Schutz der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer in Zeiten der COVID-19-Pandemie HA-Beschluss vom 26.03.2020 - Drs. 21-0882
Folgende Maßnahmen wurden für den Wochenmarkt Isestraße umgesetzt:
- Anbringung von Hinweisschildern (Beachtung von Hygienehinweisen) an den Marktein- und ausgängen und im Verlauf der Marktgasse Hinweisschilder auf Einhaltung des Mindestabstandes,
- Die Marktstände wurden so weit zurückgesetzt, dass in der Mitte eine freie Gasse von 6,50 m verbleibt. Damit ist gewährleistet, dass zwischen den wartenden Kundinnen und Kunden und dem Fußverkehr in der Mitte genügend Platz für die Einhaltung des Mindestabstandes verbleibt. Die Anordnung der Marktstände weitestgehend nur auf einer Seite oder jeweils gegenüber versetzt ist nur im schlimmsten Fall anzuwenden. Es können dann wesentlich weniger Marktbeschicker zugelassen werden, was gravierende wirtschaftliche Einbußen für derartige Kleinunternehmen bedeutet.
Sofern die bisherigen Maßnahmen greifen bzw. eingehalten werden, muss darauf nicht zurückgegriffen werden.
- Wie bisher werden alle behindernd abgestellten Fahrzeuge von der Marktfläche abgeschleppt. Transporter und Lkw der Marktbeschicker werden, sofern genügend Platz vorhanden ist, auf die freien Flächen als Abstandshalter zwischen den Marktständen abgestellt und auch um Fremdparker fernzuhalten.
- Die Marktbeschicker wurden und werden durch die Marktaufsichten laufend darauf hingewiesen, dass keine Selbstbedienung durch Kundinnen und Kunden zu erfolgen hat und Behältnisse für die Bezahlung verwendet werden sollen,
- Die überwiegende Anzahl der Marktbeschicker haben bereits Bodenmarkierungen angebracht bzw. andere Absperrmaßnahmen aufgestellt, um den Mindestabstand zwischen den wartenden Kundinnen und Kunden und auch zum Bedienpersonal einzuhalten, die anderen wurden durch die Marktaufsichten dazu aufgefordert,
- Insbesondere auf dem Wochenmarkt Isestraße sind immer zwei Marktaufsichten vor Ort, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Wochenmarkt zu gewährleisten.
Die Marktaufsichten sind im ständigen Kontakt zu den Markthändlern und leiten die Informationen zu den erfolgten und geplanten Maßnahmen unverzüglich weiter.
Des Weiteren werden die vorgenannten Maßnahmen auf den anderen Eimsbütteler Wochenmärkten soweit möglich und nötig umgesetzt.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine