22-0767

Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Die Linke oder andere linksextreme Organisationen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

11.02.2025

Lfd. Nr. 52 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (Afd-Fraktion)

Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Die Linke oder andere linksextreme Organisationen

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Linke als politischer Arm der linksextremen Szene und des „Hamburger Bündnis gegen Rechts missbraucht ihr Fragerecht in den Bezirksversammlungen nach Veranstaltungen anderer Parteien, um Störaktionen zu organisieren, für die ganz offen geworben wird [1].

Letzten Sommer gab es bspw. an den AfD-Infoständen in Niendorf und Eidelstedt mehrere aggressive Flyeraktionen, die zu polizeilichen Verwarnungen führten. Eine Blockade eines dieser Infostände durch den „Schwarzen Block“ musste als nicht angemeldete Versammlung von der Polizei aufgelöst werden.

Die Linke und die Grüne Jugend beteiligten sichngst an gewaltsamen Blockaden des AfD-Bundesparteitags in Riesa am 11.01.2025. Viele Teilnehmer des Parteitags sowie mehrere Polizeibeamte erlitten hierbei teils nicht unerhebliche Verletzungen.

Eimsbüttels Bürger sollten rechtzeitig über Sondernutzungen durch gewaltbereite Organisationen informiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Liegen dem Bezirksamt Anträge auf jegliche Art von Sondernutzungen des öffentlichen Raums wie etwa Infostände für den Zeitraum ab sofort bis zur Bürgerschaftswahl am 02.03.2025 von den nachfolgend genannten Parteien und Organisationen vor?

Die Linke

DKP

KPD

MLPD

Hamburger Bündnis gegen Rechts

Grüne Jugend

  1. Wenn ja, bitte die einzelnen Anmeldungen aufschlüsseln nach Partei/Organisation, Ort, Datum, Uhrzeit und Status (genehmigt oder abgelehnt).

Antwort zu Frage 1. und 2.:

Siehe Anlage.


Verweise
[1] https://www.hbgr.org

Petitum/Beschluss

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.