21-4398

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII als Bestandteil des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.01.2024
Sachverhalt

Mit § 4a SGB VIII wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die selbstorganisierten Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung stärker strukturell zu beteiligen.

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung sollen gemäß § 71 SGB VIII als beratende Mitglieder*innen in die Jugendausschüsse aufgenommen werden.

Eine Einbindung in den Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel soll erfolgen; zwei Plätze für beratende Mitglieder zweier selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII sollen geschaffen werden.

In das Verfahren zur Besetzung sollen die freien und kommunalen Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit einbezogen werden, um u.a. die Möglichkeit der selbstorganisierten Zusammenschlüsse ihrer Nutzer*innen zu initiieren und zu unterstützen.

Als Verfahren wird ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschlagen. Neben den freien und kommunalen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sollen die Informationen über die zu vergebenden Plätze an die Verteiler der Verbände und Interessensorganisationen gegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Es werden zwei Plätze für Mitglieder*innen selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung nach §4a SGB VIII geschaffen.

Zur Besetzung wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Die Geschäftsstelle koordiniert eine UAG zur Gestaltung des Interessen-bekundungsverfahrens.

Der JHA entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Besetzung der Plätze.

 

Anhänge

keine

Jennifer Wiebe, Sabine Rolfes, Romy Wagner