Sozialverträgliche Schließung der Flüchtlingsunterkunft Paul-Sorge-Straße 5a
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel im Spätsommer 2016 gemäß §28 BezVG zum Standort der Flüchtlingsunterkunft Paul-Sorge-Straße (P&R Platz) angehört und in ihrem Anhörungsschreiben zum Ausdruck gebracht, dass diese SOG-Maßnahme zunächst bis zum 30. April 2017 befristet sei. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat daraufhin in ihrer Sitzung am 22. September 2016 in öffentlicher Sitzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 20-1790): „Die Bezirksversammlung erwartet, unter der Voraussetzung gleichbleibender Flüchtlingszahlen, dass die Unterkunft zum geplanten Ende der Maßnahme am 30. April 2017 aufgelöst und dann wieder als Park&Ride-Platz zur Verfügung stehen wird“. Die behördenübergreifende Lenkungsgruppe der Stadt hat in diesem Sinne den Abbau der Unterkunft beschlossen und dies wurde in einer Pressemitteilung des ZKF vom 27. Januar mitgeteilt.
Da von dort aktiven Ehrenamtlichen sowie dem Betreiber der Unterkunft in Frage gestellt worden ist, dass ein sozialverträglicher Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner bis zum 30. April 2017 zu schaffen sei, hat am 06. März 2017 unter Moderation des Regionalbeauftragten des Bezirksamtes im Rathaus Stellingen ein Gespräch über die sozialverträgliche Schließung der Unterkunft stattgefunden, an dem Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Behörden und Institutionen teilgenommen haben:
Das einstimmige Ergebnis des Gesprächs stellt einen von Drucksache 20-1790 abweichenden Zeitplan für die Schließung der Unterkunft sowie die Räumung der Fläche dar:
„Die Ehrenamtlichen, fördern & wohnen und das ZKF bitten die Eimsbütteler Bezirkspolitik, dass die Flüchtlingsunterkunft in der Paul-Sorge-Straße zur Vermeidung von sozialen Härten noch bis zum 31.08.2017 weiter betrieben werden kann und die Fläche erst am 30.09.2017 geräumt übergeben werden muss. Hierdurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass schulpflichtige Kinder nicht mitten im Schuljahr einen Schulwechsel vornehmen müssen und dass angemessene Alternativen für Kranke gefunden werden können. Dieser Vorschlag wird von der AG Tibarg und dem BID Tibarg mitgetragen.“
Das Bezirksamt Eimsbüttel bittet in seiner Vermittlerrolle im Auftrag der genannten Behörden und Institutionen darum, dass dieser Zeitplan auch von der Bezirkspolitk mitgetragen wird.
Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
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