20-2018

Sicherheit am Fußgängerüberweg (FGÜ) Lohkampstraße 45 Drs. 20-1939 - Beschluss der BV vom 15.12.2016

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Das PK 27 nimmt wie folgt Stellung:

 

Allgemeine Verkehrslage

Die Lohkampstraße verbindet die Landesgrenze im Bereich Rellingen mit dem Eidelstedter Platz. Die zweispurige Straße gehört zum Vorbehaltsnetz. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Bei dem im Beschluss genannten fußläufigen Verbindungsweg handelt es sich um nebeneinander verlaufende Geh- und Radwege. Der Radweg ist Teil der Veloroute 14. Jeweils unmittelbar vor der Lohkampstraße trennen sich Geh- und Radweg. Der Gehweg führt geradeaus über den FGÜ. Der Radweg entfernt sich vom Gehweg und trifft neben dem FGÜ auf die Lohkampstraße (siehe beigefügtes Foto).

 

Unfalllage

Seit der Verlegung des FGÜ in 2013 kam es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit der Überquerung der Lohkampstraße durch Radfahrer. Am 29.12.2016 befuhr ein PKW die Lohkampstraße stadtauswärts und kollidierte mit einem Radfahrer, der offenbar unachtsam von rechts aus dem Verbindungsweg kommend die Fahrbahn überquerte. Der Radfahrer trug schwere Verletzungen davon. Dem Unfall liegt eine individuelle Missachtung von Verkehrsvorschriften beider Beteiligter zugrunde und ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht den baulichen Gegebenheiten geschuldet. Weitere ähnlich gelagerte Verkehrsunfälle sind hier nicht bekannt.

 


Möglichkeiten baulicher Maßnahmen

Einleitend ist festzustellen, dass bauliche Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes als Straßenbaulastträger liegen. Die Straßenverkehrsbehörde hat hier ggf. eine beratende Funktion.

 

Umlaufsperren oder Schutzgitter

Zu prüfen wäre die Installation von Umlaufsperren bzw. Schutzgittern, um die Geschwindigkeit Radfahrender vor der Überquerung der Lohkampstraße zu reduzieren. Soll der Radverkehr konsequent eingebremst werden, ist es erforderlich, eine Umlaufsperre über die gesamte Breite des Geh- und des Radweges zu installieren. Eine Umlaufsperre nur für Fußgänger und Nutzer von Rollstühlen oder Kinderwagen würde diese zum Ausweichen auf den Radweg verleiten, was wiederum zu gefährlichen Konfliktsituationen zwischen Rad- und Fußgängerverkehr führt. Eine entsprechende Einrichtung muss mit einer reflektierenden Schranke und einer ausreichenden Beleuchtung des Umfeldes versehen werden, um sie als Hindernis erkennbar zu machen. Auf der Straßenseite in Richtung Jaarsmoor ist der Radweg farbig aufgepflastert und mit breiter weißer Markierung abgegrenzt, was die Aufmerksamkeit der Radfahrer verstärkt auf die Radwegführung lenkt. Der Radweg steigt hier in Richtung Lohkampstraße an. Hier ist nach h. E. eine entsprechende Einrichtung ohnehin entbehrlich.

Im Ergebnis wäre die Installation von Schutzgittern oder einer Umlaufsperre sicher zielführend aber unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Verkehrs- und Unfalllage nicht zwingend notwendig.

 

Verlegung des FGÜ

Der genannte Fußgängerüberweg befand sich ursprünglich in Höhe der Hausnummer 30 und wurde 2014 an die aktuelle Stelle verlegt. Dieses geschah vor dem Hintergrund der Nähe zum Kurvenbereich am Übergang zur Johann-Schmidt-Straße. Insbesondere Kindern und alten Menschen erschwerte dieser kurze überschaubare Bereich das Überqueren der Fahrbahn. In der Lohkampstraße 41 befindet sich eine Kindertagesstätte.

Die Verlegung des FGÜ würde nach hiesiger Einschätzung nicht zu einer Verhaltensänderung der Radfahrer führen. Vielmehr würden Fußgänger, die den Verbindungsweg nutzen, einen Umweg vermeiden und den geraden ungeschützten Weg über die Fahrbahn wählen. Somit trägt eine Verlegung des FGÜ nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit bei.

 

Anhänge

Anlage zur Drucksache 20-2018