21-0972

Sportbetrieb in den Sommerferien ermöglichen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.6
Sachverhalt

Die Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch in Eimsbüttel tiefgreifende Auswirkungen. Dies gilt nicht zuletzt für den Sport und die Arbeit der zahlreichen Vereine in unserem Bezirk. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, die in den vergangenen Wochen die Nutzung aller Sportanlagen untersagt haben, können erst allmählich und unter Auflagen gelockert werden.

So ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel bei Einhaltung eines ausreichenden Abstands sowie kontaktfreier Ausübung künftig wieder erlaubt. Für den Fall eines weiterhin niedrigen Infektionsgeschehens sind weitere Öffnungen zu erwarten. Davon dürften vor allem Kinder und Jugendliche sowie Familien profitieren, die in den vergangenen Wochen auch unter der Aussetzung des Sportbetriebs gelitten haben.

Mit Beginn der Sommerferien Ende Juni, steht jedoch eine weitere Einschränkung bevor: Viele städtische Sportanlagen werden geschlossen bzw. sind für den Vereinssport nur beschränkt und auf Antrag nutzbar. Da auch in Eimsbüttel absehbar viele Menschen die Ferien daheim verbringen werden, stellt dies ein Problem dar.

Um den Eimsbütteler Sportvereinen und ihren vielen Tausend Mitgliedern einen ausreichenden Trainingsbetrieb zu ermöglichen, sollte vor diesem Hintergrund in den Sommerferien von einer Sperrung der städtischen und bezirklichen Sportstätten abgesehen werden. Durch eine solche Regelung müssten Sportvereine keine gesonderten Anträge für eine Feriennutzung stellen.

Um ausreichenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sollte die Unterhaltsreinigung der Sportstätten während der Sommerferien fortgesetzt werden. Die Reinigungskosten sollen durch die Stadt bzw. den Bezirk übernommen werden.

 

 

 

Anhänge

keine