22-1362

Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen Drs. 21-4017, Beschluss des HA vom 20.07.2023

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 11.09.2025 Hauptausschuss Ö 5

Sachverhalt


1. Aktueller Sachstand

Im Nachgang zur UEFA EURO 2024 wurden dem Bezirksamt Eimsbüttel durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) zwei Sonnencremespender zur Nachnutzung übergeben. Die Lagerung erfolgt auf dem Bauhof.

Im Rahmen des bezirklichen Klimaanpassungskonzepts wurden darüber hinaus sogenannte Hitze-Hotspots identifiziert, die grundsätzlich als mögliche Standorte für präventive Sonnenschutzmaßnahmen in Betracht kommen.

2. Testphase startet im Sommer 2025 in Kooperation mit Lenzsiedlung e.V.

Im August 2025 beginnt eine Testphase in Kooperation mit dem Verein Lenzsiedlung e.V., bei der ein vom Bauhof gelieferter Sonnencremespender im Foyer des Café Lenz installiert wurde. Die Platzierung im Café-Foyer gewährleistet durch die nächtliche Abschließbarkeit und diesoziale Kontrolle vor Ort einen effektiven Schutz vor Vandalismus. Das Team von Lenzsiedlung e.V. übernimmt eigenverantwortlich sämtliche Abläufe, insbesondere die Beschaffung der Sonnencreme. Die Standortwahl basiert auf der Präsenz von Personal vor Ort sowie der Identifikation der umliegenden Flächen als Hitze-Hotspots gemäß der Stadtklimaanalyse.

3. Erfahrungen aus anderen Kontexten

  • Im Bezirk Eimsbüttel erfolgt derzeit eine Bereitstellung von Sonnencremespendern durch Bäderland Hamburg, u. a. im Freibad Kaifu. Der Betrieb erfolgt durch das Bäderland- Personal.
  • Die Stadt Norderstedt hat im Jahr 2023 einen Modellversuch zur Nutzung von Sonnencremespendern im öffentlichen Raum durchgeführt, diesen jedoch nicht fortgeführt. Die Nutzung erfolgt seither nur noch punktuell, etwa im Rahmen von Veranstaltungen.
  • Die Maßnahme V5 des Hamburger Hitzeaktionsplans (HAP) sieht die Bereitstellung kostenloser Sonnencremespender im öffentlichen Raum vor. Ein Austausch mit der für den Hitzeaktionsplan zuständigen Sozialbehörde und den Hamburger Bezirken ergab jedoch, dass bislang kein Bezirk eine dauerhafte Nachnutzung der EURO-Sonnencremespender im öffentlichen Raum realisiert hat. Im Bezirk Hamburg-Mitte wurden drei Sonnencremespender in Kooperation mit Sportwarten zweier bezirklicher Sportanlagen sowie in Kooperation mit Personal eines Spielhauses aufgestellt.
  • Das Fachamt MR hat geprüft, ob eine Kombination von Sonnencremespendern mit bestehenden Infrastrukturen möglich ist. In Gesprächen mit der Stadtreinigung wurde ein entsprechender Ansatz in Kombination mit öffentlichen Toilettenanlagen angefragt. Die Stadtreinigung begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung, verfügt jedoch über keine personellen Ressourcen zur Betreuung und verweist auf das erhöhte Risiko von Vandalismus.
  • Das Fachamt MR prüft weitere Kooperationsmöglichkeiten mit bezirklichen Einrichtungen wie Stadtteilzentren und Bürgerhäusern. Dabei sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen, die im Rahmen der Testphase in der Lenzsiedlung gewonnen werden, ausgewertet und für die Weiterentwicklung von Kooperationslösungen in den Folgejahren genutzt werden.

4. Fachliche Bewertung

Eine dauerhafte Aufstellung von Sonnencremespendern im öffentlichen Raum wird aus Sicht des Fachamts MR zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht realisierbar eingestuft. Wesentliche Hinderungsgründe sind:

  • Fehlende personelle Ressourcen: Für die Befüllung, Reinigung, Wartung, Nachbestellung sowie den Auf- und Abbau der Spender steht im Fachamt kein Personal zur Verfügung.
  • Betriebs- und Nutzungssicherheit: Es bestehen erhebliche Risiken im Hinblick auf Vandalismus, Verunreinigung, Rutschgefahr sowie mögliche allergische Reaktionen.

5. Hinweise zu Finanzierung und Sponsoring

Das Fachamt MR weist darauf hin, dass eine Finanzierung über Sponsoring nach geltendem Vergaberecht zu prüfen wäre und nach einer ersten Einschätzung nur unter erheblichem formalem Aufwand realisierbar ist. Die Einbindung externer Anbieter oder privater Unternehmen zur Ausstattung, Wartung oder Versorgung mit Sonnencreme erfordert grundsätzlich ein formalisiertes Ausschreibungsverfahren. Eine rechtssichere und kurzfristige Umsetzung über Sponsoringstrukturen ist daher nicht realistisch abbildbar.

Petitum/Beschluss

:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.09.2025
Ö 5
Anhänge

keine

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