Sicherheit im Eimsbütteler Bereich um den Schanzenpark Drs. 22-1495, Beschluss der BV vom 16.10.2025
Letzte Beratung: 01.12.2025 Kerngebietsausschuss Ö 5.2
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Punkt 1.a. des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Straßensozialarbeit wird im Bereich der Drogen- und Suchthilfe für Konsumierende von legalen und illegalen Substanzen vorgehalten. Der illegale Handel von Betäubungsmitteln hingegen ist durch ordnungspolitische Maßnahmen zu adressieren und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßensozialarbeit. Bestehende mobile Angebote richten sich primär an schwer suchtkranke Menschen mit dem Ziel, diese an Einrichtungen der Suchthilfe anzubinden. Diese sind primär in niedrigschwelligen Einrichtungen mit Drogenkonsumräumen verankert, um deren Zielgruppe durch eine Ansprache im öffentlichen Raum auf die Hilfeangebote zu orientieren und eine Alternative zum öffentlichen Konsum zu schaffen. Im Bereich des Schanzenparks ist nach Erkenntnis der Sozialbehörde allerdings kein regelhafter Aufenthalt von Angehörigen der offenen Drogenszene feststellbar, die Zielgruppe solcher Angebote sind. Eine Ausweitung von aufsuchender Straßensozialarbeit auf diesen Bereich ist daher nicht zielführend.
Die Punkte 1.b und 2. fallen in die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport und in die Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Inneres und Sport ist sich der vielfältigen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität, ihrer Ursachen und Begleiterscheinungen bewusst. Sie setzt sich deshalb mit hohem Engagement für eine wirksame Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ein. Gemeinsammit den anderen zuständigen Behörden arbeitet sie intensiv daran, die Sicherheit und Lebensqualität an diesen regionalen Schwerpunkten zu verbessern.
Die damit verbundene polizeiliche Präsenz im Rahmen der Taskforce BtM und die begleitenden Maßnahmen werden von der Bevölkerung mehrheitlich sehr positiv bewertet. Bürgerhinweise, Kritik und ähnliche Anliegen bezüglich polizeilicher Maßnahmen werden mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Vielfach erreichen die Polizei hierbei die Forderungen nach einer Präsenzerhöhung.
Die polizeilichen Einsätze und Maßnahmen der Taskforce BtM erfolgen anlass- und lagebezogen auf der Grundlage konkreter Hinweise und Verdachtsmomente, sowie polizeilicher Erkenntnisse (siehe Bürgerschafts-Drs. 23/775). Zudem setzten die örtlich zuständigen Polizeikommissariate 16 und 23 die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen in dem bezeichneten Bereich ein.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Sozialbehörde und des Bezirksamtes Eimsbüttel verwiesen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.