20-3690

Sicherheit für Schülerinnen und Schüler erhalten - Erhalt / Versatz des Fußgänger-Überweges vor der Max-Träger-Schule

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.05.2019
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Druckesache

Ergebnis

RA/Sn (Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.)

29.04.2019

13.2 & 13.3

20-3629 und

20-3677

Empfehlung einstimmig

 

Im Zuge der Baumaßnahmen an der Grundschule Max-Träger-Schule (Eidelstedt) ist geplant, den bisherigen Fußgänger-Überweg (FGÜ) in Kürze zu entfernen. Begründet wird diese Maßnahme mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), nach der FGÜs in Tempo 30-Zonen „entbehrlich“ sind. In seiner diesbezüglichen Stellungnahme unterstützte das zuständige Polizei-Kommissariat (PK) eine um wenige Meter vesetzte Neuanlage nicht, weil „starker Verkehr“ und „hohe Fußgängerdichte“ dort nicht festgestellt würden.

Nun mögen zwar Verkehr und Fußgängerdichte über 23 Stunden des Tages nicht „stark“ sein, zum Schulende und besonders zum morgendlichen Schulanfang vor 8:00 Uhr muss aber der größere Teil der gesamten Schüler- und Lehrerschaft die Straße hier überqueren.

Und es ist besonders hervorzuheben, dass es sich bei der Schülerschaft ausschließlich um fünf- bis zehnjährige Kinder handelt.

Niemand möchte die Notwendigkeit eines FGÜ erst durch einen Unfall bewiesen sehen, an dem auch nur ein einziges Kind zu Schaden kommt.

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege (FGÜ) in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich, dürfen ja aber trotzdem angelegt werden.

Vor einer Grundschule ist ein FGÜ ein wichtiges Merkmal der Schulwegsicherung.

Junge Schüler können hier auf jeden Fall geschützter als auf freier Strecke die Straße queren.

Dies allein ist ein Grund trotz vielleicht nicht erreichter Verkehrszahlen eine Zustimmung von PK und Verkehrsdirektion für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung eines FGÜ einzufordern.

In einer Stellungnahme von Januar 2017 schließt das PK 27 den Erhalt des bestehenden FGÜ auch nicht aus, verweist allerdings auf eine notwendige Führung durch Schutzgitter. Diese Führung an eine neue Querungsmöglichkeit ist nach den aktuellen Planungen nun leicht versetzt

gegeben.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Fußgängerüberweg in Höhe der Max-Traeger-Schule im Baumacker nach Sanierung der Straße wieder eingerichtet wird, da aufgrund des Metrobuslinienverkehrs im Baumacker ein erhöhtes Risiko für Kinder besteht.

 

Anhänge

keine