21-2552

Sichere Querung für Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren über Wendlohstraße auf Höhe Herzog-Bruno-Weg Drs. 21-1678, Beschluss der BV vom 25.02.2021

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2022
16.12.2021
Sachverhalt

Punkt 2:

Aufgrund der Knotenpunktsgeometrie und der Grundstücksverhältnisse ist eine Umgestaltung mit dem gewünschten Effekt nicht möglich. Da die Sichtverhältnisse auf querende Fußgänger und Radfahrer jedoch jetzt schon sehr gut sind, kann das einbiegende Kfz mit der gebotenen Achtsamkeit ohne weiteres die Vorfahrt gewähren.  

 

Punkt 3:

Das Fachamt MR hat die Wendlohstraße aktuell begangen und kann die Notwendigkeit einer Grundinstandsetzung in Teilbereichen der Fahrbahn und der Nebenflächen bestätigen. Jedoch fehlen hierfür aktuell die notwendigen Finanzmittel. Insgesamt hat das Fachamt MR jedoch in den Jahren 2019/2020 bereits rund 35.000,- € in die Instandhaltung der Nebenflächen investiert. So ist zwischen Quedlingburger Weg und Frohmestraße der nördliche Gehweg inklusive Überfahrten erneuert worden. Der Gehweg ist insgesamt verkehrssicher, jedoch ist die Plattenbahn in Teilbereichen untermaßig.

Eine Absenkung der Bordkanten für eine direkte Wegeverbindung Grünzug Ohl-Dörp-Ring ist im Haltestellenbereich derzeit nicht möglich, da hierfür die Bushaltestellen verlegt werden müssten. Aufgrund dieser Haltestellen ist die Asphaltfahrbahn hier in einem besonders schlechten Zustand. Beim nahegelegenen Knoten Hadermannsweg/Herzog-Bruno-Weg sind jedoch die Hochborde zur Querung der Fahrbahn abgesenkt. Die Querung der Wendlohstraße im Bereich der Einmündung Graf-Anton-Weg kann durch eine geplante Bordsteinabsenkung erleichtert werden. Die Maßnahme wird durch die Straßenunterhaltung kurzfristig veranlasst. Im Bereich der Einmündung Hildesheimer Weg werden die Gehwegschäden zeitnah beseitigt.

 

Punkt 1, 4 und 5  

Hier ist die BIS zuständig. Das zuständige PK 24 hat am 31.05.2021 im RaLoNiS berichtet. Das PK hat die Einrichtung eines FGÜ abgelehnt, da die Voraussetzungen gemäß StVO nicht gegeben seien. Es sei keine erhöhte Gefahrenlage feststellbar. Die Geschwindigkeitskontrollen hätten wenige Verstöße ergeben. Im Sommer wurden auf Wunsch des Ausschusses weitere Verkehrszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen vom PK im RaLoNiS noch vorgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine