Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Die Linke oder andere linksextreme Organisationen
11.02.2025
Lfd. Nr. 52 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (Afd-Fraktion)
Sondernutzungen des öffentlichen Raums durch Die Linke oder andere linksextreme Organisationen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Linke als politischer Arm der linksextremen Szene und des „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ missbraucht ihr Fragerecht in den Bezirksversammlungen nach Veranstaltungen anderer Parteien, um Störaktionen zu organisieren, für die ganz offen geworben wird [1].
Letzten Sommer gab es bspw. an den AfD-Infoständen in Niendorf und Eidelstedt mehrere aggressive Flyeraktionen, die zu polizeilichen Verwarnungen führten. Eine Blockade eines dieser Infostände durch den „Schwarzen Block“ musste als nicht angemeldete Versammlung von der Polizei aufgelöst werden.
Die Linke und die Grüne Jugend beteiligten sich jüngst an gewaltsamen Blockaden des AfD-Bundesparteitags in Riesa am 11.01.2025. Viele Teilnehmer des Parteitags sowie mehrere Polizeibeamte erlitten hierbei teils nicht unerhebliche Verletzungen.
Eimsbüttels Bürger sollten rechtzeitig über Sondernutzungen durch gewaltbereite Organisationen informiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
• Die Linke
• DKP
• KPD
• MLPD
• Hamburger Bündnis gegen Rechts
• Grüne Jugend
Antwort zu Frage 1. und 2.:
Siehe Anlage.
Verweise
[1] https://www.hbgr.org
ohne
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