21-1014

Stabsstelle Klimaschutz für Ausrichtung der Bezirksverwaltung auf UN-Nachhaltigkeitsziele

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

12.02.2020

Lfd. Nr. 57 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke , Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Stabsstelle Klimaschutz für Ausrichtung der Bezirksverwaltung auf UN-Nachhaltigkeitsziele

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Die Bezirksamtsleitung wurde von der Bezirksversammlung mit Beschluss vom 30.01.2020 gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses darzulegen, wie die Neuausrichtung der Bezirksverwaltung mit Blick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele aussehen kann. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob eine Stabstelle Klimaschutz auf Augenhöhe mit den Dezernentinnen und Dezernenten eingerichtet werden kann.

Die Bezirksverwaltung prüft momentan dieses Anliegen und wird wie gewünscht hierzu in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses berichten.

 

Sachverhalt:

Die Bezirksversammlung hat sich am 30.01.2020 mehrheitlich für die Einrichtung einer „Stabsstelle Klimaschutz für Ausrichtung der Bezirksverwaltung auf UN-Nachhaltigkeitsziele“ auf Dezernentenebene ausgesprochen.

Frage:

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

1. Wie viel wird eine solche „Stabsstelle Klimaschutz für Ausrichtung der Bezirksverwaltung auf UN-Nachhaltigkeitsziele“ die Freie und Hansestadt Hamburg, also den Hamburger Steuerzahler, pro Jahr voraussichtlich kosten?

a. Welche Gehaltsgruppe ist dafür angedacht?

b. Wie groß wird der personelle Unterbau dieser Stabsstelle sein?

c. Wie teuer im Einzelnen und welchen Gehaltsgruppen gehört dieser personelle Unterbau an?

d. Welche Sachmittelausstattung erhält diese Stabsstelle?

 

Hierzu kann die Bezirksverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen.

 

2. Stehen im laufenden Haushaltsjahr 2020 entsprechende Mittel zur Verfügung?

 

Nein.

 

3. Steht zu erwarten, dass ein etwaiger Mehrbedarf im Haushalt 2021/2022 berücksichtigt werden wird?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

4. Wenn keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen sollten, durch welche Einsparungen will das Bezirksamt die Stabsstelle dann gegen finanzieren bzw. aus welchem Haushaltstitel wird die Stabsstelle finanziert. Welche – ggf. geplante – Aufgaben des Bezirksamtes fallen deshalb weg.

 

Siehe Antwort zu 1.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine