21-3673

Senior:innentreffs und Senior:innengruppen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

10.03.2023

Lfd. Nr. 204 (21)

 

Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbütttel, Roland Wiegmann (Fraktion DIE LINKE)

 

Senior:innentreffs und Senior:innengruppen im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Ein Teil der Fragen wird unmittelbar durch die Spezifikation der Rahmenzuweisung der Senior:innenarbeit beantwortet, die von der Bezirksversammlung am 24. November 2022 beschlossen wurde. Zu den Inhalten des Beschlusses siehe Drucksache 21-3366. 

Dies vorausgeschickt antworten wir wie folgt:

 

Sachverhalt

Die Neufassung der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Senioren*innenarbeit ist in Kraft getreten.

Dies hat eine Reihe von Änderungen für die bisherigen Senior:innentreffs zur Konsequenz.

Gleichzeitig ist eine befristete Förderrichtlinie in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund frage ich

 

  1. Wie viele Mittel stehen im Bezirk Eimsbüttel für die Jahre 2023 und 2024 für die Senior:innenarbeit zur Verfügung?

 

Es stehen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 440.000 EUR für die offene Senior:innenarbeit zur Verfügung.    

 

  1. Wie viele Mittel stehen dabei für Betriebskosten (Miete, Bewirtschaftung, Instandhaltung) und wie viele für die inhaltliche Arbeit, z.B. Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse u.ä. zur Verfügung?

 

Ein Teil der Senior:innentreffs ist über das Bezirksamt Eimsbüttel angemietet und wird den Trägern zur Nutzung überlassen. Hier summieren sich die kalkulierten Miet- und Bewirtschaftungskosten für die zwei Jahre auf 286.000 EUR.

Bei einem weiteren Teil der Treffs sind gesonderte Raumkosten kalkuliert, die Bestandteil der Zuwendung an den Träger sind. Diese Raumkosten summieren sich für die zwei Jahre auf 44.000 EUR.

Ansonsten erhalten die Träger der Senior:innentreffs und Senior:innengruppen Projekt­rderungen, die je nach Einzelfall ganz unterschiedlich von den Geförderten eingesetzt werden.

Zu den Details der Kostenansätze und Förderungen siehe erneut Drucksache 21-3366.     

 

  1. Wie viele Senior:innentreffs gibt es derzeitig in Eimsbüttel?

 

Es gibt 11 Treffs.

 

Welche dieser Treffs werden von Hauptamtlichen geleitet?

 

DRK

Hoheluftchaussee 145

Treff Kirchengemeinde Eidelstedt

Eidelstedter Dorfstrasse 27

Treff Kirchengemeinde Niendorf

Quedlinburger Weg 100

Lenzsiedlung e.V.

Julius-Vosseler-Straße 195

Jüdische Gemeinde

Hohe Weide 34

Seniorenbüro Hamburg

Wiebischenkamp 58

 

 

  1. Wie viele Senior:innengruppen / Senior:innenrunden gibt es derzeitig in Eimsbüttel und welche Mittel stehen für diese zur Verfügung?

 

Kirchengemeinde Eidelstedt

Eidelstedter Dorfstraße 27

1.750,00 €

 

Hörgensweg 62

 

 

SG Gymnastik und Tanzen

 

Eidelstedter Bürgerverein

Eidelstedter Dorfstraße 27

600,00 €

 

SG Offener Spielkreis

 

 

SG Plattsnacker

 

Seniorenbüro Hamburg

Brennerstraße 90

12.586,00 €

 

Doormannsweg 12

 

 

SG Donnerstagsgruppe

 

 

SG Austausch und Spiele

 

 

Wählingsallee 16

 

 

SG Russlanddeutsche

 

 

Graf-Johann-Weg 38

 

 

SG Interkulturelles Frühstück

 

 

Vörn Brook 9a

 

 

Kultursensible Frauengruppe

 

Interkult. Begegnungsstätte

Hallerstraße 1c

3.500,00 €

 

SG Interkulturelles Erzählcafe

 

 

SG Gesundheit im Alter

 

Kaifu-Nordland e.G.

Hohe Weide 54

4.375,00 €

 

SG Austausch und Spiele

 

 

SG Fotogruppe

 

 

Eimsbütteler Marktplatz 32

 

 

SG Kreativgruppe

 

 

SG Austausch und Spiele

 

LAB Hamburg

Spannskamp 30c

2.000,00 €

 

SG Handarbeiten und Klönen

 

 

SG Gymnastik

 

 

SG Gemeinsames Frühstück

 

DRK Kreisverband

Adlerhorst 16

4.771,65 €

 

SG Seniorencafe

 

 

SG Gedächtnistraining

 

 

SG Gymnastik

 

 

SG Yoga

 

 

SG Spielenachmittag

 

 

SG Spaziergänge

 

 

SG bunter Nachmittag

 

Aktivtreffpunkt Senioren

Grundstraße 17

3.500,00 €

 

SG Gedächtnistraining

 

 

SG Spiel und Spaß

 

 

SG Singen und Bewegung

 

 

SG Spaziergänge

 

Kirchengem. St. Andreas

Bogenstraße 26-30

8.342,00 €

 

SG Gedächtnistraining

 

 

SG Treffen unterm Turm

 

 

SG Sturzprophylaxe

 

 

SG Kochen und Mittag

 

Freizeitzentrum Schnelsen

Wählingsallee 16

1.788.00

 

SG Rund um den PC

 

 

 

  1. Der Bezirk Eimsbüttel hat ca. 270.000 Einwohner:innen. Wie viele sind 65 Jahre und älter und welche Steigerungen sind zu erwarten?

 

Der Bevölkerungsstand im Bezirk Eimsbüttel betrug am Ende des Jahres 2021 269.964 Personen. Davon waren 50.383 (18,7 %) 65 Jahre und älter (Datenquelle: Statistikamt Nord, Stand: 31.12.2021).

 

Laut der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung 2018-2035 wird die Zahl der über 65-Jährigen von 50.192 im Jahr 2018 auf 59.398 Personen im Jahr 2035 ansteigen. Dies entspricht einem Zuwachs von 9.206 Personen bzw. 18,3 % (Datenquelle: Statistikamt Nord, Basisjahr: 2018).

 

  1. Der Hamburger Senat hat mit der Förderrichtlinie vor dem Hintergrund „Ehrenamt braucht Hauptamt“ Gelder für 4 Vollzeitstellen für die Senior:innentreffs (jetzt „Treffs“) zur Verfügung gestellt.

Wie viele zusätzliche Personalstellen für Hauptamtliche sind für den Bezirk Eimsbüttel vorgesehen?

 

Unserer Kenntnis nach sollen die vier Vollzeitstellen bei der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. (AGFW) zentral angesiedelt werden, um die lokalen Treffs bei entsprechendem Bedarf zu unterstützen.  

 

  1. Den Senior:innentreffs (jetzt Treffs) werden in der Globalrichtlinie zusätzliche Aufgaben zugewiesen.

Da die Treffs auch zukünftig fast ausschließlich ehrenamtlich geführt werden:

Was passiert, wenn diese nicht alle Aufgaben erfüllen können?

Werden dann Gelder gestrichen?

Bekommen diese Treffs dann nur die Grundrderung von 9 T€ (bisher betrug die Grundförderung 11 T€)? “

 

Jede Förderung eines Senior:innentreffs ist wie bisher auch zukünftig eine Einzelfall­rderung. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Antrag des Trägers und der anschließenden fachlichen Prüfung der Verwaltung. Auch die Verwendungsnach­weisprüfung kann unter Umständen und in Rücksprache mit dem Träger Einfluss auf die Höhe der Förderung im Folgejahr haben. Trotzdem gilt natürlich: je umfassender und gehaltvoller das Konzept eines Treffs ist, desto wahrscheinlicher ist eine maximale Förderhöhe. Beim Verwendungsnachweis muss nachgewiesen werden, dass die Mittel unabhängig von der Förderhöhe zweckent­sprechend und gemäß der Förderrichtlinie eingesetzt wurden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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