und Unterhaltung der Fläche außerhalb der Marktzeiten mit insgesamt 12.000.- € jährlich aus den Betriebsmitteln der Wochenmärkte bestritten werden müssen und somit für die eigentliche Unterhaltung der Märkte nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Pflicht zur Übernahme dieser Bewirtschaftungskosten durch das Bezirksamt entfällt laut Städtebaulichem Vertrag ab dem Zeitpunkt, zu dem die Eigentümer die Fläche außerhalb der Marktzeiten als Parkplatz vermieten können.

 

Folgende Prüfaufträge aus dem KGA vom 01.09.2014 stehen noch zur Beantwortung aus:

 

-          Ist es möglich, die Parkplätze tagsüber zu vermieten und den Anwohnern nachts kostenfreies Parken zu ermöglichen bzw.

-          die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze zu vermieten?

 

Der Eigentümer der Fläche hat inzwischen mitgeteilt, dass beide Möglichkeiten nur mit intensivem Personaleinsatz tagsüber umzusetzen sind. Dies ist wirtschaftlich nicht tragbar, die Maßnahmen sind daher nicht umsetzbar. Es ist die dauerhafte Vermietung der Stellplätze geplant. Eine Schrankenlösung ist nicht vorgesehen. Durch diese Regelung wird die Veranstaltung des Marktes nicht beeinträchtigt.

 

Der Vertrag zur Übernahme der Bewirtschaftung der Oberfläche des Grundstücks außerhalb der Marktzeiten durch die Grundeigentümer liegt jetzt unterschriftsreif vor und soll in Kürze geschlossen werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Die Leiterin des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ist in der Sitzung anwesend und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Anhänge

keine