Schulmobilität rund um das Gymnasium Corveystraße sicherer gestalten - Ergänzende Stellungnahme Drs. 22-0678, Beschluss der BV vom 20.02.2025
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat der Beschluss 22-0678 aus 2025 erst Ende April 2026 erreicht. Zu den Punkten 1.a. und 1.c. wurde in Drucksache 22-0221 Stellung genommen. Dabei handelte es sich um die Stellungnahme auf den ursprünglichen Beschluss 21-4373 (als damaliges Schreiben an die BVM und Behörde für Inneres und Sport fälschlicherweise mit „21-4376“ betitelt und so auch von der Verkehrsdirektion 52 übernommen). Die BVM nutzt in ihrer Stellungnahme zum Beschluss 22-0678 nun die Gelegenheit, ihre damalige Stellungnahme auf den aktuellen Stand zu bringen.
Beim Lokstedter Steindamm handelt es sich um eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße mit rund
30.000 Kfz/Tag. Alle Lichtsignalanlagen (LSA) vonder Grindelallee –dem Grindelberg –der Hoheluftchaussee überden Lokstedter Steindamm bis hin zur Kollaustraße und darüber hinaus werden in einer Grünen Welle koordiniert, um einen guten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Der querende Fußverkehr kann daher nur zu bestimmten Zeitfenstern Grün bekommen.Wird die Anforderung des Fußverkehrs registriert, kann das Grün erst im nächstmöglichen Zeitfenster geschaltet werden. Dabei können unterschiedliche Wartezeiten entstehen, die vom Registrierungszeitpunkt der Anforderungen abhängig sind.
Auf dem gesamten Streckenzug verkehrt die Metrobuslinie 5 alle drei bis fünf Minuten in beiden Richtungen. Als wichtige und hochfrequentierte Metrobuslinie wird sie an den LSA besonders priorisiert. Das kann dazu führen, dass eine Freigabe des querenden Fußverkehrs erst nach der Abmeldung eines Busses – also nach dem Überfahren der Fußverkehrsquerung – erfolgt.
Eine Verlegung der LSA 356 (Lokstedter Steindamm/Sottorfallee) ist technisch möglich.Der neue Standort muss vor Ort geprüft werden und hinsichtlich Kosten/Nutzen eine Abwägung erfolgen. Der vorgeschlagene Standort ist signaltechnisch nicht optimal, da sich durch den geringeren Abstand zu der südlich gelegenen LSA 359 (Lokstedter Steindamm/Brunsberg) die Rahmenbedingungen sowohl für die Anmeldung der Busse als auch für die Koordinierung verschlechtern würden. Ergänzend ist ein Überarbeitungsbedarf für die Schaltung der LSA 359 und die Koordinierung einzukalkulieren.Eine Verlegung der LSA 356 müsste daher genauer in Hinsicht auf die Querungsbedarfe geprüft werden.
Daneben hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die Möglichkeit einer weiteren Querung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den LSA 359 (Lokstedter Steindamm / Brunsberg) und 357 (Lokstedter Steindamm / Veilchenweg) geprüft, soweit diese aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht anordnungsfähig ist. Eine neue LSA ist hier technisch möglich und der Querungsbedarf ist nachvollziehbar. Allerdings stellt eine neue LSA auch immer ein weiteres verkehrstechnisches Hindernis dar und ist mit zusätzlichen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden verbunden. Die Programmierung einer LSA-Schaltung ist stets ein Kompromiss zwischen den Verkehrsteilnehmergruppen. Es muss eine optimale Balance zwischen den Wartezeiten des Fußverkehrs und der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefunden werden.
Wenn eine FLSA innerhalb einer koordinierten Strecke liegt, so wie es hier der Fall ist, soll die Schaltung im Bestfall neben dem Verkehrsfluss des motorisierten Individualverkehrs (MIV)-Pulks in einer Richtung (morgens stadteinwärts und nachmittags stadtauswärts) zusätzlich auch die Busse in beiden Fahrtrichtungen berücksichtigen. Aufgrund der verschieden langen Haltestellen-Aufenthaltszeiten treffen die Busse hier jedoch meist nicht gemeinsam mit dem Pulk des MIV an der FLSA an. Eine Koordinierung zugunsten des MIV und der Busse ist an dieser Stelle somit schwierig – ebenso wie das Finden von geeigneten Freigabefenstern für den querenden Fuß- und Radverkehr.
Im Gegensatz zur Angabe in der Drucksache 21-4379 schlägt der LSBG vor, die Querung nicht zwischen den Einmündungen Platanenallee und Buchenallee, sondern etwas weiter südlich, direkt nördlich von der Einmündung Butenfeld zu prüfen. Dort gibt es zum einen weniger Bäume, die die Sicht behindern bzw. gegebenenfalls gefällt werden müssten und zum anderen würde sie mittiger zwischen den o.g. LSA und näher an den Eingängen der Sportanlagen liegen.
Zudem hätte dieser Standort noch einen weiteren Vorteil: Hier gibt es im Lokstedter Steindamm einen fünften Fahrstreifen in Mittellage –einen Linksabbiegestreifen in die Straße Butenfeld. Da dieser Abbiegestreifen in seiner Länge überdimensioniert ist, könnte dort eine Mittelinsel vorgesehen werden. Hinter dieser Mittelinsel könnte ein ausreichender Aufstellbereich für etwadrei linksabbiegende Kfz verbleiben.
Die Prüfung, Planung und Installation einer neuen LSA mit den notwendigen straßenbaulichen Anpassungen der Fahrbahn und der Nebenflächen ist ein zeitaufwendiger Prozess. Eine Mittelinsel als Vorgriff auf die LSA könnte (eventuell mit Klebeborden) deutlich schneller umgesetzt werden. Bis die LSA letztendlich installiert wäre, könnte diese Mittelinsel vorab als Sprunginsel dienen, um den Lokstedter Steindamm in zwei Zügen und damit deutlich sicherer zu queren.
Für eine kurzfristige Umsetzung einer solchen straßenbaulichen Planung sind beim LSBG keine zusätzlichen Kapazitäten vorhanden. Hier wäre deshalb zu prüfen, ob das BezirksamtEimsbüttel diese Maßnahme übernehmen kann. Der Fachbereich Verkehrssteuerung des LSBG würde für die signaltechnischen Belange zur Verfügung stehen.
Für die voranstehende Klärung der Finanzierung muss in Abhängigkeit der weiteren Planungen und Örtlichkeiten für beide Maßnahmen (Verlegung LSA 356, einschl. Anpassung der Schaltung an der LSA 359 und Neubau einer LSA zwischen Veilchenweg und Brunsberg) eine Kostenschätzung von Bezirksamt, Hamburg Verkehrsanlagen GmbH und LSBG eingeholt werden.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Übersicht LSA Lokstedter Steindamm
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.