Schutzräume im Bezirk Eimsbüttel
24.08.2022
Lfd. Nr. 177 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – AfD-Fraktion
Schutzräume im Bezirk Eimsbüttel
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Der Krieg in der Ukraine hat uns allen deutlich gemacht, wie trügerisch und verletzlich der Frieden sein kann und dass wir für die Zukunft planen müssen. Unsere Bevölkerung hat in einem Ernstfall ein Mindestmaß an Schutz und Sicherheit zu erwarten. Dies kann u.a. durch die Einrichtung von Schutzräumen geschehen.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Fehlanzeige.
Bereits mit Erlass vom 7. Mai 2007 sah das Bundesministerium des Innern vor, den vorhandenen Bestand an öffentlichen Schutzraumbauten aufzugeben.
zu 2. und 3.:
Siehe Frage 1.
Nein.
Siehe Frage 1.
Gem. § 7 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) werden öffentliche Schutzräume von den Gemeinden verwaltet und unterhalten. Im Bezirksamt zuständig ist das Fachamt Interner Service. Ansonsten siehe Frage 1.
zu 7. bis 9.:
Siehe Frage 1.
Hinsichtlich der Unterhaltung siehe Frage 6, hinsichtlich Bau siehe Frage 1.
ohne
keine
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