21-0699

Senioren in Eimsbüttel (Wohn-Pflege-Aufsicht)

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

24.01.2020

Lfd. Nr. 49 (21)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der AfD-Fraktion der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

Senioren in Eimsbüttel (Wohn-Pflege-Aufsicht)

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Am 01. Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Menschen über 65 Jahren schaffen. Im Jahre 2018 wurde im HmbWBG seitens des Senats die Zuständigkeit der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) verändert. Eine Zentralisierung konnte noch verhindert werden, trotzdem traten Änderungen auf.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Wie viele Plätze in Alten- und Pflegeeinrichtungen gibt es derzeit im Gesamtbereich des Bezirks Eimsbüttel?

 

Plätze in Wohneinrichtungen: 2040

Plätze in Servicewohnanlagen: 2119 (46 davon durch Brandschaden derzeit nicht bewohnbar)

Plätze in Tagespflegeeinrichtungen: 124

Plätze in Wohngemeinschaften: 31

 

  1. Wie lang sind die Wartezeiten in den einzelnen Einrichtungen, um einen Platz zu bekommen? Welche weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein? (Bitte auflisten)

 

Diese Frage ist durch das die WPA Eimsbüttel nicht zu beantworten. Eine generelle Aussage hierzu ist ggf. bei den einzelnen Einrichtungen direkt zu erfragen oder ggf. auch an die BGV zu richten.

 

  1. Wie hoch ist der -in den nächsten 10 Jahren- prognostizierte Bedarf an Plätzen in Alten- und Pflegeeinrichtungen? Bitte keine gesamtstädtische Betrachtung sondern unter Beurteilung der lokalen Demografie-Entwicklung sowie der hiesigen Sozialdaten.

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

Die Rahmenplanung zur pflegerischen Versorgungsstruktur erfolgt durch die BGV.

 

  1. In zahlreichen Eimsbütteler Bauvorhaben sind/werden derzeit Alten- und Pflegeeinrichtungen geplant:

 

a)       Um welche einzelnen Bauvorhaben geht es dabei? Wie viele Plätze / Wohn- und Pflegeeinheiten werden dabei entstehen?

 

Eine Seniorenwohnlage im Grandweg mit 114 Wohneinheiten.

Neubau eines Mietwohnungsbaus mit Demenzstation (10 Plätze) im Erdgeschoss im Dallbregen 1.

 

b)       Wo und wie viele Plätze sind ggf. in den letzten Jahren aufgegeben worden? Bitte in Form einer Tabelle angeben. Wie hoch ist damit der Nettozuwachs/bzw.-schwund an Plätzen in den kommenden Jahren?

 

 

 

 

 

 

 

Wohnform

Entfallende Plätze

Wohngemeinschaft Callsen (Betriebsaufgabe)

10

AWO Seniorenzentrum Hagenbeckstraße (Schließung)

78

ASH Haus Vitalis (Reduktion der Zimmerzahl)

6

Seniorenstift Garstedter Weg (Reduktion der Zimmerzahl)

8

 

 

c)       Deckt die derzeitige Planung die lokal prognostizierten Bedarfe der kommenden Jahre?

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

 

  1. Welche Stellen sind für die Ermittlung der lokalen und gesamtstädtischen Bedarfe an Alten- und Pflegeeinrichtungen in Eimsbüttel und in Hamburg konkret zuständig?

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

 

  1. Im Jahre 2018 wurde im HmbWBG seitens des Senats die Zuständigkeit der WPA verändert. Welche Folgen hat die Zentralisierung für den Bezirk Eimsbüttel?

 

Die Zentralisierung der Überwachung der ambulanten Pflegedienste der Freien und Hansestadt Hamburg im Bezirk Altona ist noch nicht vollständig umgesetzt. Aus diesem Grund ist die WPA Eimsbüttel noch in Amtshilfe für den Bezirk Altona tätig.

 

  1. Wie viele Einrichtungen unterliegen im Bezirk Eimsbüttel der Wohn-Pflege-Aufsicht? Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (Ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste. Bitte für die jeweiligen Gruppen – falls möglich – die Platzzahlen angeben. Bitte zum Stichtag 31.07.2017 darstellen.

 

Anzahl der Wohneinrichtungen: 18

Anzahl der Wohngemeinschaften: 2

Anzahl der Servicewohnanlagen: 27

Anzahl der Tagespflegen: 7

Anzahl der ambulanten Pflegedienste: 53

Im Übrigen bzgl. der Platzzahlen siehe Frage 1.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege- Aufsicht im Bezirk Eimsbüttel?

 

Seit Oktober 2019 umfasst die WPA-Eimsbüttel 2,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

 

  1. Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2018 und 2019 überprüft? Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte.

 

Folgende Einrichtungen der Senioren- und Behindertenhilfe wurden überprüft.

 

2018

Name

Wohnform

un- / angemeldet

Vereinigung ambulanter Pflege e.V.

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Pro Seniore Hamburg

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

KerVita

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Bischof-Ketteler-Haus

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Haus am Wehbers Park

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Seniorenzentrum St. Markus

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Wohnanlage Peter-Timm-Straße

§2 Abs. 2 HmbWBG

angemeldet

Haus Vitalis

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

AWO Seniorenzentrum

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Pflegewohnstift Garstedter Weg

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Elim Seniorenzentrum

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Seniorenresidenz Eidelstedt

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Stiftung St. Johannis St. Nicolai

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

ASH Pflege Service

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Ernst und Claere Jung Stiftung[1]

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Renafan Eimsbüttel

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Wohngruppe Grothwisch

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

HHAP Pflegedienst

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Kursana Residenz Hamburg

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Stadtperle

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Hausgemeinschaft an der Feldmark

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Haus St. Johannes

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

ambulanter Pflegedienst Carstens

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Diakoniestation Niendorf

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Medactiv Pflegeservice

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Residenz an der Mühlenau

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

SWA Lokstedt

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Altenheim der Diesterweg Stiftung

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Albertinenhaus

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Seniorenheim Burgwedel

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Wohngruppe Geschwister-Witonski-Straße

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Altenheim der Feddersen Stiftung

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Hamburger ambulante Pflege und Physiotherapie

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Ambulanter Pflegedienst Hella Schneppel

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Wohngruppe Holsteiner Chaussee

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

 

2019

Name

Wohnform

un- / angemeldet

Seniorenheim Burgwedel

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Altenheim der Diesterweg Stiftung

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Hausgemeinschaft an der Feldmark

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Pro Seniore

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

ASH Pflege Servcie

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Haus am Wehbers Park

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

HHAP Pflegedienst

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

unangemeldet

Stiftung St. Johannis St. Nicolai

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Seniorenzentrum St. Markus

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Wohngruppe Holsteiner Chaussee

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Seniorenresidenz Eidelstedt

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Elim Seniorenzentrum

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Altenheim der Feddersen Stiftung

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

KerVita

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

Bischof-Ketteler-Haus

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

SWA Lokstedt

§2 Abs. 4 HmbWBG

unangemeldet

 

 

 

 

 

 

  1. Wie viele Mängel sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils in den Einrichtungen festgestellt worden? Was waren das hauptsächlich für Mängel und welche sind wiederholt aufgetreten? Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen.

 

2018

Wohn- und Betreuungsform

Anzahl Mängel

Art der Mängel

§2 Abs. 2 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 3 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 3a HmbWBG

0

 

§2 Abs. 4 HmbWBG

24

Gesundheit

Personal- und Qualitätsmanagement

§2 Abs. 5 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

1

Personal- und Qualitätsmanagement

§2 Abs. 6 Nr. 2 HmbWBG

0

 

 

2019

Wohn- und Betreuungsform

Anzahl Mängel

Art der Mängel

§2 Abs. 2 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 3 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 3a HmbWBG

0

 

§2 Abs. 4 HmbWBG

14

Gesundheit

Personal- und Qualitätsmanagement

§2 Abs. 5 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 6 Nr. 1 HmbWBG

0

 

§2 Abs. 6 Nr. 2 HmbWBG

0

 

 

 

  1. Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um diese abzustellen? Bitte jeweils für die Jahre 2018 und 2019 nach den Anforderungen des HmbWBG darstellen.

 

Für jeden festgestellten Mangel wird mit dem Betreiber eine Vereinbarung zur Beseitigung bei Mängeln gem. §32 HmbWBG geschlossen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande erlässt die Wohn-Pflege-Aufsicht eine Anordnung gem. §33 HmbWBG.

 

2018

Festgestellte Mängel

Geschlossene Vereinbarungen gem. §32 HmbWBG

Anordnungen nach §33 HmbWBG weil eine Vereinbarung nicht eingehalten wurde

Anordnung § 33, da eine Vereinbarung nach §32 HmbWBG nicht zustande kam

25

20

5

 

 

2019

Festgestellte Mängel

Geschlossene Vereinbarungen gem. §32 HmbWBG

Anordnungen nach §33 HmbWBG weil eine Vereinbarung nicht eingehalten wurde

Anordnung § 33, da eine Vereinbarung nach §32 HmbWBG nicht zustande kam

15

12

2

1

 

 

  1. Wurden in den Jahren 2018 und 2019 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle nicht beseitigt worden sind? Wenn ja - In welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden hierauf von der Verwaltung unternommen?

 

Im Jahr 2018 wurde in fünf Nachprüfungen festgestellt, dass Mängel nicht beseitigt worden sind. In allen fünf Fällen ergingen Anordnungen nach §33 HmbWBG.

Im Jahr 2019 wurde in zwei Nachprüfungen festgestellt, dass Mängel nicht beseitigt worden sind. In beiden Fällen ergingen Anordnungen nach §33 HmbWBG.

Siehe auch Tabelle Frage 11.

 

  1. Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Behörde eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen. Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2018 und 2019 geschlossen? Wie viele wurden nach Ablauf der Fristen überprüft? Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte - Warum nicht?

 

Alle geschlossenen Vereinbarungen bei Mängeln wurden nach Ablauf der Frist überprüft. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 11.

 

  1. Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen wurden in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt? Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?

 

Im Jahr 2018 wurden 20 von 32 Regelprüfungen durchgeführt.

Im Jahr 2019 hat der MDK die Regelprüfungen in den Wohneinrichtungen für Senioren durchgeführt.

Aufgrund fehlender Prüfgrundlagen wurden in den Einrichtungen der Behindertenhilfe 0 von 13 Regelprüfungen durchgeführt.

 

  1. Wie viele Stichprobenprüfungen wurden in ambulanten Pflegediensten 2018 durchgeführt? Wie erhält das Bezirksamt Eimsbüttel Kenntnis von den Prüfungen der ambulanten Pflegedienste durch das Bezirksamt Altona und ist das Bezirksamt Eimsbüttel noch in irgendeiner Form in diesen Prüfungen involviert?

 

Im Jahr 2018 wurden keine Stichprobenprüfungen durchgeführt.

Aktuell ist die Wohn-Pflege-Aufsicht Eimsbüttel im Rahmen der Amtshilfe noch für die Überwachung der ambulanten Pflegedienste zuständig.

 

  1. In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2018 und 2019 geprüft? Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/ Prüffelder?

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

 

  1. Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsverordnung? Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten.

 

r 2018: Die Frage ist aufgrund wechselnder Prüfbereiche und unterschiedlicher Größen der Einrichtung nicht zu beantworten. Zeitspannen zwischen 20 und 30 Stunden.

r 2019: Nicht bekannt, da die Regelprüfungen der Wohneinrichtungen für Senioren durch den MDK erfolgen. Keine Prüfgrundlage für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

 

  1. Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von Bewohnern, deren Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst. Wie viele Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2018 und 2019 gegeben und worin bestanden diese Beschwerden hauptsächlich?

 

2018

Anzahl Beschwerden

34

Beschwerdegründe

Gesundheit

Personal- und Qualitätsmanagement

 

2019

Anzahl Beschwerden

19

Beschwerdegründe

Gesundheit

Personal- und Qualitätsmanagement

 

 

  1. Nach dem HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2018 und 2019 vor? Wenn ja - Bitte beifügen. Wenn nein - Warum nicht?

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

 

  1. Nach der Änderung am HmbWBG soll durch den Senat eine Rechtsverordnung für die Konkretisierung der Aufgaben des WPA erlassen werden. Ist diese Rechtsverordnung mittlerweile erlassen worden? Wenn ja - Welche Auswirkungen hat diese Rechtsverordnung auf die Arbeit im Bezirk Eimsbüttel?

 

Die Frage ist zuständigkeitshalber an die BGV zu richten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine