21-3454

Sondernutzung von Parkplätzen als Außengastronomieflächen beenden, Parkplätze der Allgemeinheit zurückgeben

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.12.2022
Sachverhalt

Aufgrund der überzogenen und unverhältnismäßigen Maßnahmen während der Corona Krise wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Verluste der Gastronomie, die kostenlose Nutzung von Parkplätzen als Außengastronomieflächen genehmigt. Bereits 2021 hatten sich hiergegen zahlreiche Anwohner über diese Sondernutzung beschwert. Es wurde über Lärm sowie zunehmender Müllentwicklung geklagt. Einige Standorte,wie z.B. am Stellinger Weg, entwickelten sich dabei zu einem lautstarken  Szenetreff der jungen Generation. Zudem führte die weitere Verknappung von Parkplätzen durch baulich nicht genehmigte Veränderungen dieser Bereiche, zu reichlichem Verdruss der dortigen Bewohner, insbesondere dort, wo auch das Bewohnerparken eingeführt worden ist. Dies alles ist der Verwaltung bekannt,

Auch 2022 wurde seitens der Bürger die gleiche Beschwerdelage der Verwaltung vorgetragen.

Zudem ist der Grund einer Sondernutzung nicht mehr gegeben, da die Pandemie zu einer Endemie geworden ist.

 

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, die Sondernutzung für die Außengastronomie zum 31.12 2022 auslaufen zu lassen.
  2. Die bisher erstellten Anlagen auf den Parkplätzen sind anschließend unverzüglich zurückzubauen und der Allgemeinheit zweckbestimmt wieder als Parkraum zur Verfügung zu stellen.
  3. Bei eventuellen zukünftigen Sondernutzungen ist davon abzusehen,  Parkplätze als Gastronomieflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Jörg Pillatzke und AfD-Fraktion

 

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