22-2357

„Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen“ - Nachfrage des Ausschusses WiDiV zur Beantwortung der Drucksache 22-1399 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Die Drs. 22-1399 wurde in der BV am 16.10.2025 beschlossen. Die weitere Behandlung der Drucksache und der Petita erfolgte im zuständigen Ausschuss WiDiV.

Das Petitum des Beschlusses besteht aus zwei Punkten mit jeweils mehreren Unterpunkten. Punkt 2 des Petitums wurde bereits durch die Einladung eines Experten in die Sitzung sowie Stellungnahmen der Fachbehörden erfüllt (Drs. 22-1535).

Die Beantwortung der Punkte 1 a - e erfolgt hiermit als Mitteilung der Verwaltung, die den Ausschussmitgliedern zeitnah noch vor der nächsten regulären Sitzung im September zu Kenntnis gegeben werden soll.

Petitum 1 und Beantwortung lauten wie folgt:

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
    1. im Fall „Bei der Apostelkirche 13“ zu prüfen, ob die Nutzung einzelner Zimmer insbesondere ohne Heizung gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) oder andere baurechtliche Bestimmungen verstößt, und gegebenenfalls eine Untersagung der Nutzung sowie die Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände zu veranlassen

In einer Wohnung an der Belegenheit „Bei der Apostelkirche 13 ist ein sehr kleines Zimmer vermietet. Für dieses Zimmer wurde ein Anhörungsverfahren gegen den Vermieter eingeleitet, um zu klären, ob die Anforderungen nach § 3 und § 7 HmbWoschG erfüllt sind. Die Prüfung des Falles ist noch nicht abgeschlossen.

  1. dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) in einer der nächsten Sitzungen eine Übersicht zu geben über: - die aktuell geltenden wohnraumschutzrechtlichen, baurechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben, - den Handlungsspielraum der Verwaltung bei vermuteten Verstößen (z. B. fehlende Heizung, Überbelegung), - bisherige Erkenntnisse zu vergleichbaren Vermietungsmodellen im Bezirk;

Dem Wohnraumschutz stehen verschiedene Anordnungsinstrumente zur Verfügung. Bei einer fehlenden Heizungsmöglichkeit kann eine Anordnung auf Erfüllung von Mindestanforderungen gem. § 3 Abs. 1 HmbWoSchG erfolgen. Wenn eine Heizungsmöglichkeit schon einmal vorhanden war, kann eine Instandsetzungsanordnung nach § 4 Abs. 1 HmbWoSchG ausgesprochen werden.Anlässlich einer Überbelegung kann angeordnet werden, diese durch Räumung zu beseitigen, § 7 Abs. 3 HmbWoSchG.

Gegen die genannten Vermietungsmodelle kann der Wohnraumschutz vorgehen, wenn insbesondere aufgrund einer kurzen Mietdauervereinbarung von unter 3 Monaten von einer auf Dauer angelegten Wohnnutzung nicht mehr ausgegangen werden kann. Dann liegt eine Zweckentfremdung vor, § 9 Abs. 2 Ziff. 2 HmbWoSchG. Der Wohnraumschutz kann dann ein Wohnnutzungsgebot nach § 12 Abs.1 HmbWoSchG anordnen.

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es andere vergleichbare Vermietungsmodelle. Zumeist werden die Wohneinheiten aber zu einer Mindestmietdauer von 6 Monaten angeboten.

  1. nftig geeignete Kontrollmechanismen vorzuschlagen (z. B. stichprobenartige Überprüfung verdächtiger Anzeigen, engere Zusammenarbeit mit Fachbehörden);

Eine stichprobenartige Überprüfung verdächtiger Anzeigen wird vom Wohnraumschutz bereits, unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals, geleistet.

  1. öffentlich zugängliche Informationsangebote für Bürger & Bürgerinnen bereitzu-stellen, die über Mindeststandards im Wohnraumschutz sowie An-sprechpartnerinnen bei Verdachtsfällen informieren;

Das HmbWoSchG, die Fachanweisung und leicht verständliche Informationen im Internet sind öffentlich verfügbar. Über weitere Informationsangebote entscheidet die Fachbehörde.

  1. zu prüfen, ob bestehende digitale Plattformen wie der „Melde-Michel“ oder "Mie-tenmelder" um eine Funktion für wohnraumschutzrechtliche Beschwerden erweitert oder ein eigenes Online-Portal / App-Angebot geschaffen werden kann, damit Betroffene unkompliziert mögliche Verstöße melden können.

Ob weitere Möglichkeiten der Beschwerde über wohnraumschutzrechtliche Missstände anzubieten sind, kann nur die BSW entscheiden, der die Drucksache zur Kenntnis gegeben wurde.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
b. d. Apostelkirche

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