Sportflächenerweiterung an der Kollau und an der Vogt-Kölln-Straße gemeinsam mit den Sportvereinen entwickeln HA-Beschluss vom 14.04.2022 - Drs. 21-2806
Letzte Beratung: 09.06.2022 Hauptausschuss Ö 5.3
Die Finanzbehörde nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die zuständigen Behörden möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der FC St. Pauli von 1910 e.V. (FCSP) seit mehreren Jahren bestrebt ist, ein Nachwuchsleistungszentrum inkl. Trainingsgelände an einem Standort in Hamburg zu errichten, welches den aktuellen Richtlinien der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) entspricht. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung des Vereins hat sich die Freie- und Hansestadt Hamburg (FHH) dazu entschlossen, den Verein hierbei zu unterstützen. Als Folge dessen wird nach intensiver Prüfung gemeinsam mit dem Verein das Ziel verfolgt, das Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum des FC St. Pauli mit allen dafür erforderlichen Bedarfen an der Kollaustraße zu realisieren, da diese Flächen eine gewachsene und traditionelle Nähe zur Vereinsidentität aufweisen und die Flächen an der Kollaustraße auch aus fachlichen Gesichtspunkten für die Anlage eines Nachwuchsleistungszentrums geeignet sind, so dass das Areal rund um die derzeitigen Flächen entsprechend entwickelt werden kann. Das Vorhaben wird nach derzeitigem Stand als grundsätzlich realisierbar eingeschätzt. Im weiteren Verlauf sind nun die planungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen detailliert zu prüfen.
Bisher wurde mit den beteiligten Stellen innerhalb der FHH sowie dem FC St. Pauli ein Letter of Intent (LoI) erarbeitet, welcher als Absichtserklärung dient und die Zielsetzung des Vorhabens definiert. Grundlegender Zweck ist hierbei die Schaffung einer gemeinsamen, von allen Beteiligten unterstützten Basis hinsichtlich der Aufgabenverteilung der jeweiligen Stakeholder, Zuständigkeiten im weiteren Verfahrensablauf und weitergehenden Vereinbarungen im anstehenden Projekt. In sekundärer Funktion soll der LoI weiterhin die Grundlage für eine gemeinsame öffentliche Kommunikation der genannten zentralen Aspekte des Vorhabens bilden. Der LoI schafft somit eine von allen beteiligten Akteuren akzeptierte Basis, welche die Realisierung der weiteren Schritte im Projektablauf unterstützt.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Finanzbehörde zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung:
Nach der Veröffentlichung des Projektes Anfang Februar 2022 hat es verschiedene Abstimmungs- und Besprechungstermine mit den betroffenen Vereinen gegeben. Dabei ist die Zusammensetzung der entsprechenden Runden abhängig von der jeweiligen Thematik.
Alle Beteiligten werden kontinuierlich auf dem gleichen Informations-, Bearbeitungs- und Sachstand gehalten. Das wird auch im künftigen Verfahren geschehen.
2.2. Es soll zu keinen Verschlechterungen der Sportflächen und der Nutzungszeiten während der Umsetzungsmaßnahmen und nach der Fertigstellung kommen.
Bei der Reihenfolge der Umsetzung ist vorgesehen, dass die Aufgabe einer Sportfläche jeweils erst dann erfolgt, wenn die erforderliche Alternativfläche zur Nutzung zur Verfügung steht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es zu Einschränkungen für die Nutzerinnen und Nutzer kommt. Insbesondere wird die Verlagerung der Baseballvereine gem. öffentlicher Kommunikation erst nach Fertigstellung der neuen Anlage erfolgen. Eine Verschlechterung der Nutzungszeiten ist dementsprechend nicht zu erwarten. Die Herstellung einer neuen bundesligatauglichen Baseballanlage an der Vogt-Kölln-Straße erfolgt im engen Austausch mit den Vereinen.
2.3. Die Sportfläche an der Vogt-Kölln-Straße soll neben den bereits geplanten entstehenden Flächen deutlich weiter vergrößert werden und so eine vielfältige und gute sportliche Infrastruktur geschaffen werden.
Es ist ggf. perspektivisch angedacht, die Sportfläche an der Vogt-Kölln-Straße um eine dort verortete, für den Sport vorgesehene Fläche zu vergrößern. Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche des bisherigen Informatikums der Universität Hamburg. Der Bezirkliche Sportstättenbau entwirft derzeit verschiedene Varianten zur Errichtung einer bundesligatauglichen Baseballanlage, die als Grundlage für den daraus resultierenden Flächenbedarf genutzt werden können.
2.4. Das geplante Baseballstadion an der Vogt-Kölln-Straße soll neben der Bundesligatauglichkeit auch als Ausrichterstandort für Deutsche Meisterschaften und Länderspiele fungieren können.
In Abstimmung mit den Vereinen werden die Möglichkeiten zur eventuellen Ausrichtung derartiger Veranstaltungen an der Vogt-Kölln-Straße geprüft. Aufgrund der mit dem Bau verbundenen Installation eines Flutlichtes sowie der Vergrößerung des Platzes im Vergleich zum bisherigen Standort bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung. Die Herstellung erfolgt mindestens in einem vergleichbaren Standard zum aktuellen Standort, bundesligatauglich nach den Richtlinien des Deutschen Baseball- und Softballverbandes.
2.5. Es darf zu keinem Liga-Lizenzverlust der beiden Baseballvereine auf Grund von Sanierungsstau während der Überbrückungszeit kommen. Es soll geprüft werden, ob die aktuell fehlende Flutlichtanlage am Langenhorst so geplant werden kann, dass die Flutlichtanlage mit umziehen könnte.
Dies befindet sich bereits in der Prüfung. Ggf. ist es denkbar, das Flutlicht am aktuellen Standort Langenhorst zu errichten und nach Verlagerung der Baseballanlage am neuen Standort Vogt-Kölln-Straße abermals einzusetzen (außer Fundamente, Erdkabel etc.). Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass ein Lichtgutachten für den Standort Vogt-Kölln-Straße erstellt wird und die maximal zulässigen Immissionswerte bereits bei der Beschaffung für den Langenhorst berücksichtigt werden können. Damit wird einem seitens der Vereine befürchteten Lizenzverlust bereits entgegengewirkt.
2.6. Dem HFC Falke soll ermöglicht werden auch eine bauliche Heimat zu finden. Dabei soll geprüft werden, wie ein Vereinsheim an der Vogt-Kölln-Straße oder an der Sportanlage an der Hagenbeckstraße bspw. in die Tribüne integriert werden kann. Die Spiel- und Trainingszeiten, sowie die unterschiedlichen Mannschaften können für die verschiedenen Lösungsansätze auch an unterschiedlichen Standorten in Erwägung gezogen werden.
Siehe Antwort zu 2.1. Bezirk und Sportamt stehen auch mit dem HFC Falke in einem engen, konstruktiven Austausch. Dabei wird auch die Möglichkeit der Errichtung eines Vereinsheimes an einem geeigneten Standtort diskutiert. Der Dialog wird - wie mit allen anderen Vereinen - auch mit dem HFC Falke intensiv fortgesetzt. Die städtischen Dienststellen unterstützen den HFC Falke bei der Suche nach einer möglichen baulichen Heimat und prüfen in diesem Zusammenhang sinnvolle Lösungsansätze.
2.7. Für den TSV Stelligen und den SV West-Eimsbüttel soll je nach Bedarf geprüft werden, ob eine Implementierung von weiteren Sportflächen (bspw. Volleyballfeld, Kleinfeld für Fußball in Kombination mit Basketball, Leichtathletikoptionen) an der Vogt-Kölln-Straße sinnvoll sein könnten.
Die Vereine wurden hierzu bereits beteiligt und aufgefordert, ihre Bedarfe zu benennen. Als Folge dessen hat das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau die Errichtung eines Multifunktionsfeldes sowie Angebote für Basket- und Streetball in seinen Prüfkatalog mit aufgenommen.
Bei der Erörterung der ersten vorliegenden Konzeptvarianten lagen auch schon erste Ideen dahingehend vor. Im weiteren Verfahren gilt es, die Bedarfe der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer sowie der verfügbaren Flächen in Einklang zu bringen.
2.8. Der Ausgleich der bereits vorhandenen Flächen in Folge eines möglichen Ringtausches darf nicht zu Lasten der fünf Sportvereine oder dem Bezirk gehen. Die Kosten für mögliche weitere Erweiterungen sollen dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport vorgestellt werden. Für eine Sportflächenerweiterung stellt die Bezirksversammlung bezirkliche Mittel in Aussicht.
Nach derzeitiger Sachlage wird es zu keinen finanziellen Belastungen für die betroffenen Vereine kommen.
2.9. Durch die Erweiterung der Sportfläche an der Vogt-Kölln-Straße ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, weswegen ebenfalls eine gute Mobilitätsinfrastruktur mitgeplant werden soll. Dazu gehören neben PKW-Stellplätzen auch Ladesäulen für elektrobetriebene Fahrzeuge sowie ausreichend Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder.
Im Zug der weiteren Planungen wird auch den Anforderungen einer modernen, nachhaltigen und zeitgemäßen Mobilitätsinfrastruktur Rechnung getragen. Das umfasst neben klassischen PKW-Stellplätzen soweit möglich und umsetzbar auch Ladesäulen für elektrobetriebene Fahrzeuge sowie ausreichend Stellplätze für Fahrräder und Lastenfahrräder.
Siehe Antwort zu 2.1.
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