Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Sperrung des Grindelhofs
Fortlaufende. Nr.: 22-196
Eingangsdatum: 26.05.2026
Datum der Antwort: 04.06.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Seit dem 18.05.26 ist der Grindelhof an der Ecke Grindelallee baustellenbedingt abgesperrt, offenbar für Bodensondierungsarbeiten. Die Durchfahrt ist daher nun sowohl für Kfz als auch auf dem Radweg unmöglich, da auf beiden Seiten nur ein schmaler Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere auch zwischen Uni-Campus und den vielgenutzten Bushaltestellen der Metrobuslinien 4 und 5, bleibt.
Bereits seit einigen Monaten wurden und werden entlang der Grindelallee Sondierungsarbeiten für den Bau der U5 vorgenommen, jedoch kam es bis dato noch zu keiner Vollsperrung einer Straßeneinmündung. Auf der Online-Baustellenkarte Hamburgs[1] waren zuletzt – allerdings ohne erläuternden Bezug zur U5 – Arbeiten zwischen Heinrich-Barth-Straße und Grindelhof ursprünglich bis zum 15.05.26 angekündigt. Seit dem 18.05.26 findet sich dort ein neuer – ebenfalls ohne Angabe eines Anlasses bleibender – Eintrag mit Bauarbeiten zwischen Heinrich-Barth-Straße und Rentzelstraße [sic] vom 18.05. bis zum 05.06.26.
Gerade die Fragen zur Ampelschaltung und alternativen Zuwegungen, zur Hilfsfrist von Rettungskräften und zur fehlenden Gesamtkoordination paralleler Baustellen(Ziffer 7 bis 20) sind politisch und verwaltungsrechtlich besonders relevant. Denn dort entstehen häufig Angriffspunkte hinsichtlich Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit und Koordinationspflicht der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung:
Fragen
Vorbemerkung: Bei der beschriebenen Maßnahme handelt es sich um Bohrungsarbeiten zur Baugrunderkundung im Rahmen des U5-Ausbaus der Hochbahn, die vom 18.05.2026 bis voraussichtlich 05.06.2026 durchgeführt wird (Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.05.2026). Die Hochbahn als Veranlasserin ist für die rechtzeitige Abstimmung und Einbeziehung aller an der Baumaßnahme beteiligten Stellen, einschließlich der betroffenen Gewerbetreibenden sowie der Öffentlichkeit, verantwortlich. Die erforderlichen Abstimmungen mit u.a. der BVM, dem Bezirksamt, der Polizei, der Feuerwehr, der Verkehrsdirektion und weiteren relevanten Akteuren erfolgen im Rahmen von Verkehrsbesprechungen und sind üblicherweise Bestandteil jeder Baumaßnahme. Im Zuge dieser Abstimmungen werden insbesondere die Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit, Zeitpunkt und Uhrzeiten, notwendige Anpassungen der Ampelschaltungen, Erreichbarkeiten sowie mögliche Umleitungsstrecken für den Individual- und Radverkehr gemeinsam besprochen und festgelegt. In diesem Fall sind keine weiteren verkehrseinschränkenden umliegenden Baumaßnahmen bekannt. Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Hinweise auf Beschwerden, Rückstaus oder vermehrten Schleichverkehr vor. EineVeränderung der aktuell eingerichteten Verkehrsführung im weiteren Verlauf der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
- Wann wurde die eingangs beschriebene Baustelle bzw. Absperrung im Bereich des Grindelhofs durch wen beantragt?
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Wann wurde sie für welchen Zeitraum genehmigt?
- Welchem Zweck dient die Baustelle?
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Wird an dieser sensiblen Stelle auch am Wochenende und ggf. im Zwei-Schicht-System (früh und spät) gearbeitet? Wenn nein, warum nicht?
siehe Vorbemerkung
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Wo wurde wann und durch wen die temporäre Vollsperrung der südwestlichen Zufahrt zum Grindelhof respektive die Reduzierung der stadtauswärts führenden Seite der Grindelallee auf eine Fahrspur im Abbiege-/Kreuzungsbereich Rentzelstraße/Grindelallee/Grindelhof angekündigt?
siehe Vorbemerkung
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In welcher Form und durch wen wurden Polizei und Feuerwehr sowie weitere Rettungskräfte – bspw. die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr Pöseldorf – wann über die Vollsperrung dieses „kürzesten Weges“ in Richtung Grindelviertel und Uni-Campus sowie sicherheitsgefährdete Einrichtungen wie die Joseph-Carlebach-Schule informiert?
siehe Vorbemerkung
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Wann und durch wen erfolgte eine entsprechende (Vorab-)Information der Entsorgungsbetriebe, insbesondere der Stadtreinigung?
siehe Vorbemerkung
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Inwieweit ist noch mit einer halbseitigen oder Vollsperrung des Einmündungsbereichs der Rentzelstraße im Fortgang der Bauarbeiten zu rechnen?
siehe Vorbemerkung
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Inwieweit ist insbesondere im Kontext der U5-Sondierungsarbeiten mit einer temporären Sperrung des – stadtauswärts einspurigen – Kreuzungsbereichs zwischen Grindelallee und Bundesstraße/Edmund-Siemers-Allee zu rechnen?
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Ist diese ggf. bereits beantragt?
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Wenn ja, für wann und welchen Zeitraum beantragt?
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Inwieweit ist in diesem Fall die Grindelallee stadtauswärts – von der Edmund-Siemers-Allee kommend – gar nicht befahrbar?
siehe Vorbemerkung
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Warum wurde die Ampelschaltung im Bereich Grindelhof bzw. Hallerplatz/Hallerstraße trotz der Vollsperrung bzw. erheblichen Einschränkung der südwestlichen Hauptzufahrt in das Grindelviertel nicht temporär angepasst?
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Wurde eine Anpassung geprüft?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
siehe Vorbemerkung
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Welche verkehrslenkenden Maßnahmen wurden zur Kompensation der Sperrung des Grindelhofs und der Fahrspurreduzierung der Grindelallee vorgesehen?
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Wurden alternative Verkehrsführungen geprüft?
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Wurden temporäre geänderte Vorfahrts- oder Abbiegeregelungen erwogen?
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Wurden mobile Verkehrslenkungssysteme geprüft?
siehe Vorbemerkung
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Welche Prognosen oder Verkehrssimulationen lagen der Entscheidung zur Sperrung der südwestlichen Einfahrt in den Grindelhof zugrunde?
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Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen wurden insbesondere für Hallerstraße, Heinrich-Barth-Straße/Bornstraße, Rutschbahn, Hartungstraße, Rothenbaumchaussee und weitere Nebenstraßen prognostiziert?
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Wurden die tatsächlichen Auswirkungen nach Beginn der Maßnahme evaluiert?
- Falls ja: mit welchem Ergebnis?
siehe Vorbemerkung
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Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um „Schleichverkehr“ in Wohnstraßen des Grindelviertels zu verhindern?
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Wurden Verkehrszählungen durchgeführt?
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Wurden temporäre Anwohner- oder Durchfahrtsregelungen geprüft?
siehe Vorbemerkung
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Inwieweit wurde geprüft, die stadtauswärtige Leistungsfähigkeit der Grindelallee durch temporäre Einschränkungen anderer Verkehrsströme zu priorisieren?
siehe Vorbemerkung
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Inwieweit wurde geprüft, ob die Maßnahme, insbesondere die Sperrung der südwestlichen Einfahrt in den Grindelhof, zeitlich in besonders verkehrsarme Zeiträume (Semesterferien etc.) verlegt werden könnte?
siehe Vorbemerkung
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Welche Abstimmung der Baumaßnahme(n) und insbesondere damit verbundenen Sperrungen erfolgte mit der Universität Hamburg sowie weiteren im Grindelviertel ansässigen Einrichtungen?
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Wurden Universität, Schulen, Kultureinrichtungen sowie größere Arbeitgeber vorab beteiligt? Wenn ja, wann und in welcher Form?
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Welche Rückmeldungen gab es?
siehe Vorbemerkung
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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf Gewerbetreibende im Grindelviertel wurden berücksichtigt?
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Wurden hierzu Gespräche mit Gewerbetreibenden oder BID-Initiativen geführt?
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Wurde mit Umsatzrückgängen oder Erreichbarkeitsproblemen gerechnet?
siehe Vorbemerkung
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Welche Beschwerden oder Eingaben von Bürgern, Gewerbetreibenden etc. sind seit Beginn der Maßnahme beim Bezirksamt oder nach Kenntnis des Bezirksamts bei anderen Dienststellen eingegangen?
- Wie viele Beschwerden gingen bislang ein?
- Welche Hauptkritikpunkte wurden genannt?
siehe Vorbemerkung
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Welche Auswirkungen ergeben sich nach Einschätzung der zuständigen Dienststellen auf die Einhaltung gesetzlicher Hilfsfristen für Feuerwehr und Rettungsdienst im Grindelviertel?
- Wurde hierzu eine gesonderte Bewertung vorgenommen?
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Falls ja, mit welchem Ergebnis?
siehe Vorbemerkung
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Welche Erkenntnisse liegen im Bezirksamt – ggf. auch über andere Dienststellen der FHH – darüber vor, ob die aktuelle Verkehrsführung zu vermehrten bzw. längeren Rückstaus bspw. an der Edmund-Siemers-Allee, Rothenbaumchaussee oder Hallerstraße führt.
siehe Vorbemerkung
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Welche Stelle trägt die Verantwortung für die Gesamtkoordination der verschiedenen Baustellen- und Verkehrsmaßnahmen im Bereich Grindelallee/Grindelhof/Rentzelstraße/Bundesstraße/U5-Trassenverlauf?
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Existiert ein übergeordnetes Verkehrs- und Baustellenmanagement?
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Falls ja, durch welche Behörde oder Gesellschaft?
siehe Vorbemerkung
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Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die konkrete (temporäre) Verkehrsführungsänderung?
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Welche straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wurden hierfür jeweils wann erlassen?
- Welche Dienststellen und externen Stellen wurden beteiligt?
siehe Vorbemerkung
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Welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Verkehrsführung angepasst oder aufgehoben wird?
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Wer kontrolliert diese Maßnahme?
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In welcher Sequenz erfolgt die Kontrolle, täglich, wöchentlich?
siehe Vorbemerkung