22-1908

Soziale Infrastruktur sichern – Bedarfsgerechte Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Beratungsfolge

am

TOP

Drs.- Nr.

Ergebnis

Antrag Die GRÜNEN-Fraktion, SPD-Fraktion

25.02.2026

6.3

22-1904

einstimmig beschlossen bei drei Enthaltungen

Die haushälterisch angespannte Situation zwingt die Stadt in nahezu allen Bereichen zu Ein­sparungen. Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel betont jedoch, dass Maßnahmen im Kinder-, Jugend- und Familienbereich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen auf Zukunftschancen und Wohlergehen junger Menschen besonders sorgfältig geprüft werden müssen.

Dieses Fundament wird maßgeblich von freien Trägern sowie den engagierten Beschäftigten in den Einrichtungen getragen. Mit hoher Professionalität leisten sie Beziehungsarbeit, reagieren flexibel auf sich wandelnde Bedarfslagen und gewährleisten kontinuierliche Unterstützungs­angebote für junge Menschen und ihre Familien. Gleichzeitig sehen sich viele Träger mit fehlen­der Planungssicherheit, ungeklärten Kostensteigerungen, erheblichem Verwaltungsaufwand, mangelnden Investitionsmitteln sowie den Auswirkungen des Fachkräftemangels konfrontiert. Bereits jetzt entstehen spürbare Belastungen für die Arbeitsfelder, die die Aufrechterhaltung bestehender Angebote zunehmend erschweren. Auch öffentliche Träger berichten von erheb­lichen Schwierigkeiten, eigene Einrichtungen dauerhaft zu sichern. Für junge Menschen, ihre Familien sowie die Mitarbeitenden ist es nicht akzeptabel, erst gegen Jahresende Klarheit über den Fortbestand von Angeboten und Beschäftigungsverhältnissen zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die für die Rahmenzuweisungen der Arbeitsfelder OKJA/JSA/FamFÖ/SAJF erhobenen Mehrbedarfe zur Sicherung der bestehenden Einrich­tungen und Angebote in den Haushalt einzustellen. Die Angebotslandschaft in Eimsbüttel ist vielfältig und qualitativ hochwertig. Im Integrationsbereich werden die SIN-Mittel in ihrer etati­sierten Grundfinanzierung zwar angehoben, durch den Wegfall der bisherigen Nachsteuerung über Mehrbedarfsdrucksachen verringert sich jedoch faktisch der verfügbare Handlungsspiel­raum. Dies schafft einerseits größere Verlässlichkeit für bestehende Projekte, führt anderer­seits jedoch zu einer Verknappung flexibler Angebotsmöglichkeiten.

Das SGB VIII garantiert jungen Menschen und ihren Familien ausdrücklich den Zugang zu den meisten Jungendhilfe-Leistungen; eine schleichende Erosion dieser bedeutenden Infrastruktur würde nicht nur individuelle Entwicklungschancen beeinträchtigen, sondern langfristig erheb­liche gesellschaftliche Folgekosten verursachen.

Eimsbüttel hat sich unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses und mit großem Engage­ment der Verwaltung auf den Weg gemacht, die Bedarfe der Träger systematisch zu erfassen. Unter der Drucksache 22-1883 sind die ermittelten Bedarfe sowie mögliche Steuerungs­instrumente dokumentiert. Insbesondere im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zeigen sich für den Bezirk deutliche Finanzierungslücken, denen entsprechend angemessen begegnet werden muss.

dagogisch stellt sich zusätzlich die Herausforderung, dass bestehende Angebote nicht immer die Zielgruppen mit dem größten Unterstützungsbedarf erreichen. Diese Problematik ist nicht den Trägern anzulasten, sondern resultiert teilweise aus konzeptionellen Rahmen­bedingungen und fehlenden strukturellen Anknüpfungspunkten an Schulen, Kitas, Bildungs- und Sporteinrichtungen und Unterkünften. Hier gilt es, Angebotsstrukturen und Vernetzung konsequent an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Petitum/Beschluss
  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) die Ergebnisse der Befragung zu übermitteln und darauf hinzu­wirken, dass
  1. die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten vollständig refinanziert werden, um die Attraktivität der Arbeitsfelder zu stärken und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
  2. die aus der Abfrage des Jugendamtes bei den Eimsbütteler Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA/JSA/FamFÖ/SAJF) resultierenden Mehrbedarfe konkret zu berücksichtigen und finanziell abzusichern.
  3. Konzepte erstellt werden, wie offene Jugendarbeit, Integrationsarbeit und weitere sozial­umliche Angebote für junge Menschen zielgerichteter entwickelt werden können, um diese Angebote wirkmächtiger gestalten zu können, Bedarfe zielgerichteter decken zu können und sie konsequent an den Lebensrealitäten und Bedarfen junger Menschen auszurichten.
  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
  1. die offenen Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit sowie angrenzenden sozial­umlichen Bereichen wirkungsorientiert weiterzuentwickeln, Prioritäten transparent dar­zustellen und den Jugendhilfeausschuss (JHA) fortlaufend zu informieren und einzu­binden.
  2. ein strukturiertes Programm aufzulegen, das den Sanierungs- und Modernisierungs­bedarf der Häuser der OKJA im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg systematisch erhebt und eine zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den vorhandenen Landesprogrammen sicherstellt.
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Hamburg

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