22-2361

Sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann, Nikolai Drews, Mikey Kleinert, Manuela Pagels, Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr. 22-95

Eingangsdatum: 05.05.2026
Datum der Antwort: 24.06.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die landesweite Strategie „Mobilitätswende“ wird im Bezirk Eimsbüttel durch einen anhaltenden Mangel an sicheren Fahrradabstellplätzen behindert. Basierend auf Bezirksplänen, Beteiligungsportalen und Mobilitätsforen besteht ein sehr hoher aktueller und zukünftiger Bedarf an Fahrradbügeln sowie anderen Anlagen (z. B. Radboxen, Häuschen) zur Sicherung von Fahrrädern an S- und U-Bahnhöfen, in eng bebauten Quartieren sowie an Schulen und Zentren entlang der Bezirksrouten und weiteren Hotspots. Der Bedarf resultiert aus starker (wegen Mobilitätswende gewollter) Zunahme des Radverkehrs, Flächenkonkurrenz in verdichteten Wohngebieten und unzureichender alternativer ÖPNV-Anbindung. Zum Teil herrschen chaotische Zustände an stark frequentierten Fahrrad-Abstellorten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für
Mobilität und Verkehrswende (BVM):

1. An welchen Orten im Bezirk Eimsbüttel erwartet die BVM
derzeit oder zukünftig (bis 2030) großen oder wachsenden Bedarf an Radboxen, Fahrradbügeln oder vergleichbaren Vorrichtungen und Anlagen?
Bitte mit Kapazitätsangaben antworten, Begründung (z. B. Nutzungsdaten, Prognosen) und Priorisierungskriterien (z. B. Nähe zu Radrouten, Schulen, ÖPNV)
tabellarisch nach Ortsteilen gruppiert.

Der aktuelle bzw. zukünftige Bedarf an Abstellanlagen wird an Schnellbahnhaltestellen (Bike+Ride-Entwicklungskonzept, siehe Drs. 20/14485, zurzeit in Fortschreibung) von der BVM systematisch erfasst oder ermittelt. Im Zuge der Mobilitätswende und des steigenden Radverkehrsanteils wachsen insgesamt die Bedarfe an Fahrradabstellanlagen. Über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr werden Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen der Bezirksämter, die auf die Erfassung des Bedarfs abzielen, ebenso finanziert wie die Einrichtung dieser Abstellanlagen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Fahrradparkkonzepte auf Quartiersebene entwickelt und die Bedarfe lokal spezifisch ermittelt.

2. Wie beurteilt die BVM die Mengen-Entwicklung der im Bezirk Eimsbüttel genutzten Fahrräder und dem entsprechend vorzuhaltenden Angebot an sicheren Abstellplätzen? An welchen Orten plant die BVM Ausbau-, Erweiterungs- oder Ersetzungsmaßnahmen für sichere Fahrrad-Abstellplätze?
Bitte tabellarisch nach Ortsteilen gruppiert pro Standort: Größenordnung (z. B. 50 Bügel, 2 Radboxen à 20 Plätze), Zeitrahmen (z. B. 20262027) und Finanzierungsweg.

Fahrräder sind vorrangig auf den privaten Grundstücken abzustellen. Gemäß § 48 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sind bei der Errichtung von baulichen Anlagen notwendige Fahrradplätze herzustellen. In Quartieren mit Bestandsgebäuden, die vor der Einführung der bauordnungsrechtlichen Fahrradplatzpflicht im Jahr 1996 errichtet wurden, gibt es jedoch zum Teil erhebliche Defizite an sicheren Fahrrad-Abstellplätzen. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt Radboxen begonnen. Nach Abschluss der Evaluation soll über den Aufbau weiterer Radboxen entschieden werden. Die bestehenden privat betriebenen Fahrradhäuschen sollen erhalten bleiben. Sie bilden weiterhin einen wichtigen Baustein des gesicherten Radparkens in den Wohnquartieren.

Der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier" der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gibt Empfehlungen für die Planung von Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen, sowohl im Neubau als auch bei der Nachrüstung im Bestand. Dieser ist im Internet verfügbar unter:

https://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter/.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3. An welchen Orten verhindert oder verzögert das Parkplatz-Moratorium in welcher Größenordnung den Ausbau von Fahrradbügeln oder Radboxen? Bitte mit betroffenen Projekten, Alternativen (z. B. mobile Bügel) und Status von Ausnahmen. Verhindert hier das Parkplatz-Moratorium generell oder nur temporär? Wie wird damit umgegangen?

Im Rahmen des Parkplatzmoratoriums wurden verschiedene Fall-Kategorien gebildet. Fahrradabstellplätze fallen in die Kategorie 3 („Einzelfälle der Mobilitätswende“). Diese sind per definitionem nur insoweit von Moratorium betroffen, als bei der Flächenauswahl eine sehr sorgfältige Prüfung durch die zuständige Dienststelle zu erfolgen hat, aus der im Ergebnis ein Entfall von Parkplätzen resultieren kann, sofern sich keinerlei Alternativen anbieten. Insofern hat das Parkplatzmoratorium zu keiner Verhinderung oder Verzögerung bei der Einrichtung von Fahrrad-Abstellplätzen geführt.

4. Auf Basis welcher Quellen (z. B. Zählungen, Bürgeranfragen, ADFC-Klaukarten, ...) wird behördlicherseits der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten ermittelt? Wie wird die Wirksamkeit neuer Anlagen evaluiert, und welche Schwellenwerte triggern Nachbesserungen?

Die Zuständigkeit sowie die lokale Expertise für die Bedarfsermittlung liegen bei den Bezirksämtern. Diese wenden verschiedene Methoden an, wie beispielsweise Zählungen im Rahmen von Begehungen oder Bürger:innenbeteiligungen/-befragungen, um den Bedarf an Fahrradabstellanlagen etwa im Zuge von Fahrradparkkonzepten zu ermitteln. Die Evaluationsergebnisse der neuen Radboxen (Pilotprojekt) werden im Laufe des Jahres erwartet; eine standardmäßige Evaluation anderer neuer Abstellanlagen wie Fahrradbügel erfolgt nicht.

5. Seit ca. 1 Jahr ist das Pilotprojekt Radboxen abgeschlossen. Welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden? Kann die Vermietung der noch stehenden Boxen umgehend wieder aufgenommen werden?

Die Radboxen aus dem Pilotprojekt werden kurzfristig durch die P+R Betriebsgesellschaft mbH weiter betrieben und vermietet. Die Evaluationsergebnisse des Pilotprojekts Radboxen werden im Laufe der kommenden Monate erwartet.

6. Welche rderprogramme für Fahrrad-Stellplätze auf Privatgelände sind der BVM bekannt und hat sie kürzlich auf ihre Anwendung in Hamburg geprüft?

Die IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) unterstützt mit dem Programm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ die Modernisierung und den Bau hochwertiger Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen beziehungsweise -gemeinschaften von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten sowie von gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als zehn Arbeitsplätzen, sofern die Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt wurde.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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